Ladendiebstahl und Hauptverhandlung

15. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl und Hauptverhandlung

Hallo,

Ich habe folgendes Problem und zwar wurde ich Anfang Mai erneut beim Ladendiebstahl erwischt und habe nun am 10. August die Hauptverhandlung vorm Amtsgericht.

Ich habe Lebensmittel im Wert von 60,65 Euro gestohlen und hab dann auch noch total Mist gebaut und hab versucht zu flüchten, bin aber nur 50 Meter gekommen, dann gestürzt usw. Im Beisein der Polizei hat die Dedektivin dann behauptet das ich Sie weggestossen habe was aber nicht stimmt.

Angeklagt wurde ich jetzt wegen Ladendiebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB


Ich lebe von Hartz4 und bin seid Jahren krank, unter anderem wegen Depressioneb, will meine Taten damit aber auch nicht entschuldigen, ich weiss das ich mal wieder richtig Mist gebaut habe und bereue das auch, aber habe nun echt Angst ins Gefängnis zu müssen.

Ich habe schon 6 Einträge wegen Ladendiebstahl,

Der 1. Ladendiebstahl wurde 2007 gegen Auflage eingestellt

Dann folgten im August 2007 Diebstahl in 2 Fällen ( 2,98 Euro) = 15 Tagessätze und ein weiter Diebstahl (10 Euro ) = 20 Tagessätze / diese 3 Ladendiebstähle wurden dann zu einer Gesamgeldstrafe von 30 tagessätzen zu 15 Euro zusammengefasst.

Dann folgten noch ein Ladendiebstahl 2011 ( 59,49 Euro ) = 15 Tagessätze zu je 15 Euro und zuletzt 2015 ( 49,97 Euro ) = 30 Tagessätze zu je 15 Euro

Und nun halt der erneute Vorfall

Meine Fragen lauten nun

1.
Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen, kann ich trotz der vielen Einträge mit einer Bewährungsstrafe rechnen, war bis jetzt noch nicht vor Gericht und auch keine Bewährung, oder muss ich mit Gefängnis ohne Bewährung rechnen.

2.
Ich wurde jetzt wegen Ladendiebstahl nach § 242 angeklagt, aber kann es sein wenn die Zeugin behauptet ich hätte sie weggestossen und weil ich geflüchtet bin, das der Staatsanwalt daraus dann einen räuberischen Diebstahl macht.

3.
Falls auf Kamera noch weiter Diebstähle zu sehen sind, wär ich dann dafür gleich mit angeklagt worden oder kann der Staatswalt das noch vor Gericht ausm Hut zaubern.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich weiss ich bin selber schuld an der ganzen Sache aber ich hab schreckliche Angst ins Gefängnis zu müssen, würde dann auch meine Wohnung velieren und habe keine Ahnung wie ich das durchstehen soll.

Für jede hilfreiche Antwort schonmal Danke
Enachenn

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

1. Eine neue Geldstrafe, vielleicht auch die erste Bewährungsstrafe.
2. Ja.
3. Nein.

aber ich hab schreckliche Angst ins Gefängnis zu müssen, würde dann auch meine Wohnung velieren und habe keine Ahnung wie ich das durchstehen soll. Aber so schrecklich, daß Sie neue Diebstähle unterlassen hätten, war die Angst dann auch wieder nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Übrigens würde auch ein räuberischer Diebstahl durchaus bewährungsfähig sein - nur steht zu fürchten, daß wir dann in einem Jahr den Thread "Hilfe, meine Bewährung ist in Gefahr" haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. das wird wohl jetzt die erste Freiheitsstrafe geben (zur Bewährung)

2. Ist die Aussage der Dedektivin mit dem wegstoßen bei der Polizei bekannt gewesen, bzw. aktenkundig?

Wenn ja, hätte die StA einen räuberischen Diebstahl angeklagt, wenn sie einen gesehen hätte. Da sie keinen angeklagt hat, sieht sie keinen. Theoretisch ist es zwar möglich, dass aufgrund der Aussage der Dedektivin, die sie jetzt vor Gericht machen wird (wenn sie geladen ist), ein räuberischer Diebtahl in Frage kommt, wenn die Aussage im Gegensatz zur vorherigen die dafür notwendigen Elemente enthält, aber das ist wohl insgesamt eher unwahrscheinlich. Da bisher mit Sicherheit zum Strafeinzelrichter am Amtsgericht angeklagt ist, müßte im Falle dass plötzlich räuberischer Diebstahl zur Debatte steht, eine Verweisung ans Schöffengericht erfolgen.

3. Nein, das wäre mit angeklagt worden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke für eure schnellen Antworten.

Ich glaube das wurde von der Polizei nicht aufgenommen, auch in der Anklageschrift steht nichts davon das ich geflüchtet bin,

Die Ladendektivin wird wohl geladen werden, ist auf jedenfall in der Anklageschrift unter Beweismittel mit aufgeführt.
Darum glaube ich das erst vor Gericht ihre Aussage mit dem Wegstossen und das ich geflüchtet bin, zur Sprache kommt,

Falls es dann zur Anklage wegen räuberischen Diebstahl kommt und man der Zeugun statt mir glaubt, ist dann trotzdem eine Freiheitsstrafe zur Bewährung wahrscheinlich.

Danke
Enachenn

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
auch in der Anklageschrift steht nichts davon das ich geflüchtet bin,


Muss ja auch nicht.

Zitat:
Darum glaube ich das erst vor Gericht ihre Aussage mit dem Wegstossen und das ich geflüchtet bin, zur Sprache kommt,


Das glaube ich eher weniger. Warum sollte sie das bisher ggü. der Polizei verschwiegen haben? Sie waren doch wohl weder bei deren Vernehmung dabei oder haben eine Kopie ihrer ggf. schriftlichen Aussage gesehen.

Außerdem macht "weglaufen" aus einem Diebstahl noch keinen räuberischen Diebstahl. Selbst ein "wegstoßen" reicht nur dann, wenn das in "Beutesicherungsabsicht" geschieht. Sie sollten sich hier nicht krampfhaft den "worst case" einreden. Ist ja so schon schlimm genug...

Zitat:
Falls es dann zur Anklage wegen räuberischen Diebstahl kommt und man der Zeugun statt mir glaubt, ist dann trotzdem eine Freiheitsstrafe zur Bewährung wahrscheinlich.


Eine Freiheitsstrafe wäre dann 100%ig sicher. Bewährung zu 99%.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Einschätzung, dann versuch ich mich mal nicht so verrückt zu machen, und lass mich überraschen was in 2 Wochen bei raus kommt.

Danke Enachenn

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Habe noch eine Frage zur Gerichtsverhandlung nächste Woche,

Wie antworte ich am besten wenn die Frage kommt ob ich in dem Laden schon öfter was eingesteckt habe.

1. Wenn ich mit Ja antworte gebe ich ja weitere Straftaten zu
2. Wenn ich mit Nein antworte, und der Staatswalt kann mir das Gegenteil beweisen, hat er mich ja der Lüge überführt
3. Oder sage ich das ich dazu nix sagen möchte, naja die Antwort ist dann ja imgrunde auch klar was Sache ist.

Gruß
Enachenn

-- Editiert von Enachenn79 am 07.08.2016 15:43

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zum einen wird man Sie das nicht fragen, weil man auch bei Gericht weiß, dass man darauf keine (oder jedenfalls keine wahrheitsgemäße) Antwort bekommt, zum anderen sagen Sie -falls man doch fragt- dann einfach:

Zitat:
das ich dazu nix sagen möchte


Ob oder was "da klar ist" kann völlig egal sein.

Zitat:
Wenn ich mit Nein antworte, und der Staatswalt kann mir das Gegenteil beweisen, hat er mich ja der Lüge überführt


Wenn der Staatsanwalt es beweisen könnte, hätte er es mit angeklagt. Außerdem ist schlichtes, wahrheitswidriges Leugnen nicht strafbar für den Angeklagten.

Viel wichtiger als das alles ist, dass Sie sich Gedanken darüber machen, dass Sie in Zukunft keine Eigentumsdelikte mehr begehen, denn sonst werden Sie in absehbarer Zeit im Hotel "Zur schwedischen Gardine" einchecken.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.08.2016 16:27

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort,

Ja das ist mir klar und nochmal vor Gericht oder ins Gefängnis möchte ich auch sicher nicht.

Sollte ich mich eigentlich sobald ich den Vorgang schildern soll, einfach knapp sagen das ich alles zugebe, es bereue und versichern das sowas nicht normal vorkommt oder mich eher lang dazu auslassen wie es dazu kam, bzw. wegen den wirtschaftlichen Verhältnissen, den gesundheitlichen Problemen ( Depressio ) usw. oder kann ich mir das imgrunde sparen, weil es die Anwesenden eh nicht interessiert.

Gruß
Enachenn

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eher kurz ... wenn das Gericht noch mehr wissen möchte, wird es nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Enachenn79
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Wollte nur nochmal Bescheid geben, heute war ja die Gerichtsverhandlung

Urteil:

50 Tagessätze a 10 Euro + Gerichtskosten.

Das ganze war innerhalb von 10 Minuten vorbei, Ladendedektivin war auch nicht vor Ort

Insgesamt also nochmal Glück gehabt

An dieser Stelle nochmal Danke für die Hilfe und Einschätzungen, vor allem an Streetworker.

Gruß
Enachenn

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bitte, gerne geschehen.

Außerordentlich mildes Urteil, bei der Anzahl von einschlägigen Vorbelastungen. Glück gehabt.

Das wäre selbst hier bei unserem -recht moderatem- Gericht hier teurer geworden.

0x Hilfreiche Antwort

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