Ladendiebstahl oder Betrug

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
bingo_beny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl oder Betrug

Hallo zusammen,

mein Kollege hat heute großen misst gemacht. In einem Baumarkt hat er sich zwei Türklingeln angeschaut. Klingel A für 100€ und Klingel B für 260 €. Beide Pakete waren nicht verschlossen, daher hat er Sie ausgepackt und gegenüber gelegt. Ich weiß nicht wieso oder besser gesagt aus einer großen Dummheit hat er die Klingel B in den Karton von Klingel A zurück gepackt und mit noch weiteren Artikeln gekauft. Bezahlt hat er mit EC Karte.

Jetzt kommt die noch größere Dummheit. Die teurere Klingel hat er im Auto ausgepackt und ist zurück in den Laden. Gesagt hat er, dass die Klingel nicht im Karton war. Der Verkäufer hat direkt gesagt, dass er einen Diebstahl von einem anderen Kunden vermutet. Er hat den Kassenbon kopiert und ihm eine neue Klingel gegeben. Zu Ende ist noch ein weiterer Kollege dazu gekommen und meinte dass er sich die Überwachungsvideos der letzten Tage anschauen wird um der Sache auf den Grund zu gehen. Jetzt meine Frage, was hat er zu befürchten. Ich weiß nicht was auf den Videos sehen sein wird. Allerdings wird es anhand der EC Karten Bezahlung ein leichtes sein, seine Personalien zubekommen.

Was hat jetzt zu befürchten. Er hat sich neben eine Anzeige schon Horror Szenarien wie eine Hausdurchsuchung und Gefängnis ausgemalt. Macht es schon jetzt Sinn einen Anwalt zu nehmen?
Er hat sich mit seinen fast 40 Jahren nie etwas Relevantes zu Schulden kommen lassen und weiß selbst nicht was er sich dabei gedacht hat. Er weiß das die Aktion blöd war, aber er kann es nicht rückgängig machen Bitte schreibt mir, wie Ihr jetzt handeln würdet.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Hausdurchsuchung und Gefängnis denke ich, nicht. Oder wird Wiederholungstat unterstellt? Sieht aber nicht so aus.

Klar, das wird nun erst einmal Alles geprüft. Dazu auch die Videoüberwachung. Und, noch liegt ja keine Anklage vor.

Also erst mal abwarten, wie denn nun genau der Vorwurf aussehen wird. Und dann kommt erst mal Alles in Gang.

Ich gehe mal davon aus, daß es ein entlastender Tatbestand ist, die teurere Klingel zurückzubringen und dafür die rechtmäßig erworbene "einzutauschen". In sofern war das Zweitere eben KEIN Bockmist, sondern das einzig Richtige, was er getan hat.

Fazit: Abwarten und dann Reagieren. Möglicherweise kommt auch erst mal eine Anhörung. Da mal genau drauf schauen und ggf. hier mal nachfragen, was unschädlich geschrieben werden kann.

-- Editiert von Spejbl am 15.03.2019 13:53

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bingo_beny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es wird keine Wiederholungstat unterstellt. Es wird erstmal überhaupt nichts unterstellt. Es ist ja auch noch nicht bekannt, was auf dem Video zu sehen ist. Der Mitarbeiter hat nur gesagt, dass er sich die Videos anschauen wird.

Reicht es für eine Anzeige aus, falls auf den Videos zu sehen sein sollte, dass die Klingeln ausgetauscht wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Moment - hat er auf dem Parkplatz die Klingel ausgepackt und den leeren Karton reklamiert? Im Ergebnis hätte er jetzt beide Klingeln, wobei er nur die günstigere gekauft hat - damit hätte er das Unrecht ja noch vergrößert.

Oder hat er die teurere Klingel retourniert und dafür die günstigere Klingel erhalten? Im Ergebnis hätte er genau das gekaufte Produkt. (er hätte also im Rahmen seiner Möglichkeiten das Unrecht wieder behoben).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bingo_beny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):


Ich gehe mal davon aus, daß es ein entlastender Tatbestand ist, die teurere Klingel zurückzubringen und dafür die rechtmäßig erworbene "einzutauschen". In sofern war das Zweitere eben KEIN Bockmist, sondern das einzig Richtige, was er getan hat.

-- Editiert von Spejbl am 15.03.2019 13:53


Er hat die teurere nicht abgegeben, sondern behalten und behauptet es war keine im Karton. Das ist das große Problem. Er kann nicht einfach die teurere zurück bringen und damit alles ungeschehen machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Ich gehe mal davon aus, daß es ein entlastender Tatbestand ist, die teurere Klingel zurückzubringen und dafür die rechtmäßig erworbene "einzutauschen". In sofern war das Zweitere eben KEIN Bockmist, sondern das einzig Richtige, was er getan hat.


Naja, so liest sich das nicht:
Zitat (von bingo_beny):
Jetzt kommt die noch größere Dummheit. Die teurere Klingel hat er im Auto ausgepackt und ist zurück in den Laden. Gesagt hat er, dass die Klingel nicht im Karton war.


Man ist also offenbar mit einem geleerten Karton zurück in den Laden und hat sich noch eine Klingel erschwindelt. Das ist schon kein Bockmist mehr, sondern ausgesprochen dreist.


Zitat (von bingo_beny):
Ich weiß nicht was auf den Videos sehen sein wird.

Das dürfte der entscheidende Faktor sein - und nichts genaues weiß man nicht.


Zitat (von bingo_beny):
Macht es schon jetzt Sinn einen Anwalt zu nehmen?

Nö, derzeit völlig überflüssig.


Zitat (von bingo_beny):
Er hat sich neben eine Anzeige schon Horror Szenarien wie eine Hausdurchsuchung und Gefängnis ausgemalt.

Wenn er keine strafrechtliche Vorgeschichte hat wird es mit nahezu 100%-iger Gewissheit kein Gefängnis geben. Und ob nach wochenlanger Ermittlung jemand auf die Idee kommt wegen einer Klingel einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken und zu vollstrecken? Eher nicht.

Ansonsten heißt es erst mal abwarten ob und was noch folgt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von bingo_beny):
Er kann nicht einfach die teurere zurück bringen und damit alles ungeschehen machen.


Doch, genau das kann er und würde den/die MA vermutlich davon abhalten weiter zu forschen.

Wenn der Markt videoüberwacht ist, ist davon auszugehen, dass die Aufnahmen so gut sind, dass alles zu erkennen ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von bingo_beny):
Er hat sich neben eine Anzeige schon Horror Szenarien wie eine Hausdurchsuchung und Gefängnis ausgemalt.

Gefängnis wird es ohne Vorstrafen nicht geben.

Das Vorgehen insgesamt könnte aber schon dazu führen, das sich ein Gericht davon überzeugen lässt, das da ein Profi am Werk ist, dann ist eine Hausdurchsuchung durchaus im Rahmen des möglichen.
Kommt halt darauf an, was alles auf den Videos zu sehen ist.



Zitat (von bingo_beny):
Macht es schon jetzt Sinn einen Anwalt zu nehmen?

Wenn dann nur wenn es ihn beruhigt - juristisch macht es noch keinen Sinn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen