Ladendiebstahl mit 14 Jahren

24. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
cwnDraco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl mit 14 Jahren

Hallo,
ich habe vor ca. 2 1/2 Monaten ein Ladendiebstahl in Höhe von ca.22 € begangen.
Eine Anzeige wurde geschrieben und ich wurde zur Polizei vorgeladen und musste mich da zu dem Vergehen äußern.
Dann dachte ich es passiert nichts mehr jedoch kann dann jetzt also so ca. 2 1/2 Monaten danach ein Brief wo ich dazu geladen werde ein Termin bei der Jugendgerichtshilfe geladen werde, also ein Gespräch.
Was wird mir jetzt drohen??
Bitte helft mir bitte schnell -.-

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

das ist normal und üblich. Geh zur JGH und sprich mit denen. Vermutlich wird das Verfahren dann eingestellt (eventuell mit der Auflage, ein paar Sozialstunden zu leisten).
Die JGH ist eine Abteilung des Jugendamtes, die straffälligen Jugendlichen hilft. Die wollen nichts Böses von Dir.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
cwnDraco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt den eventuell?
Ich hoffe das Verfahren wird eingestellt auch wenn ich dann Sozialstunden machen muss ist mir egal dann...
Hauptsache da droht nicht so schlimmes!

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#3
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Am besten wäre es, vor der Begehung von Straftaten über deren (mögliche) Konsequenzen nachzudenken.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

eventuell heißt in diesem Falle: Es kann sein, daß ohne Auflagen eingestellt wird, es kann -eventuell- auch sein, daß es die erwähnten Sozialstunden als Auflage gibt.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Auf jeden Fall solltest du fragen, ob etwas in dein polizeiliches Führungszeugnis kommt - könntest sonst später bei Bewerbungen Probleme bekommen, wenn der Arbeitgeber das sehen möchte.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

eingestellte Verfahren stehen nie im Führungszeugnis.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
eingestellte Verfahren stehen nie im Führungszeugnis.
Das ist nicht ganz korrekt. Sofern nach dem JGG eingestellt wird, erfolgt ein Eintrag in das Erziehungsregister.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#9
 Von 
youngdriver
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Die Jugendgerichtshilfe ist beim Jugendamt angesiedelt und u.a. dafür da, das persönliche Umfeld des jugendlichen Straftäters aufzuzeigen. In der Regel bekommt dann die Staatsanwaltschaft -da ist der Diebstahlsvorgang jetzt - dann einen kurzen Bericht:
Darin steht u.a. etwas zur persönlichen Situation (Schule, Eltern, Geschwister, familäre Situation) und ggf. zur Tat (ob dir der Vorfall leid tut, ob es Konzequenzen für dich in der Familie deswegen gab - z.B. Hausarrest, ob du den Schaden wiedergutgemacht hast - usw.).

Wenn die JGH ganz schnell ist, dann geht der Bericht noch bei der Staatsanwaltschaft ein, bevor eine Abschlussverfügung des Staatsanwalts verfasst wurde (- Einstellungsverfügung oder auch Antrag zur Verhandlung vor dem Jugendrichter).

Ich halte die Jugendgerichtshilfe für eine gute Einrichtung. Diese Sozialarbeiter verstehen in der Regel den Jugendlichen die Angst zu nehmen. Gehe am besten ganz unvoreingenommen und ggf. mit deinen Eltern zum Termin. Es macht sich immer gut, wenn die JGH feststellt, dass dein Verhältnis zu deinen Eltern gut ist und dass sie dein Tun nicht billigen, aber voll hinter dir stehen. Eine Verfahrenseinstellung ist auch wahrscheinlicher, wenn dir die Sache wirklich sehr leid tut und es bereits Konzequenzen gab (Hausarrest, persönliche oder schriftliche Entschuldigung beim Ladeninhaber .....).

Selbst wenn es zu einem Termin vor dem Jugendrichter kommt, ist das kein Beinbruch. Hier gilt das selbe hinsichtlich des Auftretens, wie bei der Jugendgerichtshilfe.
Die Verhandlung ist außerdem nichtöffentlich.


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

werter Herr Roenner,

das Erziehungsregister ist kein Führungszeugnis. Namentlich wird kein Arbeitgeber es verlangen, weil man als Betroffener keinen Auszug daraus erhält. Aber das wissen Sie doch eigentlich selber...
Ich will ja die Jugendlichen nicht gerade zu Straftaten ermutigen, aber das Registerrecht ist bei Jugendlichen halt recht liberal und das will ich dann auch nicht verschweigen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo@cwnDraco


es gibt eine supereinfache Möglichkeit , nicht in solche ' Schwulitäten * zu kommen !!

Sie kann von jedem genutzt werden , also auch von dir :
.... lass`einfach deine Pfoten von Dingen , die dir nicht gehören ....

Ich werde wahrscheinlich nie Verständnis für jemanden ( wie dich ) aufbringen können , der ohne wirkliche Not ( = Mundraub (( Hunger )) ) klauen geht !!!! :(


Geh `einfach nicht klauen .... dann brauch`s hier auch keine Fragerei um Straffreiheit !!!

Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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