Hallo,
heute wurde ich beim Ladendiebstahl erwischt. Ich bin 25 Jahre alt, Schüler, und noch nicht vorbestraft.
Ich habe in einem Kaufhaus, zwei Parfüms im Wert von 260€, in der Umkleidekabine, in meinen Rucksack gesteckt, nachdem ich die Sicherheitsetikette entfernt hatte.
Auf der Rolltreppe, noch im Geschäft, wurde ich von zwei Ladendetektiven an beiden Armen festgehalten und gezwungen ihnen zu folgen.
Als wir den Verkaufsbereich verließen, bat ich darum dass man mich loslässt, da die Art und Weise wie ich festgehalten wurde weh tat. Als ich ignoriert wurde versuchte ich mich zu befreien und es kam zu einer Rangelei, bei der ich immer wieder betonte ich könne allein laufen, dabei versuchte mir einer der Detektive Handschellen anzulegen was ihm aber nicht gelang. Schließlich einigten wir uns darauf, dass sie nun nur noch meinen Rucksack festhalten würden und ich willigte ein.
Als wir im Büro waren, händigte ich nach Aufforderung die beiden Parfüms aus und suchte nach meinem Ausweis, den ich nicht fand. Die Detektive alarmierten die Polizei und während wir warteten, nahm ich mein Handy aus der Hosentasche und ignorierte mehrere Aufforderungen es wieder einzustecken. Daraufhin kam ein Ladendetektiv und versuchte es mir auf eine sehr brutale Art und Weise wegzunehmen und ich wehrte mich abermals energisch gegen beide Detektive, da der eine versuchte mir mein Handy wegzunehmen und der andere wiederholt versuchte mir Handschellen anzulegen. Beides gelang den beiden nicht und als ich mein Handy in die Hosentasche steckte ließen sie von mir ab.
Nachdem die Polizei eingetroffen war, begann eine Polizistin, ohne bitte um mein Einverständnis, meinen Rucksack auszuleeren und der andere Polizist durchsuchte mich.
In meinem Rucksack, befanden sich noch vier andere Parfüms und ein Pullover, beides im Wert von ca. 600€, die aus zwei anderen Kaufhäusern stammten. Ich gab an sie gekauft zu haben, jedoch glaubte man mir nicht und die Polizei beschlagnahmte sie und sagte es würde in allen Kaufhäusern Berlins ermittelt werden, woher sie stammen und die Kosten würden mir, mit den Gerichtskosten, zur Last gelegt werden.
Später unterschrieb ich ein Formular, in dem stand, dass ich Wiederspruch gegen die In Beschlagnahme einlege und dass die Durchsuchung von mir und meinem Rucksack unfreiwillig geschah und eine Beleg mit der Auflistung über die beschlagnahmten Dinge.
Nach der Feststellung meiner, Personalien durfte ich gehen.
Ich habe mir überlegt , mir von einem Arzt Kleptomanie diagnostizieren zu lassen – unter der ich vermutlich mittlerweile wirklich leide.
Die zweite Variante wäre, vor Gericht zu sagen, dass ich die anderen Waren gefunden habe und dass ich die beiden Parfüms an der Kasse aus meinem Rucksack nehmen und bezahlen wollte, bezüglich der Etikette, dass ich sie aus irgendeinem belanglosen Grund entfernt habe oder dass ich es gar nicht war.
Diese Ausrede erscheint mir nicht besonders Clever oder Glaubwürdig, aber theoretisch kann man mir doch nicht das Gegenteil beweisen oder? Könnte ich damit Erfolg haben?
Mit welchen Strafrechtlichen Maßnahmen habe ich zu rechnen?
Wie funktioniert die Inanspruchnahme, meines Rechts auf einen Anwalt -den ich sicherlich brauchen werde-, da ich nur Bafög bekomme und mir keinen anderen Leisten könnte?
Was ist mit den Gerichtskosten und eventuellen Geldstrafen wenn ich nur so wenig Geld zur Verfügung und bereits eine e.V unterschrieben habe?
Kann ich eine Anzeige wegen der unfreiwilligen Durchsuchung oder dem aggressiven Verhalten, der beiden Detektive erstatten und hätte das positiven Einfluss auf mein Strafmaß?
Was raten sie mir?
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Ladendiebstahl im Wert von 860€, was nun???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Den Anwalt wirst Du selbst zahlen müssen. Es ist kein Fall der notwendigen Verteidigung, und selbst wenn es das wäre, würden Dir im Fall der Verurteilung die Kosten auferlegt. Wir alle, die Steuerzahler würden also nur in Vorlage gehen, mehr nicht. Dein Recht auf einen Anwalt bedeutet nicht, dass Du ein Recht auf einen Gratis-Anwalt hast.
2. Das Attest eines Hausarztes ist in dem Fall nicht mal das Papier wert, auf dem es steht. Außerdem vermag ich nicht zu erkennen, dass Du schuldunfähig bist.
3. Wie wärs einfach mit der Wahrheit? Denn bei dem Bemessen der Strafhöhe ist auch das Verhalten nach der Tat von Bedeutung.
4. Ein schwunghafter Handel mit geklauten Sachen lohnt sich wirklich nicht. Denn soviel Duftwässerchen (wohl ausreichend für die nächsten 10 Jahre), das nimmt Dir keiner ab. Geh einfach mal davon aus, dass weder Staatsanwälte noch Richter Vollidioten sind.
wirdwerden
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Nein, ich wollte keinen Handel mit den Sachen betreiben, es sollten Weihnachtsgeschenke werden..
Ich weiß, es müssten nicht so teure Parfüms sein, aber ich habe scheinbar einen krankhaften Zwang entwickelt.
Die Sachen auf meinen Kleiderstange sin mittlerweile ca. 25000€ wert. Vielleicht hilft es ja, dass ich endlich mal erwischt wurde...
Was denkst du wie hoch solche Gerichtskosten am Ende sein könnten und muss man ins Gefängnis, wenn man sie nicht zahlen kann?
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Na ja, scheinbar ein krankhafter Zwang .... wohl eher eine Gewöhnung an Luxus, hat ja bisher geklappt. Gerichtskosten sind nicht soooo hoch, das können Dir hier andere besser vorrechnen. Gefängnis ist wahrscheinlich auch nicht angesagt. Aber Sozialstunden oder aber eine Geldstrafe schon. Und die kann man in Raten auch von BaföG zahlen. Machen andere auch. Oder wie wärs mit dem Verkaufen einiger hochwertiger Klamotten? Und vielleicht mal den Lebensstandart auf das Einkommen einstellen?
wirdwerden
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Ja, ich werde wohl ein paar Sachen verkaufen müssen. Ist ja auch nicht so schlimm. Die Hälfte ist noch nicht einmal getragen, ich will es nur immer, unbedingt haben.
Ich hatte Angst, weil es dann ja bestimmt drei verschiedene Verfahren werden -weil es ja auch drei verschiedene Kaufhäuser waren bzw. zwei verschiedene, bei dem einen nur zwei verschiedene Fillialen. Und Staatsanwälte und Richter verdienen ja nicht besonders wenig.
Ich frage mich jetzt noch, ob es für mich besser ist die Herkunft der anderen Waren anzugeben oder zu hoffen, dass die Herkunft nicht geklärt werden kann.
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Und was hat der Verdienst der Richter/Staatsanwälte mit Deiner Klauerei zu tun? Abgesehen davon, die Zahlen, die Du hier nennst, das kann sich auch kein Richter/Staatsanwalt leisten.
wirdwerden
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Ich dachte, daraus würden sich die Gerichtskosten, zum Teil, zusammensetzen.
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Nein, die Gerichtskosten ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetz und sind tatsächlich nicht allzu hoch. Reine Gerichtskosten dürften in einem Fall wie dem hier bei 120,00 € liegen. Teu(r)er kann es dadurch werden, wenn Zeugen geladen werden (Verkäufer/-innen, Dedektive usw.), denn die haben Anspruch auf Fahrtkosten und Verdienstausfall. Das käme zu den 120,00 € dazu.
quote:
versuchte ich mich zu befreien und es kam zu einer Rangelei
Tipp für den nächsten Diebeszug: Sowas kann böse nach hinten losgehen, da man daraus auch schnell einen (vers.) räuberischen Diebstahl machen kann. Und die Mindset(!)strafe dafür ist 1 Jahr Freiheitsstrafe.
Was die "Kleptomanie" und die anderen dusseligen Ausreden angeht: Vergiss es! Entweder gestehe oder sag gar nichts. Mit derartigen Unsinnsbegründungen bringst Du StA/Gericht nur gegen Dich auf. Die sind näml. nicht ganz so doof, wie sie vielleicht manchmal aussehen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
1. Ich dachte, die Klamotten sind alle schon gebraucht.
2. Diebstahl und Hehlerei schliessen sich ja letztlich aus.
3. Richtig wärs natürlich, die unbenutzten Sachen zurück zu bringen, da sind wir uns einig.
4. Kleptomanie, wenn dann ein Gutachten erstellt wird, dann wird das Verfahren richtig teuer! Und viel klauen ist nun mal nicht Kleptomanie.
5. Der räuberische Diebstahl steht natürlich im Raum. Ich finds immer dolle, wenn Kriminelle sich darüber aufregen, dass andere ihre legalen Rechte (z.B. § 127 StPO
) in Anspruch nehmen.
wirdwerden
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Ixh stifte sie so ganz und gar nicht an. Wirklich nicht. Du scheinst nicht zu kapieren, dass ich vom Verkauf wertloser Sachen ausging, deren Trennung Trennung ihr aber weh tut.
Ich schick Dir eine PN.
wirdwerden
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Zur Frage von Geldstrafe und EV: Das interessiert das Gericht überhaupt nicht. Sie werden, wie schon erwähnt, eine Geldstrafe kriegen. Die können Sie bezahlen, in Form gemeinnütziger Arbeit abarbeiten oder halt absitzen. Die Gerichtskosten sind hingegen gewöhnliche Schulden, d. h., im Falle der Nichtzahlung kommt halt der Gerichtsvollzieher.
Bei der Art von Sachen, die Sie geklaut haben, käme aber auch gewerbsmäßiger Diebstahl in Frage. Dann werden Sie wohl eher eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe kriegen. Und ehe Sie jetzt jubeln: "Super, das kostet nichts", seien Sie darauf hingewiesen, daß der nächste Diebstahl dann Ihre Freiheit kostet.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Vielen Dank erstmal für all die Antworten! Jetzt weiß ich wenigstens was ich mich in etwa erwartet.
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Gerne auch noch mal von mir:
Beide Ausreden - Kleptomanie oder "Sachen gefunden" - sind Unsinn. Sie können das natürlich erzählen, aber es ist nicht so, dass alles geglaubt oder explizit widerlegt werden muss. Beides würde auch ziemlich nach hinten losgehen: Kleptomanie gibt es praktisch kaum. Die, die sich darauf berufen, sind i.d.R. gewohnheitsmäßige Diebe, denen dann beim Strafmaß durch dessen Höhe verdeutlicht wird, dass man sich nicht an fremdem Eigentum zu vergreifen hat. Wenn ein Arzt das attestiert kann es natürlich sein, dass das Gericht Sie begutachten lässt. Das gehört dann zu den Verfahrenskosten, die bei einer zu erwartenden Verurteilung der Angeklagte trägt. Da können Sie gleich nochmal 1.000-2.000 € drauflegen.
Die Fund-Geschichte würde halt keiner glauben.
Es ist ein Irrglaube, dass einem Beschuldigten ein Verteidiger zusteht. Sie können sich natürlich einen nehmen, aber den müssen Sie auch bezahlen. Übrigens müsste auch ein Pflichtverteidiger von Ihnen bezahlt werden, nur verauslagt da die Staatskasse die Gebühren. Aber, wie ja schoh gesagt wurde, die Voraussetzungen liegen nicht ansatzweise vor.
Übrigens, Ihr Einverständnis ist für eine Durchsuchung nun wirklich nicht erforderlich.
Und den Hinweis des Streetworkers auf räuberischen Diebstahl sollten Sie sehr, sehr ernst nehmen.
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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""
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