Ladendiebstahl im Wert von 18 Euro, Ersttäter

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Herrick
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl im Wert von 18 Euro, Ersttäter

Hallo Leute,

Ich habe im Wert von 18 Euro versucht Lebensmittel mitgehen zu lassen und wurde dabei erwischt. Ein Ladendetektiv, zumindest meinte die Person sie sei von der Sicherheit (?) und ein Mitarbeiter haben meine Personaldaten aufgenommen. Der Mitarbeiter hat die Waren seperat mit einem Handgerät gescannt, dem Detektiv die Preise genannt, woraufhin dann der Ladendetektiv einen Betrag ausgerechnet hat. Ich wurde gefragt ob ich den Betrag nun begleichen könnte, ansonsten soll ich 75 Euro in 14 Tagen zahlen, sonst gäbe es ein Mahnverfahren laut der Person. Ich sollte dann noch ein Dokument unterschreiben, woraufhin ich fragte wofür das nötig wäre und man mir dann nur sagte dass ich das nicht bräuchte. Dann hiess es, das wäre dafür da, dass man meine Daten aufgenommen hat. Dann wurde mir noch ein Überweisungsträger mitgegeben auf dem lediglich eine Kontonummer, keine IBAN oder BIC/SWIFT steht und eine Bankleitzahl. Polizei wurde nicht hinzugezogen, Ladenverbot für 1 Jahr ausgesprochen und ob noch eine Anzeige erstattet wird, wurde auch nicht erwähnt

Ich weiss dass das ganze schlecht war und ich möchte ich dafür gerade stehen, ich werde wohl nicht drumherum kommen eine Strafe zu zahlen jedoch habe ich einige Fragezeichen über dem Kopf

1. Ich kann ohne IBAN nicht überweisen. Soll ich mich schriftlich an den Supermarkt wenden für die Kontodaten? Mit Ladenverbot kann ich den Supermarkt ja nicht einfach so betreten
2. Soweit ich weiss sind diese 75 Euro eine Fangprämie. Ist diese auch angemessen so? Darf man den Warenwert der geklaut werden sollte auf einen Grundbetrag draufrechnen, und ihn dann von mir verlangen, obwohl die Ware wieder im Laden in den Verkauf gebracht wird?
3. Muss ich tatsächlich mit einem Mahnverfahren rechnen, obwohl ich kein Dokument habe dass darlegt dass mir eine Frist gesetzt wurde? Reicht eine Mündliche Fristsetzung aus?
4. Was habe ich da eigentlich unterschrieben?

Danke für eure Hilfe

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128237 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von Herrick):
1. Ich kann ohne IBAN nicht überweisen. Soll ich mich schriftlich an den Supermarkt wenden für die Kontodaten?

Man hat die notwendigen Daten, somit kann man das auch selber machen.
Aber ja geht natürlich auch dort zu fragen. Wenn man keine Antwort bekommt, ist das allerdings kein Grund nicht zu überweisen.



Zitat (von Herrick):
Soweit ich weiss sind diese 75 Euro eine Fangprämie.

Und, was ist es nun tatsächlich?



Zitat (von Herrick):
Ist diese auch angemessen so?

Als angemessen sind in der Regel pauschalierte Fangprämie von 25,00 - 50,00 EUR anzusehen, sofern eine Prämie in dieser Höhe zuvor rechtskonform ausgelobt wurde.



Zitat (von Herrick):
Darf man den Warenwert der geklaut werden sollte auf einen Grundbetrag draufrechnen, und ihn dann von mir verlangen, obwohl die Ware wieder im Laden in den Verkauf gebracht wird?

Ohne Schaden kein Shcadenersatz.



Zitat (von Herrick):
3. Muss ich tatsächlich mit einem Mahnverfahren rechnen, obwohl ich kein Dokument habe dass darlegt dass mir eine Frist gesetzt wurde? Reicht eine Mündliche Fristsetzung aus?

2x ja.



Zitat (von Herrick):
4. Was habe ich da eigentlich unterschrieben?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Herrick
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für deine Antworten

Zitat (von Harry van Sell):
Und, was ist es nun tatsächlich?

Ich habe keine Ahnung. Lediglich nach recherche habe ich den Begriff entdeckt. Weder der Supermarktmitarbeiter, noch der Ladendetektiv haben mir genau gesagt was das sein soll, ausser, dass ich es zu zahlen hätte

Zitat (von Harry van Sell):
Als angemessen sind in der Regel pauschalierte Fangprämie von 25,00 - 50,00 EUR anzusehen, sofern eine Prämie in dieser Höhe zuvor rechtskonform ausgelobt wurde.


Was genau bedeutet das, rechtskonform ausgelobt?

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne Schaden kein Shcadenersatz.


Das bedeutet also dass der Ladendetektiv nicht einfach Warenwert auf einen Betrag draufrechnen darf, von Ware, die ich zahlen soll aber nicht erhalte. Also richtig verstanden?


Was wäre jetzt die beste Strategie, um einem Mahnverfahren vorzubeugen? Kann ich die 75 Euro anfechten, mit verweis darauf, dass hier Warenwert auf irgendeinen fiktiven Betrag gerechnet wurde, mir die Ware aber nicht ausgehändigt wird? Bzw. dass die genannten 25-50 euro, und ich nehme das Höchstmaß 50 Euro an, zu zahlen wären?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17982 Beiträge, 9788x hilfreich)

Zitat:
1. Ich kann ohne IBAN nicht überweisen. Soll ich mich schriftlich an den Supermarkt wenden für die Kontodaten? Mit Ladenverbot kann ich den Supermarkt ja nicht einfach so betreten

Mit Kontonummer und Bankleitzahl kann man die IBAN herausfinden. Z.B. hier: https://www.iban-rechner.de/

Zitat:
2. Soweit ich weiss sind diese 75 Euro eine Fangprämie. Ist diese auch angemessen so? Darf man den Warenwert der geklaut werden sollte auf einen Grundbetrag draufrechnen, und ihn dann von mir verlangen, obwohl die Ware wieder im Laden in den Verkauf gebracht wird?

Eigentlich nein. Aber insgesamt (75€+18€) liegt der Betrag noch im Rahmen, bei dem man noch nicht(!) von einer Unzulässigkeit ausgehen muss. Es gibt zwar Urteile, in denen von 50DM (=25€) oder 50€ gesprochen wird - aber die sind teilweise ziemlich alt. Auch bei Fangprämien gibt es Preissteigerungen ... So lange es unter 100€ sind, lohnt es sich nicht, deswegen ein Fass aufzumachen. Das Kosten-Risiko-Verhältnis ist ungünstig, zumal eine Nicht-Zahlung die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige deutlich erhöht.

Zitat:
3. Muss ich tatsächlich mit einem Mahnverfahren rechnen, obwohl ich kein Dokument habe dass darlegt dass mir eine Frist gesetzt wurde? Reicht eine Mündliche Fristsetzung aus?

Grundsätzlich reicht eine mündliche Fristsetzung - hier stellt sich allerdings die Frage, ob überhaupt eine Fristsetzung notwendig ist, da es sich bei der Fangprämie um pauschalisierten Schadensersatz handelt.
Wenn man kein Geld für die Fangprämie hat, dann ist es halt so.
Aber wenn man bezahlen könnte, aber nur aus Bequemlichkeit oder Widerborstigkeit die Fangprämie nicht rechtzeitig zahlt, dann ist das eigene Blödheit.

Zitat (von Herrick):
4. Was habe ich da eigentlich unterschrieben?

Haben Sie keine Kopie bekommen? Wenn nein, dann wäre das ein Fall für das Hellseherforum.
Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wird da irgendwas draufgestanden haben, dass Sie die Fangprämie und die Frist von 14 Tagen akzeptieren, weshalb es müßig wäre, über die Höhe und den Zahlungszeitpunkt zu diskutieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Herrick
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Eigentlich nein. Aber insgesamt (75€+18€) liegt der Betrag noch im Rahmen, bei dem man noch nicht(!) von einer Unzulässigkeit ausgehen muss. Es gibt zwar Urteile, in denen von 50DM (=25€) oder 50€ gesprochen wird - aber die sind teilweise ziemlich alt. Auch bei Fangprämien gibt es Preissteigerungen ... So lange es unter 100€ sind, lohnt es sich nicht, deswegen ein Fass aufzumachen. Das Kosten-Risiko-Verhältnis ist ungünstig, zumal eine Nicht-Zahlung die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige deutlich erhöht.


Danke für deine Antwort. Die Urteile habe ich mir angeschaut, ich würde daher 50 Euro überweisen und es darauf ankommen lassen dass mich ein Anwalt abmahnt, der dann soweit ich verstanden habe mich für die restlichen 25 Euro verklagen müsste und wo das Gericht dann entscheiden könnte dass die 50 Euro angemessen waren, weshalb eher nicht davon auszugehen ist dass geklagt wird. Habe ich das richtig verstanden? Ich würde wohl auch die 75 Euro aufbringen wenn Gerichte urteilen würde dass das als angemessen gilt, aber hier wurde vom Ladendetektiv der Warenwert auf die Fangprämie gerechnet und ich sehe nicht ein dass ich für die Artikel zahlen soll. Ich habe sie ja weder im Laden konsumiert noch habe ich Packungen geöffnet oder ähnliches

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17982 Beiträge, 9788x hilfreich)

Zitat:
Danke für deine Antwort. Die Urteile habe ich mir angeschaut, ich würde daher 50 Euro überweisen und es darauf ankommen lassen dass mich ein Anwalt abmahnt, der dann soweit ich verstanden habe mich für die restlichen 25 Euro verklagen müsste und wo das Gericht dann entscheiden könnte dass die 50 Euro angemessen waren

Ja, das könnte sein.
Das Gericht könnte aber auch entscheiden, dass die geforderten 93€ angemessen sind, dann müssen Sie die fehlenden 43€ nachzahlen, die Gerichtskosten tragen und die Anwaltskosten des Ladens.
Das Gericht könnte auch entscheiden, dass 75€ angemessen sind (weil die 18€ Warenwert nicht aufgeschlagen werden dürfen), dann müssen Sie 25€ nachzahlen, ca. die Hälfte der Gerichtskosten tragen und ca. die Hälfte der Anwaltskosten des Ladens.
Was davon passieren wird, kann man schwer vorher sehen - dafür bräuchte man wieder das Hellseherforum.

Zitat:
weshalb eher nicht davon auszugehen ist dass geklagt wird.

Das weiß man nicht. Der Laden wird einen Anwalt beauftragen und Anwälte verdienen ihr Geld mit Klagen.

Und darüber schwebt die Frage, ob Sie mit dem Zettel, den Sie unterschieben haben, aber nicht mehr wissen was draufsteht, nicht vielleicht ein Einverständnis mit der Höhe der Fangprämie unterschrieben haben.
So lange Sie nicht wissen, was Sie unterschrieben haben, ist es ziemlich mutig, es auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Herrick
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und darüber schwebt die Frage, ob Sie mit dem Zettel, den Sie unterschieben haben, aber nicht mehr wissen was draufsteht, nicht vielleicht ein Einverständnis mit der Höhe der Fangprämie unterschrieben haben.


Wenn es ein Einverstädnis war, muss ich dann zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17982 Beiträge, 9788x hilfreich)

Zitat (von Herrick):
Wenn es ein Einverstädnis war, muss ich dann zahlen?

Zumindest würde das die Chancen in einem Rechtsstreit verringern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128237 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von Herrick):
Wenn es ein Einverstädnis war, muss ich dann zahlen?

Dann sollte man prüfen, ob das rechtswirksam vereinbart wurde.
Falls das der Fall wäre, wäre ein Gerichtprozess höchstwahrscheinlich reines Geld verbrennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Herrick
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man prüfen, ob das rechtswirksam vereinbart wurde.
Falls das der Fall wäre, wäre ein Gerichtprozess höchstwahrscheinlich reines Geld verbrennen.


Wie ergibt sich denn eine rechtswirksame vereinbarung? Ich wurde weder vom Mitarbeiter noch vom Ladendetektiv aufgeklärt, es kam lediglich die Bemerkung dass es dafür wäre dass meine Daten aufgenommen wurden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128237 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von Herrick):
Ich wurde weder vom Mitarbeiter noch vom Ladendetektiv aufgeklärt

Nicht nötig.
Als erwachsener mündiger Bürger kann man frei entscheiden zu lesen was da steht oder einfach blind unterschreiben.
Beides ist dann rechtswirksam.

Dann müssten die dort unterschriebenen Inhalte auch noch mit geltendem Recht in Einklang stehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Herrick
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich weiss momentan absolut nicht was ich jetzt anstreben soll, womöglich wird ein Gerichtsverfahren wegen Diebstahl wegen Geringfügigkeit eingestellt, ich muss mich aber auf böse Mahnbriefe vom Anwalt einstellen und gegebenfalls zieht der auch vors Gericht, wo der Ausgang ungewiss ist. Blöd von mir, dass ich einfach etwas unterschrieben habe von dem ich nicht wusste was es ist, aber im eifer des Gefechts habe ich nicht näher nachgedacht und dachte, das ganze wäre eine Datenschutzgeschichte

Wenn ich nun das Geld überweise, mit welchem Verwendungszweck? Ich habe den Laden angefragt und Kontodaten bekommen, aber weder auf dem Überweisungsträger noch in der Email stand ein näherer Verwendungszweck. Oder muss keiner angegeben werden?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128237 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von Herrick):
Oder muss keiner angegeben werden?

Das könnte dann Probleme geben.
Ich würde den Laden daher gerichtsfest auffordern, er möge doch unverzüglich die für die Überweisung notwendigen Daten zur Verfügung stellen.


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