habe die seiten von J. Roenner gelesen. vielen dank. trotzdem habe ich noch fragen
-ich habe batterien im wert von 4,99 gestohlen und habe §242 als straftat bei anderen mit etwas höheren beträgen ist es §248. ich bin aus bayern?
-bei frag den anwalt wird von manchen geraten ein entschuldigungsschreiben an das kaufhaus zu schicken von anderen nicht
-bin rentner im vorruhestand schrieb das auch auf den äusserungsbogen, habe aber seit kurzen ein kleinen shop, bisher nur defizit, muss das jetzt schon gemeldet werden? soll ich warten bis einkommen nach gefragt wird? will mich nicht noch mehr schuldig machen.
-bekommt man eigentlich vom unterschriebenen protokol einen durchschlag? ich nicht, habe deswegen meine eigene schilderung zum äusserungsbogen gegeben.
-war aufgeregt, habe nur unterschrieben, weiss nicht was genau drinsteht
-die quittung für die 54,99 habe ich auch nicht mitgenommen. stress.
-kreuze ich einstellung des verfahrensgegen zahlung an?
danke
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"jo"
Ladendiebstahl - schriftliche Äusserung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
bei einem Diebstahl im Wert von EUR 4,99 ist §248a StGB
einschlägig.
Ob man ein Entschuldigungsschreiben verfasst, oder nicht, ist dem Täter selbst überlassen. Ansprüche dadurch haben Sie nicht. Von daher schreiben einige Rechtsanwälte, dass man dieses tun sollte, um einen guten Eindruck zu machen, andere halten dieses für weniger wichtig.
Ob Sie Ihr Einkommen angeben, ist Ihnen überlassen, da dieses eine freiwillige Angabe ist.
Von allem, was Sie bei dem Detektiv unterschrieben haben, können Sie eine Kopie verlangen.
Wenn Sie mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage einverstanden sind bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie einen bestimmten Geldbetrag bezahlen würden, damit von der weiteren Verfolgung und Ahndung der Tat abgesehen wird. Vorteil bei einer Einstellung von Verfahren ist, dass keine Einträge in die Register aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Ob Sie Ihr Einkommen angeben, ist Ihnen überlassen, da dieses eine freiwillige Angabe ist.
Richtig. Wenn Sie keine Angaben machen wird Ihr Einkommen allerdings geschätzt. Meistens nicht gerade niedrig, weil man davon ausgehen muss, dass Sie reichlich verdienen. Die Angeklagten schauen üblicherweise nicht schlecht drein, wenn ihnen das Gericht eine Geldstrafe einschenkt und das Einkommen auf netto 3.000 € schätzt
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Guten Tag,
vielen dank für die schnellen antworten.
-wegen der entschuldigung hatte ich bei Real.- Markt angerufen, an wen ich es adressieren soll, man war ganz erstaunt über mein "anliegen", wenn ich nun anrufe, mich mündlich beim marktleiter entschuldigen und es in meine stellungnahme schreibe, welchen eindruck macht das?
-mit der einstellung des verfahrens wäre ich natürlich einverstanden. nur weiss ich nicht, welcher betrag üblich ist. zuwenig sieht schlecht aus, zuviel macht vielleicht den eindruck man möchte sich freikaufen. können sie mir raten, helfen? soll ich dann schreiben ich würde es einer gemeinnützigen organisation ihrer wahl spenden, oder gleich zb den Weissen Ring vorschlagen.
-im report des dedektivs kann eigentlich nur das drinstehen, was ich auch schrieb. mich verwirrt nur dass es §242 und nicht §248 ist.
-soll ich jetzt schon einen rechtsanwalt einschalten, oder erst auf die entscheidung warten.
danke
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"jo"
Anrufen würde ich nicht, der wird sich im Zweifel nicht daran erinnern oder er vergisst, es mitzuteilen. Außerdem ist die Anzeige ja nun mal erstattet. Es wäre zu erwägen, einen reuigen Brief an die Amtsanwaltschaft zu schreiben. Wenn Sie das Aktenzeichen nicht wissen, können Sie das auch an die Polizei shicken - mit der Bitte um Weiterleitung. In einem derartigen Schreiben ließe sich dann auch anfragen, ob das Verfahren nicht gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden kann. Ich würde keinen Betrag vorschlagen und auch die Wahl der Einrichtung der Justiz überlassen. Viele dort sind der Meinung, dass nichts so gemeinnützig ist wie die Justizkasse Das Einkommen kann an dieser Stelle natürlich mitgeteilt werden. Allerdings würde ich nicht handeln. Wenn die AA einstellen will, ist dieses Angebot kein Auftakt zu einem Basar. Man nimmt es an oder man lässt es.
Ich schließe mich an.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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