Ladendiebstahl mit Vorbelastung

10. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
chris21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl mit Vorbelastung


Oje ich habe heute etwas sehr sehr dummes und auch wirklich unverzeihliches getan! ich habe in einem kaufhaus ein t-shirt für 21.95€ eingesteckt, weil ich es mir nich leisten konnte es zu bezahlen und ich nicht widerstehen konnte. ich stehe zu meinem fehler und versuche auch nicht durch ausreden die tat schön zu reden. aber nun habe ich unheimliche angst. was erwartet mich denn? gibt es die möglichkeit, dass das verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird? gelte ich dann als vorbestraft? und was steht dann im polizeilichen führungszeugnis? gilt für mich 21 jahre alt noch das jugendstrafrecht? und muss ich zur anhörung?
ich habe im alter von 14 jahren breits eine anzeige wegen diebstahls bekommen, damals war es eine tafe schokolade. ich habe es seit dem auch nie mehr getan aber heute war ich so dumm und habe mich dazu hinreisen lassen. es tut mir auch sehr sehr leid und ich werde es bestimmt auch nicht wieder tun ich bin auch sehr enttäuscht über mich selber aber leider kann ich es nicht mehr rückgängig machen. und es geschiet mir jetzt gerade recht dass ich solche angst habe. es würde mir sehr sehr viel helfen wenn jemand meine fragen beantworten könnte. vielen vielen dank schon mal!!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Timidly
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mir ist letztes Jahr etwas ähnliches passiert, ich bin zum zweiten Mal erwischt worden, das erte Mal war sieben Jahre vorher. Es waren jeweils kleine Beträge, 1,- DM und 2,- Euro und die neue Sache wurde gegen Bezahlung einer Geldbuße eingestellt.
Meines Wissens ist es so: wenn die erste Sache länger als zwei Jahre zurückliegt und damals eingestellt wurde (gegen Geldbuße), gilts Du für die neue Sache als Ersttäter und kannst eigentlich wieder mit einer Einstellung gegen Geldbuße (ca. 300,-Euro) rechnen.

Viel Glück!

-----------------
"Timidly"

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#2
 Von 
chris21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank schon mal für die auskunft!
oh gleich 300€? kann man das auch in form von sozialstunden abgleichen? und wie ist das denn dann genau? muss ich dann zu einer vernehmung?
und bekomme ich dann einen eintrag ins register?

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#3
 Von 
Timidly
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Sache ist einfach die, daß Du ja keinen Richter bzw. Staatsanwalt zu Gesicht bekommst, d.h., Du erhältst ein Schreiben, wo drin steht, daß geplant ist, die Sache gegen Bezahlung einer Geldbuße in Höhe von ... einzustellen und ob Du damit einverstanden bist.
Wenn es so läuft, dann wird die Sache nirgends eingetragen, nur im StZV für die Dauer von zwei Jahren, d.h., wenn Du innerhalb von zwei Jahren wieder auffällig wirst, hat der StA Einblick in dieses Verzeichnis und Du mußt mit einer strengeren Bestrafung rechnen.

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"Timidly"

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#4
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Im Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister kann das durchaus länger als 2 Jahre stehen. Bei mir war es nach fast 4,5 Jahren noch drin und ich habe zwischenzeitlich auch nichts weiter gehabt. Es wird zwar nicht offen gesagt, aber im Hinterkopf ist es schon.
Nach 7 Jahren kann es sein, dass es dort nicht mehr steht, aber man weiss das nie genau. Ob es für die Urteilsfindung eine Rolle spielt? das glaube ich nicht.

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#5
 Von 
chris21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

erst mal vielen dank für die weiteren antworten. ich habe immer noch ziemlich weiche knie. und ausserdem noch eine frage. kann es sein, dass meine elter davon auch mitbekommen obwohl ich schon 21 bin? ich wohne nämlich noch zuhause.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chris21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe immer noch solche angst. kann mir jemand vielleicht sagen wie hoch die geldstrafe genau sein wird bei einem geklauten warenwert von 21.95? wenn es eine gibt. ich bin nämlich student und kann mir echt nicht viel leisten. das alles macht mir solche sorgen. ich weis ich bin selbst schuld und muss es jetzt ausbaden aber diese ungewissheit bis ich post bekomme macht mich echt so fertig. wie lange wird es denn ca dauern bis ich den bescheid bekomme?

vielen dank schon mal für die antwort. es würde mir so viel helfen wenn ich mehr wüßte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
kann mir jemand vielleicht sagen wie hoch die geldstrafe genau sein wird


Ja, Staatsanwalt oder Richter :) Aber im Ernst: Von uns hier kann das keiner voraussagen.

quote:
wie lange wird es denn ca dauern bis ich den bescheid bekomme?


Bis Du den letzten Beschei bekommst, also das Verfahren dann beendet ist, kann es mehrere Monate dauern.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
chris21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

so jetzt habe ich den anhörungsbogen von der polizei zugeschickt bekommen. dazu hab ich noch ne kleine frage. wie mache ich das mit dem entschuldigungsschreiben? schicke ich das direkt an das betroffene geschäft? oder lege ich den einfach dem anhörungsbogen bei? es tut mir nämlich wirklich sehr leid und ich möchte dies einfach mitteilen und dass sowas nie mehr vorkommen wird. vielen vielen dank schon mal!
und viele liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das Original an den Betroffenen und eine Kopie zusammen mit dem Anh.Bogen an die Polizei/StA

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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