Ladendiebstahl mit 15

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.08.2010 22:39:03
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Ladendiebstahl mit 15

Meine Tochter (15) ist zusammen mit einer Freundin bei einem Ladendiebstahl erwischt worden. Sie hatten ein Shirt im Wert von Wert 10,--€ in ihrer Tasche .

Es ist das erste Mal das sie erwischt wurde (zum Glück!) - nach ihrer Beteuerung auch der erste Versuch. Auch sonst hatte sie noch nie mit der Polizei, Jugendamt o.ä. zu tun

Das ganze ist ihr furchtbar peinlich - währe ja auch schöner wenn nicht .
Ich habe den Vorschlag gemacht, eine schriftliche Entschuldigung an den Laden zu schreiben. Sie meint aber, dass braucht sie nicht bzw. würde nichts nützen - die zeigen jeden Dieb an (wurde ihnen gesagt). Ist auch kein kleiner Laden sondern eine große Ladenkette.

In dem Einkaufszentrum hat sie jetzt ein Jahr Hausverbot.

Was wird auf sie - bzw. auf uns zu kommen?
Gerichtsverfahren?
Sozialstunden/Arrest?
Geldstrafe?
Kontakt mit Jugendamt?
Meldung an Schule?
Eintrag im Führungszeugnis?

Bin sauer, traurig und vor allem enttäuscht. Mein Vertrauen was ich bis jetzt in solcher Hinsicht grenzenlos in mein Kind hatte ist auf null.



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Kurz und knapp ;) :

quote:<hr size=1 noshade>gerichtsverfahren? <hr size=1 noshade>


Eventuell, möglich ist auch eine Einstellung nach den §§ 45 , 47 JGG , vermutlich gegen eine kleine Weisung oder Auflage.

quote:<hr size=1 noshade>Sozialstunden/Arrest? <hr size=1 noshade>


Erziehungsmassregeln, Zuchtmittel, Weisungen oder Auflagen nach dem JGG - vorliegend dürfte das kaum über wenige Sozialstunden hinausgehen.

quote:<hr size=1 noshade>Geldstrafe? <hr size=1 noshade>


Die gibt es im Jugendstrafrecht nicht. Geldauflagen sind zwar möglich, aber wären hier eher ungewöhnlich. Davon unabhängig wird sie zivilrechtlich wohl eine "Fangprämie" um 50 Euro an den Laden zahlen müssen.

quote:<hr size=1 noshade>Kontakt mit Jugendamt?
Meldung an Schule?
Eintrag im Führungszeugnis? <hr size=1 noshade>


Dreimal nein. Dafür reicht die altersübliche Bagatellkriminalität lange nicht aus. Es wird allerdings einen Eintrag im Erziehungsregister geben, auf das die Strafverfolgungsbehörden und wenige andere Stellen zugreifen können. Potenzielle spätere Arbeitgeber erfahren aber nichts davon.

-----------------
""

-- Editiert am 03.08.2010 14:00

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

Da es das 1.mal war , denke ich wird sie mit ein paar Sozialstunden rechnen müssen .

Bei einer Bekannten deren Tochter kam damals eine GV auf sie zu , vorher musste sie zur Jugengerichtshilfe zum Gespräch, der Herr tauchte damals auch bei Gericht auf. War auch wegen Diebstahl. Aber es kamen dann 20 Sozialstunden auf sie zu mehr nicht .... es kam keine Meldung an die Schule oder sonstiges.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das Verfahren wird eingestellt, da passiert nichts.
Selbst wenn es das 2. oder 3. mal war.
Ich habe bei Kaufland gearbeitet und die meisten Fälle wurden eingestellt.
Also ruhig bleiben.
Hat deine Tochter irgendetwas unterschreiben und soll Sie die Bearbeitungsgebühr zahlen?

-- Editiert am 03.08.2010 15:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.08.2010 22:39:03
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

@andreas24

Im Laden wurde nichts unterschrieben. Die haben die Polizei gerufen. Ich habe sie in der Wache abgeholt.

Bisher hat sie nur von dem Hausverbot etwas schriftliches bekommen. Die Angelegenheit ist jetzt 2 Wochen her.

Ich bin schon froh wenn es nicht ins Führungszeugnis kommt.

Eine Bekannte meinte sie bekäme ein Gerichtsverfahren und auf jeden Fall mind. Sozialstunden und einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugniss (was ich wegen späterer Arbeits/Ausbildungssuche sehr schlecht finden würde. Ausserdem meinte die Bekannte sie bekäme eine Akte beim Jugendamt und wir müssten dort zu Gesprächen erscheinen bzw. die kommen zu uns nach Hause um das soziale Umfeld zu kontrollieren. Mich graust es wenn ich sowas höre!





-- Editiert am 03.08.2010 17:22

-- Editiert am 03.08.2010 17:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Nicht verrückt machen.
Nach einiger Zeit kommt von der Staatsanwaltschaft ein Brie und der Beinhaltet die Einstellung.
Alles andre ist sehr unwahrscheinlich.
Um die Bearbeitungsgebühr, die verlangt wird scheint Ihr auch nicht bezahlen zu müssen, den die setz die Anerkennung voraus und ist zu Unterschreiben. So war es jedenfalls bei Kaufland.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Bekannte meinte sie bekäme ein Gerichtsverfahren und auf jeden Fall mind. Sozialstunden und einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugniss (was ich wegen späterer Arbeits/Ausbildungssuche sehr schlecht finden würde. Ausserdem meinte die Bekannte sie bekäme eine Akte beim Jugendamt und wir müssten dort zu Gesprächen erscheinen bzw. die kommen zu uns nach Hause um das soziale Umfeld zu kontrollieren. Mich graust es wenn ich sowas höre! <hr size=1 noshade>


Ja, dieser Glaube hält sich hartnäckig. ;)

Es gibt das Bundeszentralregister, ein Teil davon ist das Erziehungsregister. In dieses Erziehungsregister wird Ihre Tochter einen Eintrag bekommen. Aus dem Erziehungsregister können nur ganz wenige staatliche Stellen Auskunft erhalten, kein Arbeitgeber, keine Schule und kein Ausbildungsbetrieb erfährt davon.

In das umgangssprachlich "polizeiliche Führungszeugnis", dass Ihre Tochter beantragen kann, werden neben vielen Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht nur Jugendstrafen ohne Bewährung eingetragen, und davon ist Ihre Tochter meilenweit entfernt.

Wenn Sie das nicht glauben, können Sie gerne selbst in §§ 32 , 61 BZRG nachlesen.

Und kein deutsches Jugendamt wird wegen dieser Stufe von altersüblicher Kleinstkriminalität eine Kindswohlgefährdung annehmen können und auch nur einen Finger rühren. Machen Sie sich auch bewusst, dass man dann wohl bei jeder dritten Familie Hausbesuche durchführen müsste.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.08.2010 22:39:03
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

@heljopel

ich ignoriere hier gar nichts.

Ich habe auf andreas Antwort reagiert und eben nur berichtet, dass meine bekannte mich mit ihrem angeblichem Wissen aufgescheucht hat.

Von Freundlichkeit im Netz hast du ja scheinbar auch noch nichts gehört.

...und dazu auch wenn's dich nichts angeht:
meine Tochter besucht jetzt die 10 Klasse des Gymnasiums. Es geht langsam aber sicher auf den Abschluss zu und darum auch die Bedenken bezügl. des Führungszeugnisses (die ich ja nicht haben muss - habe ich ja gerade gelernt)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.08.2010 22:39:03
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

@ hpunkt:

vielen Dank für die netten Erklärungen.

bin schon beruhigter.

Nicht falsch verstehen: Strafe muss sein. Wenn die Sozialstunden ableisten muss ist es mir auch Recht.

Mit einem Führungszeugniss hätte es eben Probleme bei der Berufswahl geben können. Die Sorge muss ich mir ja jetzt nicht mehr machen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen