Ladendiebstahl oder doch nur versuchter oder nicht einmal das?

21. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
neugierudyr
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl oder doch nur versuchter oder nicht einmal das?

Rechtlich gesehen ist es so das es nur Ladendiebstahl ist wenn man mit der Ware den Laden verlässt.
Was ist jetzt aber wenn man an den Sensoren erwischt wird, jedoch den Laden noch nicht ganz verlassen hat weil man die Türschwelle noch nicht übertreten hat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn man zwischen Sensoren und Türschwelle erwischt wird, dann ist es versuchter Ladendiebstahl.

Sollte man ohne erwischt zu werden wieder umkehren, so ist man von dem Versuch zurückgetreten. Das bleibt dann straffrei.

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Zitat (von neugierudyr):
Rechtlich gesehen ist es so das es nur Ladendiebstahl ist wenn man mit der Ware den Laden verlässt.


Was du beschreibst, läuft vielmehr auf den Unterschied vollendet/beendet hinaus. Schon vor Beendigung kann man vom vollendeten Diebstahl nicht mehr strafbefreiend zurücktreten.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was ist jetzt aber wenn man an den Sensoren erwischt wird, jedoch den Laden noch nicht ganz verlassen hat weil man die Türschwelle noch nicht übertreten hat?
Wenn man glaubhaft machen kann, dass es ein Versehen war dann ist es gar kein Diebstahl (kein versuchter und erst recht kein vollendeter).

Aber man kann sich auch schon weit vor den Sensoren strafbar machen.

Fazit: Die magische Grenze an den Sensoren oder an der Türschwelle gibt es nicht.

Stefan

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#4
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Aber man kann sich auch schon weit vor den Sensoren strafbar machen.

Fazit: Die magische Grenze an den Sensoren oder an der Türschwelle gibt es nicht.

Stefan


Beispielhaft sei das Konstrukt der Gewahrsamsenklave genannt.

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Diese magische Grenze gibt es durchaus, nur eben nicht so, wie der Fragende sich das wohl vorgestellt hat. Beendet ist der Diebstahl in aller Regel nämlich wirklich erst, wenn man den Laden mindestens verlassen hat. Vollendet werden kann der Diebstahl tatsächlich schon vorher; allerdings dürfte es dem Fragenden helfen, auch diese "magische Grenze" nicht gänzlich abzulehnen, um zukünftig nicht durcheinanderzukommen, wenn er weiterhin zu Recht lesen wird, dass der Diebstahl erst außerhalb des Ladens beendet wird.

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