Ladendiebstahl u. freund bei der Polizei Hilfe!

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Ladendiebstahl u. freund bei der Polizei Hilfe!

Hallo, ich bin 34 Jahre alt und wurde bei einem Ladendiebstahl erwischt. Den Beitrag des Herrn Roenner habe ich schon 5 mal gelesen. Trotzdem noch Fragen:
1: Der Detektiv meinte er würde die Anzeige und das Videoband an die Polizei schicken, macht er das wirklich obwohl ich die Tat gestanden und es auch unterschrieben habe? Dann ist doch so ein Beweis nicht mehr nötig oder?
2: Ich habe leider einen guten Freund bei der örtlichen Polizei, erfährt er es auf jeden Fall auch wenn er nicht bei der Kripo ist? Und haben seine Kollegen Schweigepflicht auch ihm gegenüber?
3: Kann es auch sein, dass der Detektiv die Anzeige zur Staatsanwaltschaft schickt und nicht zur Polizei? Und wenn doch zur Polizei, ist es dann immer die örtliche?
4: Der detektiv hat mich gefragt wie oft ich in dieses Geschäft komme, und ob ich Stammkunde wäre, ich habe gesagt 3-4 Mal im Monat, er hat alles aufgeschrieben und angekreuzt, ich habe unterschrieben ohne es durchzulesen, kann es sein, dass er mich reingelegt hat und mir nachher unterstellt wird, ich hätte zugegeben dass ich 3-4 mal im Monat dort was gestohlen habe? Also dann weiß ich ja gar nicht mehr weiter....

Welche Strafe mich erwartet weiß ich schon, dank des Beitrags auf den alle hier verwiesen werden.
Leider ist mir das ganze superpeinlich, grade wegen dem Freund bei der Polizei und ich dummes Ding das auch noch hier im Ort machen musste, weiß auch nicht wo mich der Hafer gestochen hat an dem Tag, habe seitdem Schlafstörungen und überlege ständig ob ich mir nun den Strick nehmen soll oder nicht.

Für Antworten wäre ich dankbar.

-- Editiert von wildeamazone am 02.05.2006 09:17:00

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

zu 1.): Auch wenn zusätzliche Beweise nicht mehr zwingend notwendig sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Detektiv das Videoband mitschickt. Bei einem Widerruf Ihres Geständnisses sind diese zusätzlichen Beweismittel ganz hilfreich.

zu 2.): Ihr Freund erfährt nicht zwangsläufig etwas über den Diebstahl. Ist er persönlich nicht mit der Bearbeitung befasst, kann er jedoch auch zufällig davon Kenntnis erlangen. Die Kollegen besitzen keine Schweigepflicht. Alle dienstlichen Vorgänge können unter Kollegen (soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen) ausgetauscht werden. Da der Diebstahl dann auch im polizeilichen Auskunftssystem erfasst ist, kann Ihr Freund über dieses jederzeit bei einer Abfrage Ihrer Personalien von dem Diebstahl Kenntnis erlangen.

zu 3.): Das ist möglich. Bei einer Übersendung an die Polizei wird die Anzeige üblicherweise an die örtliche Polizeidienststelle gesandt.

zu 4.): Ausgeschlossen ist zwar gar nicht, aber hier müssen Sie einfach abwarten, welcher Vorwurf Ihnen von der Polizei bzw. von der Staatsanwaltschaft gemacht wird.

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#2
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo nochmal, vielen Dank schon mal für die ausführliche Antwort.
Da kann ich mich ja auf was gefasst machen, wenn er es erfährt, welche Blamage! Schande über mich und Asche über mein Haupt...
Aber selbst schuld, was musste ich auch so blöd sein.
Ich werde so etwas mit Sicherheit nie wieder tun, wenn ich bedenke wie ich mich jetzt seit Tagen fühle...
Eine Frage hätte ich da noch: Hat die Filialleiterin denn wenigstens Schweigepflicht, oder darf sie hier im Ort überall erzählen, die Frau soundso ist eine Diebin...das wäre das Aus für mich wo mich hier jeder kennt....seufz

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
das auch noch hier im Ort machen musste



Wäre es andernorts entschuldbarer gewesen?



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein natürlich nicht! So etwas ist nie zu entschuldigen! Aber wenn es in einer anderen Stadt gewesen wäre, hätte ich mir die Peinlichkeit ersparen können, dass es mein Freund bei der Polizei erfährt und damit vermutlich noch mein ganzer Bekanntenkreis. Bei aller Strafe, die ich ja auch verdiene, aber wenn es jeder erfährt, ist das nun mal für den Betroffenen doppelt so schlimm, kann vielleicht nicht jeder nachvollziehen... Trotzdem danke

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wieso soll ein letztlich gescheiterter Ladendiebstahl nicht zu entschuldigen sein? Durch eine solche Tat kommt doch
wirklich niemand zu Schaden.
Die Filialleiterin, die Kassierin und der Detektiv dürfen schon anderen erzählen, wen sie beim Klauen erwischt haben, die Unterlagen zur Durchsetzung von Hausverboten unterliegen dagegen wohl dem Datenschutz und dürfen nur im Rahmen der Zweckbindung genutzt werden.

Ich frage mich auch, wieso es gerade den Ladendieben immer so peinlich ist, erwischt zu werden und wieso gerade die häufig meinen ein so intolerantes persönliches Umfeld haben, dass niemand davon erfahren darf. Andere Straftäter wie Schwarzfahrer, Btm-Besitzer oder Schläger scheinen damit weniger Probleme zu haben.
Es ist allerdings wohl richtig, dass es in kleineren Orten wesentlich schwieriger ist, mit dem Gerede der Leute umzugehen, als es selbst dann in einer Großstadt ist, wenn man in den lokalen Fernsehnachrichten für jeden erkennbar als Straftäter präsentiert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Wieso soll ein letztlich gescheiterter Ladendiebstahl nicht zu entschuldigen sein?



Ich persönlich, lieber Daniel, hätte mit einer Entschuldigung wahrscheinlich weniger Probleme als das Gesetz. Aber Straflosigkeit greift nur dann, wenn entweder die Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit oder die Schuld zu verneinen ist, was entweder das Fehlen eines Tatbestandsmerkmals, Rechtsfertigungsgründe oder Entschuldigungsgründe voraussetzt.

Liebe Grüße

thosim

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Lieber thosim,
ich hatte

quote:

Wäre es andernorts entschuldbarer gewesen?


nun gerade nicht im strafrechlichen, sondern moralischen Sinne aufgefasst, das war wirklich juristisch gemeint? Dass hier im strafrechtlichen Sinne eine - vielleicht auch nur geringe, aber unabweisbare - Schuld vorliegt, bestreite ich ja gar nicht.

Viele Grüße
Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
das war wirklich juristisch gemeint?



@ Daniel

Aber nein! Die Formulierung erschien mir nur deshalb passend, weil ich in dem Ausgangsbeitrag von `wildeamazone´ zwischen den Zeilen zu lesen meinte, daß man/frau die Begehung von Eigentumsdelikten, freundlich formuliert, recht lax handhabt. Kann mich allerdings auch täuschen. War eben mein subjektiver Eindruck am 02.05.2006, 13.58 Uhr.

Liebe Grüße zur Nacht aus der Nähe von Berlin



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen zusammen
Ich möchte mich nochmal äußern...
Wenn ich sage dass so ein Ladendiebstahl nicht zu entschuldigen ist, meine ich damit nicht die ENTSCHULDIGUNG selbst, sondern dass es eben keine Rechtfertigung gibt. Ich habe mich selbstverständlich bei der Filialleiterin entschuldigt und meine Reue zum Ausdruck gebracht. Schuldig bin ich doch so oder so, diese Schuld kann mir keiner nehmen. Da könnte man ja jetzt Wortspielerei betreiben.Und lax damit umgehen tue ich ebenfalls nicht. Wäre es mir sonst peinlich? Würde ich mich sonst schämen? Wohl nicht.
Peinlicher als andere Delikte ist es wahrscheinlich deswegen, weil man als DiebIn dann überall misstrauisch beäugt wird. Als wenn man nun überall und bei jeder Gelegenheit klauen würde!

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