Ladendiebstahl ohne Anzeige

18. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
ChinaSorrows
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Ladendiebstahl ohne Anzeige

Liebes Forum,
ihr kennt solche Themen sicherlich zu Hauf. Allerdings handelt es sich hier um etwas verzwicktes.
Mein bester Freund erzählte mir gestern, dass er beim Ladendiebstahl erwischt wurde. Es lief alles regelkonform ab. Er wurde hinter der Kasse gebeten, in das Büro mitzukommen. Es war ein Lebensmittelgeschäft (Sub-Unternehmen von REWE). Er versuchte, Waren in Wert von ca. 6€ zu entwenden. Er ist volljährig (19 Jahre) und konnte sich ausweisen, deshalb wurde die Polizei nicht hinzugezogen. Laut seiner Aussage hat der Mitarbeiter des Ladens ihm ein Schreiben zum Unterschreiben vorgesetzt. Mit seiner Unterschrift hat er damit bestätigt, den Ladendiebstahl begangen zu haben. Die gestohlenen Sachen waren ebenfalls darauf vermerkt. Ebenso hat er eingewilligt, sofort 75€ zu zahlen, die laut des Mitarbeiters die Sache intern regeln würde und es somit nicht zur Anzeige kommt.
Jetzt ist er jedoch trotzdem verunsichert, ob nicht vielleicht doch eine Anzeige kommt oder er vom Laden "verarscht" wurde und doch noch eine Anzeige kommt. Er bereut es zutiefst, zumal er die Waren auch normal hätte kaufen können. Es ist das erste Mal, dass er erwischt wurde.
In den Laden traut er sich nicht mehr rein, obwohl er sich nicht sicher ist, ob er nun Hausverbot hat.

Ich interessiere mich brennend für Sachen, die das Strafrecht in alltäglichen Lebenssituationen anbelangen und möchte natürlich auch meinem Freund mit Rat zur Seite stehen können und frage daher euch, ob ihr evtl. Erfahrungen habt, oder wisst, was als nächstes passiert.


TL;DR : Ladendiebstahl erwischt, ausgewiesen, direkte Zahlung von 75€ da lt. Aussage Mitarbeiter dann keine Anzeige erstattet wird => Stimmt das?


Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Es ist das erste Mal, dass er erwischt wurde.

Also stiehlt er öfter?

Niemand weiß, was als nächstes passiert, da muss er sich überraschen lassen. Wenn er Glück hat, verzichtet man auf eine Anzeige, wenn nicht, dann nicht. Was und ob etwas zum Verzicht auf Anzeige in dem Schreiben vereinbart war, weiß er ja selbst nicht. Mündliche Vereinbarung und Zusagen haben das größte Manko in der Beweisbarkeit.




-- Editiert von HeHe am 18.05.2015 15:57

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChinaSorrows
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat: Es ist das erste Mal, dass er erwischt wurde.
Also stiehlt er öfter?
-- Editiert von HeHe am 18.05.2015 15:57


Er hat sehr häufig gestohlen, ja. Allerdings sieht er jetzt ein, dass es falsch ist und letzenendes kommt es halt doch immer raus. Gehe also davon aus, dass er das mit dem Fünf-Finger-Rabatt ab sofort lässt.
Es wäre jetzt halt nur interessant zu wissen, ob die Sache mit seinen gezahlten 75€ erledigt ist, oder ob er noch eine weitere Zahlung vornehmen muss. Bin kein Experte, aber mMn hat, sollte er noch mehr zahlen müssen, der Verkäufer ihn betrogen. (Sollen sogar 2 gewesen sein. 1 hat dieses Schreiben gemacht, der andere aufgepasst, dass er keinen Fluchtversuch unternimmt).
Auf dem Schreiben stand ja, dass gegen Zahlung von 75€ die Sache marktintern geregelt wird. Im Umkehrschluss würde zumindest ich vermuten, dass da dann jetzt nichts mehr kommt.

Jemand vielleicht schon so etwas erlebt und kann genaueres sagen?

Mit freundlichen Grüßen

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Hier von Betrug zu sprechen ist schon ein wenig frech. Das war eine sogenannte Fangprämie. Der Markt hätte auch sofort die Polizeirufen und dann dennoch auf die Fangprämie klagen können. Man kann darüber streiten, ob die Prämie nicht auf 50€ begrenzt werden müsste, würde ich mich aber nicht drauf stürzen wollen.
Der Markt hat auch keinesfalls sein "Anzeige-Recht" abgedrückt. Das können die jederzeit nachholen. Auch Sie können den Freund anzeigen, wenn Sie denn wollten. Die Aussage des Mitarbeiters war ein persönliches Versprechen. Wenn jetzt doch Anzeige erstattet wird, dann hat der Mann ebenhalt zu viel versprochen. Vielleicht hat er auch gelogen. Ist aber vollkommen egal.
Entweder erstatten die noch Anzeige oder nicht. Das können die sich völlig frei aussuchen, im Zweifel auch auswürfeln. Der Freund kann davon nur erfahren, indem er in einigen Wochen ein Schreiben der Polizei erhält. Hat er nach 1 Jahr nichts gehört, wurde wohl auch keine Anzeige erstattet.

TL;DR
Weiß nicht, kann sein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ChinaSorrows
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Hier von Betrug zu sprechen ist schon ein wenig frech. Das können die sich völlig frei aussuchen, im Zweifel auch auswürfeln. Der Freund kann davon nur erfahren, indem er in einigen Wochen ein Schreiben der Polizei erhält. Hat er nach 1 Jahr nichts gehört, wurde wohl auch keine Anzeige erstattet.
TL;DR
Weiß nicht, kann sein.


Das kam mir jetzt nur so in den Sinn, da es für mich einfach eine Lüge wäre, wenn man mir sagen würde, 75€ und wir vergessen den Vorfall und dann würde später doch noch was gerichtliches kommen. Fangprämie hin oder her, dann sollte man solche Aussagen nicht treffen. Ich würde da ziemlich an die Decke gehen. Es waren ja 2 Zeugen dabei, als der Mitarbeiter das mit den 75€ erzählt hat. Schmerzt meinen Freund ja jetzt auch nicht wirklich.

Er erhält also nur dann Post von der Polizei, wenn Anklage erhoben wird, bzw. ein paar Tage später wieder, um ihm mitzuteilen, dass Sie wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde (Das war wegen nem' Pudding und einen Deo-Roller :D).


Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Er erhält also nur dann Post von der Polizei, wenn Anklage erhoben wird


Nein, er erhält dann Post von der Polizei, wenn Anzeige erstattet wird.

Anklage erheben würde ggf. später die Staatsanwaltschaft.

1x Hilfreiche Antwort

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