Ladendiebstahl in Kaufland

25. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Deniss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl in Kaufland

hallo leute,

mein Kumpel (22 Jahre) hat heute eine riesen Dummheit gemach und zwar hat er im Kaufland Sachen für ca. 11 € geklaut und wurde dann vom Ladendetektiv erwischt. Also musste er zu ihm ins Büro, alles zu geben und Taschen leeren, was er dann auch getan hat. Dann musste er 100 € zahlen, die durfte er dann abheben gehen und konnte zahlen.
Dies wurde dann auch quittiert. Jetzt steht auf der Quittung: " Mir ist bewusst, dass unabhängig von dieser Zahlung Strafanzeige erfolgen wird."
Was genau bedeutet das für ihn? Kriegt er dann einen Brief? Muss er zur Polizei oder ins Gericht? Oder gibts keine weiteren Folgen mehr für ihn?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deniss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja Hausverbot hat er jetzt auch gekriegt 6 Monate lang. Muss er mit weiteren Strafen rechnen?
Bitte um Antworten!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Er bekommt noch ein schreiben von der Polizei

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Deniss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird er auch noch vorgeladen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.03.2010 15:00:33
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Deniss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das hab ich schon gemacht, verstehe aber immer noch nicht ganz...
Kriegt er jetzt auch Sozialstunden?
Muss er eine Geldstrafe zahlen? Er hat ja die 100 € schon bezahlt und war auch sonst kooperativ.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Kaufland wird wahrscheinlich Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Die meldet die Sache der Staatsanwaltschaft.

Wenn der Kumpel vorbestraft ist, könnte ein Strafverfahren oder Strafbefehl folgen.

Wenn nicht, wird die Angelegenheit mit großer Wahrscheinlichkeit - ggf. gegen Zahlung einer geringen Buße - eingestellt.

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