Ladendiebstahl ohne Folgen ?

10. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Barabasss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl ohne Folgen ?

Hallo,

könnt Ihr mir bitte helfen !!! Ich bin nach 10 Jahren wieder rückfällig geworden !!! Bin ein Erwachsener Mann und habe aus einem Warenhaus eine Tasche im Wert von 250 Euro entwendet, bin aber dabei nicht erwischt worden. Zumindest nicht von einem Detektiven auf frischer Tat ertappt worden. Jedoch waren im Laden Videokameras installiert und ich nehme an, dass ich dabei gefilmt wurde. Kann nicht sagen, ob es Attrappen waren. Was passiert nun mit den Videoaufnahmen? Werden sie gespeichert und wie lange ? Kann ich aufgrund der Videoaufnahmen überführt werden ? Werden womöglich Fotos aus den Aufnahmen veröffentlicht ? Ich leide wirklich sehr darunter und kann nicht sagen was mich an diesem Tag geritten hat. !
Gebt mir bitte Eure Meinung dazu !
Vielen Dank !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barabasss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zusatz: Mein erster Diebstahl war wie gesagt vor 10 Jahren. Auch damals war ich erwachsen und es kam zu einer Anzeige und einem Strafverfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vicious
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wäre es mit Kleptomanie? Damit kommt man überall raus.
Kameraaufnahmen werden aber in der Regel nur ausgewertet, wenn jemand erwischt worden ist und man die Aufzeichnungen als zusätzliches Belastungsmaterial verwenden will. Hat also niemand den Verlust bemerkt, schaut sich auch keiner die Videos an (warum auch?). Normalerweise werden diese Videos auch nach durchschnittlich 7 Tagen gelöscht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn du wiedererkannt wirst (weil du dort erneut einkaufen gehst) oder die Polizei noch Fotos aus einer ED-Behandlung von dir hat, kann das prinzipiell passieren. Vermutlich aber werden die Videoaufnahmen, außer da hat zeitgleich noch jemand geklaut, der erwischt wurden, nie wieder angesehen; wie lange solche Videos aufbewahrt werden, entzieht sich meiner Kenntnis, dass könnte auch davon abhängen, ob die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz entsprechende Auflagen erteilt hat, bei größeren Ladenketten wäre durchaus damit zu rechnen.
Eine Öffentlichkeitsfahndung ist erst wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig, siehe insoweit die §§130ff StPO .

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Barabasss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Vicious und DanielB für eure Beiträge, damit habt ihr mich ein bischen beruhigen können.
In der Zwischenzeit habe ich auch mit der Anwaltshotline gesprochen. Dort sagte man mir, dass es grundsätzlich vom Ladeninhaber abhängt wie er seine Videoaufzeichnungen behandelt, ob er sie für längere Zeit speichert, ob er abends nochmal vielleicht im Schnelldurchlauf drübergeht...wird alles sehr unterschiedlich gehandhabt. Auch von einer Rückgabe der Tasche war die Rede und dem Laden einfach erzählen was für einen dreckigen Tag ich doch gehabt habe usw. Damit würde man auf jeden Fall das Strafmass vermindern. Ich spiele echt mit dem Gedanken nochhmal reinzugehen und die Ware einfach zu bezahlen, ohne mich zu stellen. Weiss grad nicht ob das hilft...

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