Ladendiebstahl was nun?

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
inneedofyouropinion
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl was nun?

Bitte um dringende Antwort,...
Und zwar hab ich heute meinen 1. Ladendiebstahl begangen. Bin weiblich seit 2 Monaten 18 Jahre alt und nicht vorbestraft.
Ich entwendete 2 T-Shirts und 2 Stücke Unterwäsche. Wurde beim verlassen des Ladens vom Ladendetektiv aufgehalten und gab meine Tat daraufhin gleich zu. De Polizei wurde alarmiert und ich musste einen Unkostenbeitrag von 150€ sofort zahlen. Bzw hätte ihn auch später per Zahlschein zahlen können. Der Betrag des gestohlenen liegt bei 124 Euro. Auf der Polizeidirektion wurde ich nochmals befragt und beine Gründe, Allgemeinen Daten usw aufgenommen. Schlussendlich wurde mir gesagt es gehe vor Gericht ...
Mit welchen Folge muss ich nun rechnen?
Wie sieht die Gerichtsverhandlung aus?
Muss ich meinen Eltern bescheid geben?
Wird dieser Delikt in einem Register vermerkt auf welches zukünftige Arbeitgeber Zugriff hätten?

Ich würde mich sehe um eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von inneedofyouropinion):
ich musste einen Unkostenbeitrag von 150€ sofort zahlen.
Eigentlich nicht. Nun wird es umso schwieriger, diesen (überzogenen) Betrag zurückzuerhalten.

Zitat (von inneedofyouropinion):
Auf der Polizeidirektion wurde ich nochmals befragt und beine Gründe, Allgemeinen Daten usw aufgenommen.
Hier wäre es anzuraten gewesen, als Beschuldigter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Zitat (von inneedofyouropinion):
Schlussendlich wurde mir gesagt es gehe vor Gericht ...
Das entscheidet nicht die Polizei.

Zitat (von inneedofyouropinion):
Mit welchen Folge muss ich nun rechnen?
Sozialstunden.

Zitat (von inneedofyouropinion):
Wie sieht die Gerichtsverhandlung aus?
Wie die meisten anderen vor dem Jugendgericht auch.

Zitat (von inneedofyouropinion):
Muss ich meinen Eltern bescheid geben?
Nein.

Zitat:
Wird dieser Delikt in einem Register vermerkt auf welches zukünftige Arbeitgeber Zugriff hätten?
Ja und nein. Der Arbeitgeber hat zunächst einmal keinen Zugriff auf irgendein Register. Im Führungszeugnis würde die Verurteilung nach den bisherigen Schilderungen sicher nicht erscheinen.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Schlussendlich wurde mir gesagt es gehe vor Gericht ...


Nicht zwingend. Theo. kann die Staatsanwaltschaft auch einstellen ( ggf. gegen Auflage von z.B. Sozialstunden). Bei 124,00 EUR Warenwert ist das aber relativ unwahrscheinlich.

Zitat:
Wird dieser Delikt in einem Register vermerkt auf welches zukünftige Arbeitgeber Zugriff hätten?


Delikte werden nirgends eingetragen, nur Verurteilungen (und im Jugendrecht Einstellungen). Bei Dir wird es auf einen Eintrag im Erziehungsregister hinauslaufen. Dort haben nur extrem wenige potenzielle Arbeitgeber Einsicht, z.B. die Justiz/der Justizvollzug. Oder solche, wo für den Beruf eine Waffen- oder Sprengstoffrechtliche Erlaubnis notwendig ist. Wobei im letzteren Fall dann auch nicht der AG direkt Einsicht hätte, sondern die Erlaubnisbehörde.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wie sieht die Gerichtsverhandlung aus? Staatsanwalt liest Anklageschrift vor, Richter stellt Fragen, Staatsanwalt plädiert, Sie dürfen auch noch was sagen, Urteil.
Muss ich meinen Eltern bescheid geben? Nein. Allerdings werden die wohl von der Jugendgerichtshilfe angeschrieben werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Allerdings werden die wohl von der Jugendgerichtshilfe angeschrieben werden.


Ab Volljährigkeit nicht mehr, es sei denn die JGH würde sie selbst befragen wollen, was aber extrem selten vorkommt und wo -wenn dann- auch andere Kaliber im Raum stehen, als ein erster LADI. Die JGH bräuchte dann auch die Zustimmung des Heranwachsenden dafür.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Allerdings werden die wohl von der Jugendgerichtshilfe angeschrieben werden.

Ist das heutzutage bei Volljährigen der Fall?


Zitat (von inneedofyouropinion):
seit 2 Monaten 18 Jahre alt



Update: Streetworker hat es zwischenzeitlich beantwortet - danke! ;)

-- Editiert von Osmos am 23.10.2019 15:54

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ist das heutzutage bei Volljährigen der Fall? Ich ging davon aus, dass das bei Heranwachsenden in der Tat der Fall ist. Aber offenbar war ich da nicht auf dem neuesten Stand...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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