Guten Tag zusammen,
ich habe gestern leider eine schlimme tat begangen. Ich leide unter Psychischen Problemen und habe momentan Keinen Job und bekomme auch von sonst nirgends Geld (ich bin 21).
Gestern im Kaufland habe ich versucht Kopfhörer im wert von ca. 15€ zu stehlen. "Leider" hat mich der Ladendetektiv erwischt und Ich musst meine Taschen und alles entleeren.
Kaufland selbst musste ich am gleichen Abend noch 100€ Zahlen, die ich mir dann leider bei meinem Therapeuten leihen musste, da meine Mutter mir kein Geld gibt.
Jetzt wird das ganze zur Anzeige gebracht und ich hab riesen Panik davor was passiert.
Ich habe heute schon bei der Geschäftsführung bei Kaufland angerufen und mich entschuldigt aber mann kann die Anzeige wohl leider nicht umgehen.
Bekomme ich einen Eintrag in mein Führungszeugniss?
Muss ich in den Knast ?
Wenn mich eine Geldstrafe erwartet kann ich die doch Garnicht zahlen da ich ja keinen Job habe und auch von keinem anderen Geld bekomme.
Ich bin Psychisch total aufgelöst und werde später in eine Notfallklinik für Psychisch Kranke gehen.
Kann mein Psychologe vielleicht was zu der tat sagen ( Ich bin Ersttäter und momentan in einer sehr schlechten Verfassung, was er bezeugen könnte)
Ich war jedoch mal als Zeugnin bei einem Diebstahl vorgeladen.
MfG
-- Editiert von Drachenblut am 07.02.2018 12:19
Ladendiebstahl unter 20€ Ersttäter
7. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 7. Februar 2018 | 12:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl unter 20€ Ersttäter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Februar 2018 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitat:Bekomme ich einen Eintrag in mein Führungszeugniss?
Nein
Zitat:Muss ich in den Knast ?
Nein
Zitat:Wenn mich eine Geldstrafe erwartet kann ich die doch Garnicht zahlen da ich ja keinen Job habe und auch von keinem anderen Geld bekomme.
Erstmal abwarten, was jetzt passiert. Mit etwas Glück wird das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt. Ansonsten würde ich mit einer Einstellung nach § 153a StGB gegen Zahlung einer Geldauflage rechnen.
Wenn der Anhörungsbogen kommt, solltest Du die Tat zugeben, Reue zeigen und auch darauf hinweisen, dass Du die Fangprämie in Höhe von 100€ bereits bezahlt hast.
#2
Antwort vom 7. Februar 2018 | 14:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32812 Beiträge, 17246x hilfreich)
Wenn mich eine Geldstrafe erwartet kann ich die doch Garnicht zahlen da ich ja keinen Job habe und auch von keinem anderen Geld bekomme. Dafür hat der Gesetzgeber netterweise die Möglichkeiten von Ratenzahlung und Umwandlung in gemeinnützige Arbeit geschaffen. Allerdings würde ich hier genau wie hh mit einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit rechnen. Aber denken Sie dran: Das ist die Variante für Ersttäter - bei Wiederholungen hat das unausweichlich Konsequenzen...
Und jetzt?
Schon
266.534
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten