Ladendiebstahl mit 27

4. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
yellasara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl mit 27

Hilfe! Habe mit 27 Jahren einen Ladendiebstahl begangen im Wert von 53 EU. Es kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, ich sollte 150 EU überweisen und gut.
Jetzt soll ich eine Stelle bei einer Behörde (Arbeitsamt) antreten und habe Angst, dass dieser Ladendiebstahl im Führungszeugnis steht.
Es war im Oktober 2005 und damals war ich Student.
Kann mir jmd helfen, ob da evtl Schwierigkeiten auftreten, weil ich vielleicht mit 27 Kahren geklaut habe? War die 1. Straftat und ist nie wieder was passiert.
Bitte schnell antworten, Danke!

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"novafan"

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, ich sollte 150 EU überweisen und gut.

Wenn da der Gesamtbetrag von 150,00 € genannt war (und nicht eine in Tagessätzen aufgeschlüsselte Geldstrafe, z.B. 15 Tagessätze á 10,00 €, verhängt wurde und auf dem Brief das Wort 'Strafbefehl' stand) hat es sich um eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPo gehandelt. Die taucht weder im Führungszeugnis noch im Bundeszentralregister auf.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
yellasara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich finde diesen brief nicht mehr! so furchtbar! wie hoch ist denn die wahrscheinliohkeit, dass man beim 1. mal-trotz 27 jahren-einen eintrag bekommt?
danke streetworker!

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das hat nichts mit dem Alter zu tun (zumindest nicht mehr, wenn man über 21 ist). Wenn der Brief von der Staatsanwaltschaft kam (und nicht vom Gericht) war es sicherlich eine § 153a-Einstellung mit Geldauflage wie oben gesagt, die keinen Eintrag zur Folge hat.

Selbst wenn es keine Einstellung war, sondern eine regelrechte 'Geldstrafe', kommt man bei einer Gesamtsumme von 150,00 € nicht auf eine Tagessatzanzahl, die dazu führen würde, dass die Sache ins Führungszeugnis eingetragen würde (solange es die einzige Verurteilung ist und es nicht noch weitere gibt). Das Führungszeugnis ist also so oder so sauber.

Lediglich das Bundeszentralregister wäre 'belastet', wenn es keine Einstellung war.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
yellasara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich denke, die sache wurde somit eingestellt. mit einem betrag von 53 euro kam es knapp zu einer anzeige (mir wurde gesagt, unter 50 Eu wird nicht angezeigt)
die polizie vor ort meinte jedoch, es würde einen eintrag geben...wollten die mir nur angst machen? oder haben die einfach nicht genug ahnung?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

mir wurde gesagt, unter 50 Eu wird nicht angezeigt

Das ist die jeweilige Entscheidung des jeweilgen Ladeninhabers oder Filialleiters. Manche(wenige) machen überhaupt nie Strafanzeigen, sondern kassieren nur die Fangprämie usw., und andere machen auch schon bei einer Schachtel Zigaretten für 3,85 € eine Strafanzeige.

die polizie vor ort meinte jedoch, es würde einen eintrag geben..

Einträge in Führungszeugnis und Bundeszentralregister sind immer davon abhängig wie eine Strafsache 'beendet' wird (also mit Einstellung oder Verurteilung) und -im Falle einer Verurteilung- von der Höhe der verhängten Strafe. Die Polizei vor Ort konnte zu dem Zeitpunkt also überhaupt nicht wissen, ob ein solcher Eintrag erfolgen wird oder nicht.

Wo es in jeden Fall einen Eintrag gibt -und da hat der Polizist Recht, wenn er das gemeint haben sollte- ist in der Datenbank der Polizei (heisst z.B. in Niedersachsen 'POLAS'). Dort sind solche Sachen bei Erwachsenen idR. 5 bis 10 Jahre gespeichert (gibt keine festen Fristen). Dort hat aber auch nur die Polizei Einsicht (und ggf. andere Sicherheitsbehörden, wenn Sie sich z.B. um eine Stelle bewerben würden, bei der die sich einer Überprüfung (SÜ I oder II) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterziehen müßten, z.B. wenn Sie Pilot der Maschnine des Bundespräsidenten werden möchten :) oder Agent beim BND :) )

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
yellasara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Na gut, da fällt mir aber ein RIESENSTEIN vom Herzen! Vielen vielen Dank, echt Top Beratung hier.
Da ich den Brief leider nicht mehr finde, weiss ich nicht, ob es ein Verfahren war. Ich denke aber nicht, da es sich mit der Bezahlung der 150 EU erledigt hat, oder?
Bei einem Verfahren wird man doch vorgeladen?
Oder im allgemeinen: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man beim 1. und letzten Ladendiebstahl einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt-wenn es ab 21 schon egal ist wg. Alter?
1000 Dank Streetworker, du machst hier einen tollen Job!

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#7
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

sie können bei der sta anfragen. Bei 150 Euro ist die Wsch aber groß dass es sich um ein 153a handelt, weil bei einem sb noch Gebühren dazukommen, 153a: Die verfahrenskosten entstehen dem staat.
:grins:

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