Ladendiebstahl - was muss ich erwarten?

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - was muss ich erwarten?

Hallo,

ich schäme mich sehr und bereue es zutiefst, aber ich bin beim Ladendiebstahl in einem Bekleidungsgeschäft erwischt worden. Ich werde das nie wieder tun, ich bin so verängstigt, beschämt und paranoid im Moment.
In meiner Tasche befand sich ein Hemd im Wert von etwa 100 Euro, aber der Detektiv bestand darauf, dass ich auch die Kleidung, die ich trug, gestohlen hatte. So dumm es klingt, aber das Sicherheitsetikett des Hemdes war fast offen, und ich zog es aus und behielt es in meiner Tasche. Der Detektiv beharrte darauf, dass ich meine eigene Kleidung woanders gelassen hätte. Mein Deutsch ist nicht sehr gut, und ich war sehr erschrocken. Ich beharrte darauf, dass ich den Laden mit diesen Kleidern betreten hatte, was sich auf den Kameras nicht sofort beweisen ließ, da die verantwortliche Person nicht erreichbar war. Sie führten mich in einen Raum, durchsuchten alle meine Besitztümer und fanden nichts weiter. Sie beharrten jedoch darauf, dass ich auch die Kleidung, die ich trug, gestohlen hatte, und sagten, sie würden die Ausweisnummern überprüfen und das schnell herausfinden. Dann sagten sie, dass ich die Kleidung in der Vergangenheit schon einmal gestohlen hätte, und baten mich immer wieder um eine Bestätigung. Ich sagte nichts und bestätigte nur, dass ich das Geschäft mit diesen Kleidern betreten hatte. Ich war sehr verängstigt, versuchte zu verstehen, was sie sagten, und gab nicht zu, diese Kleidung gestohlen zu haben.

Ich hatte große Angst; ich versuchte zu verstehen, was sie sagten, und gab nicht zu, dass ich diese Kleidung gestohlen hatte. Am Ende sagten sie mir, dass ich für die Kleidung, die ich trug, bezahlen könne (nicht für das Hemd), andernfalls müssten sie die Polizei rufen und mich zwingen, meine Kleidung auszuziehen und nackt zu bleiben. Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und zahlte, was sie von mir verlangten, aber ich erhielt keine Quittung, sie wurde von ihnen einbehalten. Auch das Hemd blieb da drin.
Kurz bevor ich zustimmte, das Geforderte zu bezahlen, wurde mein Ausweis verlangt, mein Name, meine Adresse und weitere Angaben notiert und eine Kopie meiner Ausweispapiere angefertigt. Die Polizei wurde nicht gerufen, und sie sagten, sie würden Anzeige erstatten.
Im Moment habe ich also große Angst und weiß nicht, was mich erwartet. Der Betrag (zusammen mit der Kleidung, die ich trug) belief sich auf etwa 250 EUR.

Was kann ich erwarten?
1. Ist eine Hausdurchsuchung möglich, da sie zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht stattgefunden hat und die Polizei nicht gerufen wurde? Ich möchte das unbedingt vermeiden; ich habe große Angst und weiß nicht, was mich erwartet.
2. Wird es ein Gerichtsverfahren geben, muss ich mir einen Anwalt nehmen?
3. Wird das in mein Strafregister aufgenommen? Ich hatte noch nie Probleme mit dem Gesetz und war noch nie vor Gericht.

Ich schäme mich so sehr und bedaure mein dummes Verhalten. Jeder Rat wäre sehr willkommen.
Ich danke Ihnen im Voraus!
IC90

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6404 Beiträge, 1374x hilfreich)
Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17071x hilfreich)

1. Möglich, aber unwahrscheinlich.
2. Zu unklar formuliert - meinen Sie mit "Gerichtsverfahren" eine Verhandlung? Die wird es eher nicht geben, aber ein Verfahren und eine Strafe wird es geben.
3. Auch wieder zu unklar formuliert - was ist mit "Strafregister" gemeint? Die Strafe wird aller Voraussicht im Bundeszentralregister stehen, aber nicht im Führungszeugnis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30418 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von go644158-14):
Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und zahlte, was sie von mir verlangten,
Niemand hätte dich nackt aus dem Laden geschickt.

Erstmal abwarten, was per Post kommt.
Dann wieder einen gut deutsch verstehenden Helfer befragen, was dann zu tun ist.
Ein Anwalt ist noch nicht notwendig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nobody would have sent you out of the store naked.


Jetzt ist es mir klar. Aber in der Situation hatte ich Angst, und der Detektiv sagte, dass er die Polizei rufen würde, wenn ich nicht zahlen würde, und dass die Kleidung mitgenommen werden müsste. Wenn ich bezahle, würde ich die Quittung erhalten und nur das Hemd würde als gestohlen einbehalten werden. Als ich jedoch für die Kleidung bezahlte, wurde mir keine Quittung ausgehändigt, sondern er behielt sie zusammen mit der Kopie meines Ausweises. Ich wurde weder aufgefordert, etwas zu unterschreiben, noch irgendwelche Gebühren zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30418 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von go644158-14):
Jetzt ist es mir klar.
Ich wiederhole mich auch:
Abwarten, wann und welche Post von der Polizei kommt. Dann hier nachfragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten, das ist sehr hilfreich. Ich bedauere dies so sehr und werde es nie wieder tun.

Zitat (von Anami):
Abwarten, wann und welche Post von der Polizei kommt. Dann hier nachfragen.


Wie von @Anami empfohlen, werde ich abwarten und sehen, was ich mit der Post erhalte.

Ich danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.527 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen