Ladendiebstahl und Vorladung versäumt

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
LieberNachfragen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl und Vorladung versäumt

Hallo liebe Community,
Ich bin 18 Jahre alt und erstmalig zum Täter geworden.
Am 16.06. begann ich einen Ladendiebstahl mit einem Warenwert von unter 5 €.
Die Strafe in Höhe von 50€ bezahlte ich sofort vor Ort und gestand alles.
Am 09.07. bekam ich eine Vorladung zur Aussage als Beschuldigte bei der Polizei, jedoch fand diese schon am 07.07. Statt.
Zusätzlich war ich im Urlaub und wusste bis zum 24.07. Nichts von dieser Vorladung. Daher habe ich sie versäumt.
Als ich heute anrief um einen neuen Termin zu bekommen und mein Versäumnis zu erklären, wurde mir mitgeteilt dass der Bearbeiter im Urlaub sei und sein Kollege nicht wisse ob er das Verfahren bereits eingeleitet hat.
Was kommt auf mich zu in einem Verfahren?
Mit welchen Strafen bzw Konsequenzen muss ich rechnen?
Wird ein Vermerk im Führungszeugnis gesetzt?

Ich werde trotzdem versuchen meinen Sachbearbeiter nach seinem Urlaub zu erreichen, Falls es noch nicht zu spät ist.

Vielen Dank für eure Hilfe!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Was kommt auf mich zu in einem Verfahren? Nichts - juristisch gesprochen die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.
Mit welchen Strafen bzw Konsequenzen muss ich rechnen? Mit keiner - siehe oben.
Wird ein Vermerk im Führungszeugnis gesetzt? Nein. Allerdings stehen solche Einstellungen im Erziehungsregister - der Justiz ist also in den nächsten Jahren durchaus bekannt, daß da schon mal was war.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LieberNachfragen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank! :)
Also wenn ich das richtig verstehe fallen auch keine Sozialstunden an?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Theoretisch kann es passieren. Sonderlich wahrscheinlich ist es bei einer Ersttat mit 5,00 € Wartenwert nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42122 Beiträge, 14680x hilfreich)

Wie wärs mit nem freundlichen Brief an die Polizei oder auch gleich an die Staatsanwaltschaft? Dann ist die Sache um so schneller erledigt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft dürfte von der Sache noch gar nichts wissen.

2x Hilfreiche Antwort

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