Ladendiebstahl vor 3 Monaten - Polizei steht vor der Tür, redet von "neuen Indizien"

26. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
MakrellenJonny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl vor 3 Monaten - Polizei steht vor der Tür, redet von "neuen Indizien"

Ich habe vor mehr als 3 Monaten einen Ladendiebstahl begangen, den genauen Vorfall habe ich hier beschrieben: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=323443&rechtcheck=2

Heute morgen stand die Polizei bei mir vor der Tür, ich habe nicht aufgemacht, habe dann später im Polizeipräsidium angerufen, dort wurde mir gesagt, es gäbe neue Indizien zu dem Vorfall, der Polizist würde mir dazu gerne einige Fragen stellen, ich habe natürlich nicht ausgesagt.
Der Polizist meinte, wenn ich mich nicht äußere, gibt er es an den Richter weiter.

Meine Frage ist nun, kann es irgendwelche negativen Auswirkungen für mich haben, wenn ich mich nicht äußere?
Ich möchte nicht, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, bei dem ich aussagen muss.
Kann es evtl. zur Befragung von Arbeitskollegen, Verwandten, etc. durch die Polizei kommen, evtl. wegen einem Fotoabgleich der Überwachungsaufnahmen?

Ich habe bisher nicht zugegeben, die Tat begangen zu haben.


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Warum nicht einfach dazu stehen?
Die einfachste Möglichkeit, ohne das noch mehr Probleme entstehen.

Es kann sich natürlich negativ Auswirken, wenn die Staatsanwaltschaft nur eine Seite, die dich als Täter sieht hört und die andere Seite nichts sagen möchte.
Auch kann die Polizei alle erlaubten Möglichkeiten nutzen um sie als Täter zu identifizieren.
Dazu gehört auch im Rahmen einer "Zeugenbefragung" Verwandte, Freunde, Nachbarn usw. zu kontaktieren und denen Fotos einer Überwachungskamera zu zeigen oder andere Fragen zu stellen.

Aussitzen, wie Sie es versuchen wird evtl. nicht funktionieren, sondern es evtl. verschlimmern, was die Strafe betrifft.


-- Editiert von essey am 26.06.2019 12:33

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MakrellenJonny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann ich auch telefonisch oder schriftlich zugeben die Tat begangen zu haben?
Ich möchte eigentlich vermeiden persönlich zur Polizei zu gehen.



-- Editiert von MakrellenJonny am 26.06.2019 12:45

-- Editiert von MakrellenJonny am 26.06.2019 12:47

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von MakrellenJonny):
Kann ich auch telefonisch oder schriftlich zugeben die Tat begangen zu haben?
Ich möchte eigentlich vermeiden persönlich zur Polizei zu gehen.


Nein, sie müssen schon persönlich erscheinen, es muss ja erstmal sichergestellt werden, das die Aussage auch von ihnen erfolgt und nicht vom Papst.

Oder haben sie schon damals einen Anhörungsbogen erhalten, den sie nicht ausgefüllt haben?

-- Editiert von essey am 26.06.2019 12:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MakrellenJonny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe eine Vorladung zum Vorsprechen bei der Polizei erhalten, darauf habe ich nicht reagiert.

Ich frage nach weil ich bisher überwiegend gehört habe, man sollte generell keine Angaben bei der Polizei machen.
Ich möchte einfach nicht, dass evtl. Verwandte befragt werden oder es zu einem Gerichtsverfahren kommt weil ich vielleicht nicht eindeutig identifiziert werden konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Der Polizist meinte, wenn ich mich nicht äußere, gibt er es an den Richter weiter.


Das tut er so oder so (oder an den Staatsanwalt - je nachdem wer die Nachermittlung beauftragt hat)

Zitat:
Meine Frage ist nun, kann es irgendwelche negativen Auswirkungen für mich haben, wenn ich mich nicht äußere?


Nein

Zitat:
Ich möchte nicht, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt,


Das hat man selbst nur bedingt in der Hand.

Zitat:
bei dem ich aussagen muss.


Aussagen muss man als Beschuldigter/Angeklagter nie. Nur "erscheinen" muss man auf staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ladung

Zitat:
Kann ich auch telefonisch oder schriftlich zugeben die Tat begangen zu haben?


Schriftlich ist kein Problem. Telefonisch reicht letztendlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MakrellenJonny):
Ich habe eine Vorladung zum Vorsprechen bei der Polizei erhalten, darauf habe ich nicht reagiert.

Ich frage nach weil ich bisher überwiegend gehört habe, man sollte generell keine Angaben bei der Polizei machen.


Nicht zu reagieren ist falsch, denn es verärgert die ermitelden Beamten. Zu reagieren aber die Aussage zu verweigern ist das gute Recht.
Dies sinnvoll eingesetzt kann Vorteile bringen, es unsinnig eingesetzt aber auch Nachteile.
Du hast eine Vorladung zur Befragung erhalten.

Es hat einen guten Grund das der geständige Täter milder bestraft wird.

Zitat (von MakrellenJonny):
Ich möchte einfach nicht, dass evtl. Verwandte befragt werden oder es zu einem Gerichtsverfahren kommt weil ich vielleicht nicht eindeutig identifiziert werden konnte.

Was Du möchtest interessiert im Moment eigentlich keinen mehr. Hier geht es um die Strafaufklärung und um die dann folgende Straffestsetzung. Du hast das Heft des Handelns derzeit nicht in der Hand.

Ob Du aktiv und räuig mitwirkst oder lieber den Vogel Strauss kopierst, musst Du selbst wissen.
Aber Mist bauen und nicht dazu stehen mag keine, bestraft zu werden allerdings auch nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Tja, dann müssen sie es aussitzen mit der Erwartung das jeden Tag etwas passieren kann.
Sorry aber diese ( verzeihen sie den Ausdruck ) Kinderlapallie hätte schon längst erledigt sein können, wenn sie es nicht erschwert hätten.

Entweder sie stehen dazu oder nehmen sich einen Anwalt, der evtl. eine Einstellung gegen Geldauflage "herausschlägt", alles andere haben sie nämlich nicht mehr in der Hand was die Polizei machen wird / kann oder befragt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MakrellenJonny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nochmal recherchiert und bin mir nicht ganz sicher, ob ein schriftliches Schuldeingeständniss wirklich ausreichend ist.

Reicht es wirklich aus ein schriftliches Eingeständniss mit meiner Unterschrift zu versenden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
...und bin mir nicht ganz sicher, ob ein schriftliches Schuldeingeständniss wirklich ausreichend ist.


Aber ich bin mir sicher.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MakrellenJonny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Der Polizist meinte, wenn ich mich nicht äußere, gibt er es an den Richter weiter.


Das tut er so oder so (oder an den Staatsanwalt - je nachdem wer die Nachermittlung beauftragt hat)


Muss die Nachermittlung unbedingt von einem Richter oder Staatsanwalt beauftragt werden? Ist es auch möglich, dass die Polizei von sich aus zu mir gekommen ist?

Ich habe jetzt ein schriftliches Eingeständnis an die Polizei geschickt, kann ich davon ausgehen, dass ich keinen Polizei Besuch mehr bekomme? Ich war etwas geschockt, dass die Polizei wegen einem Ladendiebstahl zu mir nach Hause kommt.
Ist es realistisch, dass die an meine Arbeitsstelle kommen und Kollegen befragen? Wäre das nicht unverhältnismäßig?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Muss die Nachermittlung unbedingt von einem Richter oder Staatsanwalt beauftragt werden? Ist es auch möglich, dass die Polizei von sich aus zu mir gekommen ist?


Theoretisch ist auch das möglich, aber ziemlich unwahrscheinlich, dass ein Ladendiebstahl 3 Monate bei der Polizei liegt, ohne zwischenzeitlich zumindestens bei der Staatsanwaltschaft gewesen zu sein. Für dich macht es aber auch keinen Unterschied, wer die Nachermittlungen beauftragt hat oder in die Wege geleitet hat.

Zitat:
Ich habe jetzt ein schriftliches Eingeständnis an die Polizei geschickt, kann ich davon ausgehen, dass ich keinen Polizei Besuch mehr bekomme?


Wenn es vernünftig verfasst ist und mit dem richtigen Aktenzeichen an die richtige Stelle gesendet wurde, kann man davon ausgehen, ja.

Zitat:
Ist es realistisch, dass die an meine Arbeitsstelle kommen und Kollegen befragen? Wäre das nicht unverhältnismäßig?


Abgesehen davon, dass ich jetzt nicht wüsste, was die die Kollegen fragen sollten, spielt "Verhältnismäßigkeit" keine Rolle. Die Polizei hat die Aufgabe Straftaten aufzuklären. Da werden im Zweifel ganz andere Sachen gemacht, als nur Kollegen befragt. Wenn z.b. der Verdacht bestünde, dass du bei der Arbeit im Kollegenkreis einen schwungvollen Handel mit geklauten Spielen oder Spielekonsolen betreibst, wird man natürlich ggf. auch die Kollegen als Zeugen befragen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MakrellenJonny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Muss die Nachermittlung unbedingt von einem Richter oder Staatsanwalt beauftragt werden? Ist es auch möglich, dass die Polizei von sich aus zu mir gekommen ist?


Zitat:
Theoretisch ist auch das möglich, aber ziemlich unwahrscheinlich, dass ein Ladendiebstahl 3 Monate bei der Polizei liegt, ohne zwischenzeitlich zumindestens bei der Staatsanwaltschaft gewesen zu sein. Für dich macht es aber auch keinen Unterschied, wer die Nachermittlungen beauftragt hat oder in die Wege geleitet hat.



Kann es sein, dass es so lange nicht von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde, weil ich nicht eindeutig identifiziert werden konnte?
Was könnte denn der Grund für diese Nachermittlungen sein? Mich beunruhigen auch die vom Polizisten genannten "neuen Indizien".

-- Editiert von MakrellenJonny am 26.06.2019 21:53

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von MakrellenJonny):
Mich beunruhigen auch die vom Polizisten genannten "neuen Indizien
Deshalb wird das auch genau so gesagt ;)

Sie könnten einen Anwalt mit einer Akteneinsicht beauftragen, aber das kostet Geld und da Sie ja gestanden haben.....den Anwalt müssen Sie auch selbst bezahlen.

Sieerken so, aussitzen ist nicht immer das Beste. Da Sie Ersttäter sind und auch sonst nicht vorbelastet, könnten Sie zum Ausdruck bringen, daß Sie sich gerne mit der Einstellung gegen einen Strafbefehl einverstanden erklären. Sie haben keinen Anspruch(!) darauf, aber ein gerichtliche Verfahren mit Hauptverhandlung kostet Zeit und ne Menge Geld. Ich persönlich gehe von einem Strafbefehl aus. Was *meiner Meinung nach * nicht so gut ankommt, ist ein Drängen, doch keine Hauptverhandlung zu eröffnen, weil da Leute zuhören könnten oder weil Ihnen das peinlich ist oder jemand aus dem Freundes- oder dem Bekanntenkreis was mitkriegen könnte! Meine Antwort als Richter oder Staatsanwalt wäre: Dann lassen Sie "sowas" halt.

Sie sind 27 und scheinen, anhand Ihrer Ausdrucksweise zu urteilen, doch nicht blöd zu sein. Daher ist Ihnen ganz bestimmt klar, "sowas kommt von sowas".

Mutmacher: solche Verhandlungen, wenn's eine gibt, ziehen erfahrungsgemäß keine bis sehr wenige Zuschauer an :)

Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38445 Beiträge, 14004x hilfreich)

Vielleicht mal ein paar grundsätzliche Ausführungen: je klarer die Lage, desto schlanker werden die Ermittlungen geführt. Wenn geschwiegen wird, sind die Ermittlungen aufwendiger, und der Betroffene kann nicht mehr steuern, was er bei einem Geständnis eingeschränkt kann. Das muss man halt wissen. Und dann ist abzuwägen. Bei kriminellen Handlungen im unteren Strafbereich ist es in der Regel sinnvoll, nicht zu schweigen, und im Gegenzug zu versuchen, etwas rauszuhandeln, wie etwa Einstellung des Verfahrens oder aber Strafbefehl.

Jedenfalls kann der Täter nicht den Umfang der Ermittlungen und die Art und Weise des Vorgehens steuern.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MakrellenJonny):
Kann es sein, dass es so lange nicht von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde, weil ich nicht eindeutig identifiziert werden konnte?
Was könnte denn der Grund für diese Nachermittlungen sein? Mich beunruhigen auch die vom Polizisten genannten "neuen Indizien".


"Sein kann" alles mögliche. Nach Deinem Geständnis müssen Dich "neue Indizien" nicht mehr beunruhigen, warum auch ...?!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
könnten Sie zum Ausdruck bringen, daß Sie sich gerne mit der Einstellung gegen einen Strafbefehl einverstanden erklären.


Eine "Einstellung gegen Strafbefehl" gibt es nicht. Ein Strafbefehl ist (wenn er dann rechtskräftig ist) eine ganz normale Verurteilung, nur halt ohne vorherige mündliche Verhandlung.

Was es gibt, ist eine "Einstellung gegen Auflage" [§ 153a, Abs. 1 StPO ]. Ob die StA eine solche in diesem Fall (Warenwert immerhin über 100,00 EUR) noch in Betracht zieht, ist fraglich.

Ich tippe auf einen Strafbefehl mit um die 30 Tagessätze Geldstrafe.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von fb367463-2):
könnten Sie zum Ausdruck bringen, daß Sie sich gerne mit der Einstellung gegen einen Strafbefehl einverstanden erklären.


Eine "Einstellung gegen Strafbefehl" gibt es nicht. Ein Strafbefehl ist (wenn er dann rechtskräftig ist) eine ganz normale Verurteilung, nur halt ohne vorherige mündliche Verhandlung.

Was es gibt, ist eine "Einstellung gegen Auflage" [§ 153a, Abs. 1 StPO ]. Ob die StA eine solche in diesem Fall (Warenwert immerhin über 100,00 EUR) noch in Betracht zieht, ist fraglich.

Ich tippe auf einen Strafbefehl mit um die 30 Tagessätze Geldstrafe.
Entschuldigung, natürlich! Ich weiß nicht, warum ich immer den gleichen Fehler mache :sad:

Danke dur die Richtigstellung, Herr Streetworker!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.933 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen