Ladendiebstahl - nicht vorbestraft

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.05.2019 15:20:20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - nicht vorbestraft

Hallo,
Heute bei Ikea an der Selbstzahler, dabei wurden nicht alle teile gescannt.
Angefangen habe ich mit einer Mitarbeiterin, die die Summe der mehrfach vorhandene Teile eingeben hat und dann gescannt hat.
Danach habe ich weitergemacht. Zwischendurch hat der Scanner nicht richtig funktioniert und hat nicht alles gescannt. Mir ist es aber nicht aufgefallen, also habe ich bezahlt unendlich bin gegangen.

Als ich am Auto war, hat mich dann ein Mitarbeiter zurück gerufen, ich bin selbstverständlich mitgegangen. Die meinten ich hätte nicht alles ordnungsgemäß gescannt und haben alles kontrolliert.
Dabei stellte sich raus, dass ca 100€ nicht gescannt wurden.
Das war meinerseits keine Absicht und mir war das beim bezahlen auch nicht so bewusst, weil ich nicht genau im Kopf hatte wie teuer es werden wird.

Ikea hat mir jetzt ein Hausverbot ausgesprochen und möchte eine Anzeige machen.
Worauf kann ich mich dabei einstellen?
Ich bin 23 jährige Studentin und nicht vorbestraft.

Was sollte ich bei der Anhörung tun? Es zugeben, obwohl es keine Absicht war oder bei der Wahrheit bleiben? Ikea verharrt darauf, dass es Absicht war und so...

-- Editiert von go515469-44 am 17.05.2019 11:54

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Wie hoch war denn der Kaufpreis insgesamt? Wenn 100€ gefehlt haben, wäre es natürlich bei 1000€ glaubwürdiger als bei 200€, dass du es nicht bemerkt hast.
„Zwischendurch hat der Scanner nicht alles gescannt" und das sei dir nicht aufgefallen - also das war dann nur eine Schlussfolgerung? Der Scanner piept doch und es erfolgt eine Anzeige auf dem Display, dass der Artikel erfasst wurde. Insgesamt fürchte ich, dass das unglaubwürdig ist.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Hallo, die Sachlage ist ja nun sonnenklar - Sie haben Dinge mit hinausgenommen, die nicht gescannt wurden. Sie müssen überhaupt nichts aussagen - aber ich denke, eine ernsthafte Entschuldigung macht den besten Eindruck. Bei 99,9999% aller erwischten Diebe war es keine Absicht, ein Versehen, das erste Mal und so weiter....dann lieber gleich gar nichts sagen, das ist meine Meinung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Worauf kann ich mich dabei einstellen? Tja, das könnte noch mit einer 153a-Einstellung abgehen, also gegen Zahlung einer Geldauflage - evtl. aber nur bei Geständnis. Aber als Trost: Auch bei einer Verurteilung wird die Strafe nicht ins Führungszeugnis kommen, so dass die Arbeitssuche nicht behindert wird - es sei denn, Sie wollen Beamter werden. Und eine Verurteilung würde höchstwahrscheinlich per Strafbefehl, d. h., ohne Verhandlung, erfolgen. Ein Einspruch führt allerdings unweigerlich zu einer Verhandlung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Hast du wenigstens sofort nachgescannt und den Differenzbetrag sofort bezahlt? Das wäre nämlich das das Minimum. Und wäre vielleicht, aber nur vielleicht, eine Handlung, die Reue i.V. mit sofortiger Wiedergutmachung bezeugen würde.

Dann könnte man u.U. Von einer Strafverfolgung absehen. Ob das Hausverbot aufgehoben wird, ja, das ist dann Verhandlungssache. Immerhin hast du dich in den Personenkreis derer katapultiert, der als unbeliebt gilt.

Klar Am Sonsten Anzeige wegen Diebstahl. Hausverbot bleibt logischerweise bestehen.

-- Editiert von Spejbl am 17.05.2019 15:21

Signatur:

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