Ladendiebstahl - was muss ich erwarten?

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - was muss ich erwarten?

Hallo,

ich schäme mich sehr und bereue es zutiefst, aber ich bin beim Ladendiebstahl in einem Bekleidungsgeschäft erwischt worden. Ich werde das nie wieder tun, ich bin so verängstigt, beschämt und paranoid im Moment.
In meiner Tasche befand sich ein Hemd im Wert von etwa 100 Euro, aber der Detektiv bestand darauf, dass ich auch die Kleidung, die ich trug, gestohlen hatte. So dumm es klingt, aber das Sicherheitsetikett des Hemdes war fast offen, und ich zog es aus und behielt es in meiner Tasche. Der Detektiv beharrte darauf, dass ich meine eigene Kleidung woanders gelassen hätte. Mein Deutsch ist nicht sehr gut, und ich war sehr erschrocken. Ich beharrte darauf, dass ich den Laden mit diesen Kleidern betreten hatte, was sich auf den Kameras nicht sofort beweisen ließ, da die verantwortliche Person nicht erreichbar war. Sie führten mich in einen Raum, durchsuchten alle meine Besitztümer und fanden nichts weiter. Sie beharrten jedoch darauf, dass ich auch die Kleidung, die ich trug, gestohlen hatte, und sagten, sie würden die Ausweisnummern überprüfen und das schnell herausfinden. Dann sagten sie, dass ich die Kleidung in der Vergangenheit schon einmal gestohlen hätte, und baten mich immer wieder um eine Bestätigung. Ich sagte nichts und bestätigte nur, dass ich das Geschäft mit diesen Kleidern betreten hatte. Ich war sehr verängstigt, versuchte zu verstehen, was sie sagten, und gab nicht zu, diese Kleidung gestohlen zu haben.

Ich hatte große Angst; ich versuchte zu verstehen, was sie sagten, und gab nicht zu, dass ich diese Kleidung gestohlen hatte. Am Ende sagten sie mir, dass ich für die Kleidung, die ich trug, bezahlen könne (nicht für das Hemd), andernfalls müssten sie die Polizei rufen und mich zwingen, meine Kleidung auszuziehen und nackt zu bleiben. Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und zahlte, was sie von mir verlangten, aber ich erhielt keine Quittung, sie wurde von ihnen einbehalten. Auch das Hemd blieb da drin.
Kurz bevor ich zustimmte, das Geforderte zu bezahlen, wurde mein Ausweis verlangt, mein Name, meine Adresse und weitere Angaben notiert und eine Kopie meiner Ausweispapiere angefertigt. Die Polizei wurde nicht gerufen, und sie sagten, sie würden Anzeige erstatten.
Im Moment habe ich also große Angst und weiß nicht, was mich erwartet. Der Betrag (zusammen mit der Kleidung, die ich trug) belief sich auf etwa 250 EUR.

Was kann ich erwarten?
1. Ist eine Hausdurchsuchung möglich, da sie zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht stattgefunden hat und die Polizei nicht gerufen wurde? Ich möchte das unbedingt vermeiden; ich habe große Angst und weiß nicht, was mich erwartet.
2. Wird es ein Gerichtsverfahren geben, muss ich mir einen Anwalt nehmen?
3. Wird das in mein Strafregister aufgenommen? Ich hatte noch nie Probleme mit dem Gesetz und war noch nie vor Gericht.

Ich schäme mich so sehr und bedaure mein dummes Verhalten. Jeder Rat wäre sehr willkommen.
Ich danke Ihnen im Voraus!
IC90

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 1772x hilfreich)
Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33614 Beiträge, 17527x hilfreich)

1. Möglich, aber unwahrscheinlich.
2. Zu unklar formuliert - meinen Sie mit "Gerichtsverfahren" eine Verhandlung? Die wird es eher nicht geben, aber ein Verfahren und eine Strafe wird es geben.
3. Auch wieder zu unklar formuliert - was ist mit "Strafregister" gemeint? Die Strafe wird aller Voraussicht im Bundeszentralregister stehen, aber nicht im Führungszeugnis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35558 Beiträge, 6048x hilfreich)

Zitat (von go644158-14):
Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und zahlte, was sie von mir verlangten,
Niemand hätte dich nackt aus dem Laden geschickt.

Erstmal abwarten, was per Post kommt.
Dann wieder einen gut deutsch verstehenden Helfer befragen, was dann zu tun ist.
Ein Anwalt ist noch nicht notwendig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nobody would have sent you out of the store naked.


Jetzt ist es mir klar. Aber in der Situation hatte ich Angst, und der Detektiv sagte, dass er die Polizei rufen würde, wenn ich nicht zahlen würde, und dass die Kleidung mitgenommen werden müsste. Wenn ich bezahle, würde ich die Quittung erhalten und nur das Hemd würde als gestohlen einbehalten werden. Als ich jedoch für die Kleidung bezahlte, wurde mir keine Quittung ausgehändigt, sondern er behielt sie zusammen mit der Kopie meines Ausweises. Ich wurde weder aufgefordert, etwas zu unterschreiben, noch irgendwelche Gebühren zu zahlen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35558 Beiträge, 6048x hilfreich)

Zitat (von go644158-14):
Jetzt ist es mir klar.
Ich wiederhole mich auch:
Abwarten, wann und welche Post von der Polizei kommt. Dann hier nachfragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten, das ist sehr hilfreich. Ich bedauere dies so sehr und werde es nie wieder tun.

Zitat (von Anami):
Abwarten, wann und welche Post von der Polizei kommt. Dann hier nachfragen.


Wie von @Anami empfohlen, werde ich abwarten und sehen, was ich mit der Post erhalte.

Ich danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe einen Brief von der Polizei erhalten, in dem steht, dass ich eine Bluse im Wert von 99,99 Euro gestohlen habe und dass der Laden mich wegen Ladendiebstahls anzeigt. Sie bitten mich, neben meinen persönlichen Daten auch eine Antwort zu schicken.

Ich habe die Absicht, einen Brief zu schreiben, in dem ich erkläre, dass ich die Straftat begangen habe und dass ich sie sehr bereue. Ich habe dies in einer sehr unglücklichen persönlichen Situation getan und bin mir bewusst, wie falsch mein Handeln war. Ich habe mich bei dem Geschäft entschuldigt und bin bereit, die Konsequenzen zu tragen.

Glauben Sie, dass dies die richtige Vorgehensweise ist? Jetzt, nachdem einige Zeit vergangen ist, bedauere ich mein Handeln wirklich und kann nicht glauben, dass ich so etwas Dummes getan habe.
Wissen Sie, was der nächste Schritt sein wird?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 197x hilfreich)

So eine Entschuldigung ist immer richtig!
Und vergiss nicht: Du hast bei diesem Geschäft 2 Jahre Hausverbot! Also nicht mehr rein gehen

Wenn die Bluse 100.- gekostet hat, verstehe ich allerdings noch nicht, warum du 250.- bezahlen musstes.
Aber ok: Wenn du die 250.- bezahlt hast, vergiss es. Aber klaue NIE WIEDER!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen für die Antwort.
Ich habe vergessen klarzustellen, dass in dem Schreiben auch steht, dass beim Verlassen des Geschäfts der Alarm ausgelöst wurde (es war kein Detektiv, der mich identifiziert hat):
"Beim Verlassen des Geschaftes wurde der Alarm der Warensicherungsanlage ausgelost. "

Ich habe irgendwo gelesen, dass "Besonders schwere Fälle des Diebstahls gemäß § 243 StGB""eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,"
Hier habe ich es gelesen:
https://www.123recht.de/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1%20%3ELink:%20Diebstahl%20und%20seine%20Konsequenzen

Kann dies bedeuten, dass in meinem Fall ein Besonders schwerer Fall vorliegt?

Ich danke Ihnen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33614 Beiträge, 17527x hilfreich)

In dem Schreiben der Polizei stand doch offenbar nichts von schwerem Diebstahl - dann ist es wohl lediglich "einfacher" Diebstahl.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mum):
probably just "simple" theft.


So steht es in dem Schreiben:

"folgende Straftat begangen zu haben:
Ladendiebstahl gemaB § 242 StGB "

Wird dies als schwerer Diebstahl betrachtet?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35558 Beiträge, 6048x hilfreich)

Zitat (von go644158-14):
Wird dies als schwerer Diebstahl betrachtet?
Nein. Das ist der § für Diebstahl.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

Zitat (von go644158-14):
Ich habe die Absicht, einen Brief zu schreiben,
Ja, das ist o.k. Es genügt, wenn du das mit der Reue und dem Schämen und der Entschuldigung im Brief einmal deutlich schreibst.
Zitat (von go644158-14):
Wissen Sie, was der nächste Schritt sein wird?
Abwarten. Du merkst doch, wie lange sowas hier in D meistens dauert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich habe heute einen gelben Umschlag erhalten, in dem steht, dass ich den Umschlag behalten soll.
Ich bin mir wirklich unsicher über den Vorgang, kann mir jemand helfen?

Ich habe ein Schreiben erhalten „strafsache gegen sie wegen diebstahls erhalten sie anliegenden strafbefehl mit der bitte um kenntnisnahme." Und einen Strafbefehl.

„Fremde bewegliche Sachen einem anderen in de absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignen.
Der Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.in Ubrigen besteht besonderes offentliches interesse an der Strafverfolgung."
Beweismaterial:
Ihre Angaben + Zuegen
Auf Antrag der Amtsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen verhängte. Die Hohe eines Tagessatzes wird auf 75, 00 Euro festgesetzt.
Sie haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu trage.

Es gibt noch zwei weitere Seiten mit Informationen zum Einspruch (ich kämpfe mit dem Deutschen). Es gibt kein Bankkonto, wie soll ich den angegebenen Betrag bezahlen? Es scheint nicht angegeben zu sein, dass ich zur Polizei gehen soll?

Würde dies zu einem Eintrag in meinem Strafregister führen?

Ich bin ziemlich beunruhigt und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, das Verfahren zu verstehen.

Vielen Dank im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 61x hilfreich)

Wenn Sie die Strafe nicht bezahlen wollen, können Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Entweder beschränkt auf die Höhe des Tagessatzes von 75 €, weil Sie weniger verdienen und der Tagessatz zu hoch ist, darüber wird das Gericht dann ohne Verhandlung entscheiden. Oder Sie legen insgesamt Einspruch ein, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Haben Sie weder noch vor, dann wird der Strafbefehl zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig und man wird Ihnen mitteilen, bis wann und wohin Sie die Strafe bezahlen müssen. Da können Sie dann auch Ratenzahlung beantragen, falls nötig.

Die Strafe wird im BZR gespeichert, wird aber, solange es dort nicht schon einen Eintrag gibt, nicht in Ihrem Führungszeugnis stehen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33614 Beiträge, 17527x hilfreich)

Zuständig für die Vollstreckung von Strafen ist die Staatsanwaltschaft - diese wird Ihnen, wenn Sie keinen Einspruch einlegen, in schätzungsweise vier bis sechs Wochen mitteilen, wohin Sie das Geld überweisen sollen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go644158-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich möchte keinen Rechtsbehelf einlegen, ich möchte nur, dass die Sache vorbei ist.
Verstehe ich es richtig, dass ich, wenn ich jetzt nichts unternehme, in ein paar Wochen die Einzelheiten zur Zahlung der Strafe erhalte. Es ist nicht nötig, irgendetwas zu bestätigen oder zurückzuschicken, richtig?
Ich danke Euch!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33614 Beiträge, 17527x hilfreich)

Verstehe ich es richtig, dass ich, wenn ich jetzt nichts unternehme, in ein paar Wochen die Einzelheiten zur Zahlung der Strafe erhalte. Es ist nicht nötig, irgendetwas zu bestätigen oder zurückzuschicken, richtig? Ja, Sie haben alles richtig verstanden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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