Rechtlich gesehen ist es so das es nur Ladendiebstahl ist wenn man mit der Ware den Laden verlässt.
Was ist jetzt aber wenn man an den Sensoren erwischt wird, jedoch den Laden noch nicht ganz verlassen hat weil man die Türschwelle noch nicht übertreten hat?
Ladendiebstahl oder doch nur versuchter oder nicht einmal das?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn man zwischen Sensoren und Türschwelle erwischt wird, dann ist es versuchter Ladendiebstahl.
Sollte man ohne erwischt zu werden wieder umkehren, so ist man von dem Versuch zurückgetreten. Das bleibt dann straffrei.
ZitatRechtlich gesehen ist es so das es nur Ladendiebstahl ist wenn man mit der Ware den Laden verlässt. :
Was du beschreibst, läuft vielmehr auf den Unterschied vollendet/beendet hinaus. Schon vor Beendigung kann man vom vollendeten Diebstahl nicht mehr strafbefreiend zurücktreten.
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Hallo,
Wenn man glaubhaft machen kann, dass es ein Versehen war dann ist es gar kein Diebstahl (kein versuchter und erst recht kein vollendeter).Zitat:Was ist jetzt aber wenn man an den Sensoren erwischt wird, jedoch den Laden noch nicht ganz verlassen hat weil man die Türschwelle noch nicht übertreten hat?
Aber man kann sich auch schon weit vor den Sensoren strafbar machen.
Fazit: Die magische Grenze an den Sensoren oder an der Türschwelle gibt es nicht.
Stefan
Zitat:
Aber man kann sich auch schon weit vor den Sensoren strafbar machen.
Fazit: Die magische Grenze an den Sensoren oder an der Türschwelle gibt es nicht.
Stefan
Beispielhaft sei das Konstrukt der Gewahrsamsenklave genannt.
Diese magische Grenze gibt es durchaus, nur eben nicht so, wie der Fragende sich das wohl vorgestellt hat. Beendet ist der Diebstahl in aller Regel nämlich wirklich erst, wenn man den Laden mindestens verlassen hat. Vollendet werden kann der Diebstahl tatsächlich schon vorher; allerdings dürfte es dem Fragenden helfen, auch diese "magische Grenze" nicht gänzlich abzulehnen, um zukünftig nicht durcheinanderzukommen, wenn er weiterhin zu Recht lesen wird, dass der Diebstahl erst außerhalb des Ladens beendet wird.
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