Ladendiebstahl - um Einstellung des Verfahren gegen Geldauflage gebeten. Geht das in meinem Fall?

13. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kimili
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - um Einstellung des Verfahren gegen Geldauflage gebeten. Geht das in meinem Fall?

Hallo,
ich bin 24 Jahre alt und habe eine saublöde und große Dummheit begangen. Ich habe aus einem Kaufhaus Ware eingesteckt ohne sie zu bezahlen (Warenwert unter 20€) ein Ladendedektiv hat mich erwischt und meine Personalien aufgenommen. Ich habe jetzt einen Brief von der Polizei erhalten und um Einstellung des Verfahren gegen Geldauflage gebeten. Geht das in meinem Fall? Und wenn ja kann man ca. sagen wieviel das sein wird? Und wenn das nicht gehen sollte, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen? Ich mache zurzeit ein BA-Studium, also arbeite ich nebenher und mir wäre es unmöglich gemeinnützige Arbeit zu leisten. Ich verdiene aber gerade mal 400€. Könnt ihr mir helfen? Ich kann nicht mehr schlafen und wenn dann habe ich Alpträume. Ich wohne mit meinen Freund zusammen der das auf keinen Fall wissen darf und noch viel weniger meine Eltern. Mir ist das so.... peinlich, unangenehm das ich mit niemandem darüber sprechen möchte (Verwandten oder Freundeskreis). Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich weiss nicht mehr weiter :(
Vielen lieben Dank!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dongustafo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
ich versteh diesen Satz nicht:
_____________________________________________
Ich habe jetzt einen Brief von der Polizei erhalten und um Einstellung des Verfahren gegen Geldauflage gebeten
_____________________________________________

Normalerweise bekommst Du bei der Polizei die Möglichkeit Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen.
Wenn Du Glaubwürdig machen kannst das Du es zutiefst bereust, es das erste mal war und Du nicht mit der Absicht etwas zu stehlen als in dieses Kaufhaus gegangen bist, dann erwartet dich eine kleine Geldstrafe.
Bei dem Warenwert, schätze ich ca. 100 - 150 EUR.
Gruß Dongustafo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey, Kimli,

das ist echt kein Grund, "nicht mehr weiter zu wissen". Klauen ist verboten, bescheuert und... das weißt du selbst. Aber das machen . leider - so viele, es gibt so viel schlimmeres, wenn man es nicht immer wieder macht.

Ich habs leider zu oft gemacht...

kathi_zansle at yahoo.de

wenn du mailen willst..

Mit ein bisserl Glück wird Dein Verfahren auch ohne Auflagen eingestellt, wenn Du noch keinen Kontakt zur Polizei hattest...

Die
Kathi

0x Hilfreiche Antwort

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