Ladendiebstahl und Verjährung

14. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
janko0510
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl und Verjährung

Hallo Zusammen,

ich habe heute unbedacht Ware in Baumarkt in Wert von 33 Euro eingesteckt. Ich hatte kein Wagen mitgehabt da ich für eine Bekannte eine Wasseruhr kaufen sollte, ich hatte Ware für mich derzeit in die Hose getan weil an der Uhr was schauen sollte. Sie gab mir nochmehr nach was ich schauen sollte. Ich war etwas verärgert und bin dann ohne einer Ware hinaus gelaufen. An der Kasse fang mich der Sicherheitsdienst ab. Wo er mich drauf angesprochen hat ob ich was vergessen hätte zuzahlen, ist es mir dann eingefallen. Ich hatte in der Hand meine Frau ihr Geldbeutel und mein Handy. Darauf sollte ich ins Büro. Habe ihn versucht dies zu erklären und dann meckert er rum ob er so dumm aus und das glaube. Da die Chance gering sind was zu erklären sagte ich eben das ich es getan habe. Nun hatte ich mal geschaut, da es ein geringwertige Sache ist was so auf mich zukommt.Aber dazu später.

Wo ich 17 Jahre alt war habe ich absichtlich geklaut und habe keine Starfe bekommen da es eingestellt wurden ist. Jetzt bin ich 32 Jahre und weiss nicht ob dies noch abrufbar ist oder nicht.

Ich hoffe das ich noch irgendwo meine Aussage machen kann, da der Detektiv sich auf nichts eingelassen hat. Ich habe ihn auch gesagt er kann in meiner Anrufliste schauen das ich telefoniert habe zu der Zeit. Aber er hat gemeint das ich geschaut habe ob jemand kommt oder nicht. Dies kann ich leider nicht beurteilen wie ich ausgesehen habe.

Was kann ich den erwarten?
Ist das jetzt Ersttäter oder nicht?
Kommt es drauf an wie ich meine Aussage mache? Zählt sowas?

Ich würde mich über Antwort freuen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Was kann ich den erwarten? Tja, vielleicht die Einstellung wegen Geringfügigkeit, vielleicht auch nicht - manche Staatsanwälte erwarten dafür ein Geständnis.
Ist das jetzt Ersttäter oder nicht? Ist es.
Kommt es drauf an wie ich meine Aussage mache? Zählt sowas? Mit Verlaub: "Nicht dran gedacht" dürte eine der beliebtesten Ausreden sein. Ich will ja nicht sagen, daß das hier nicht stimmt, aber helfen wird es wohl nicht.

-- Editiert von muemmel am 15.04.2015 12:01

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen