Bitte um dringende Antwort,...
Und zwar hab ich heute meinen 1. Ladendiebstahl begangen. Bin weiblich seit 2 Monaten 18 Jahre alt und nicht vorbestraft.
Ich entwendete 2 T-Shirts und 2 Stücke Unterwäsche. Wurde beim verlassen des Ladens vom Ladendetektiv aufgehalten und gab meine Tat daraufhin gleich zu. De Polizei
wurde alarmiert und ich musste einen Unkostenbeitrag von 150€ sofort zahlen. Bzw hätte ihn auch später per Zahlschein zahlen können. Der Betrag des gestohlenen liegt bei 124 Euro. Auf der Polizeidirektion wurde ich nochmals befragt und beine Gründe, Allgemeinen Daten usw aufgenommen. Schlussendlich wurde mir gesagt es gehe vor Gericht ...
Mit welchen Folge muss ich nun rechnen?
Wie sieht die Gerichtsverhandlung aus?
Muss ich meinen Eltern bescheid geben?
Wird dieser Delikt in einem Register vermerkt auf welches zukünftige Arbeitgeber Zugriff hätten?
Ich würde mich sehe um eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ladendiebstahl was nun?
22. Oktober 2019
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Frage vom 22. Oktober 2019 | 20:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl was nun?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2019 | 21:12
Von
Status: Lehrling (1497 Beiträge, 310x hilfreich)
Eigentlich nicht. Nun wird es umso schwieriger, diesen (überzogenen) Betrag zurückzuerhalten.Zitatich musste einen Unkostenbeitrag von 150€ sofort zahlen. :
Hier wäre es anzuraten gewesen, als Beschuldigter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.ZitatAuf der Polizeidirektion wurde ich nochmals befragt und beine Gründe, Allgemeinen Daten usw aufgenommen. :
Das entscheidet nicht die Polizei.ZitatSchlussendlich wurde mir gesagt es gehe vor Gericht ... :
Sozialstunden.ZitatMit welchen Folge muss ich nun rechnen? :
Wie die meisten anderen vor dem Jugendgericht auch.ZitatWie sieht die Gerichtsverhandlung aus? :
Nein.ZitatMuss ich meinen Eltern bescheid geben? :
Ja und nein. Der Arbeitgeber hat zunächst einmal keinen Zugriff auf irgendein Register. Im Führungszeugnis würde die Verurteilung nach den bisherigen Schilderungen sicher nicht erscheinen.Zitat:Wird dieser Delikt in einem Register vermerkt auf welches zukünftige Arbeitgeber Zugriff hätten?
#2
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 15:14
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Schlussendlich wurde mir gesagt es gehe vor Gericht ...
Nicht zwingend. Theo. kann die Staatsanwaltschaft auch einstellen ( ggf. gegen Auflage von z.B. Sozialstunden). Bei 124,00 EUR Warenwert ist das aber relativ unwahrscheinlich.
Zitat:Wird dieser Delikt in einem Register vermerkt auf welches zukünftige Arbeitgeber Zugriff hätten?
Delikte werden nirgends eingetragen, nur Verurteilungen (und im Jugendrecht Einstellungen). Bei Dir wird es auf einen Eintrag im Erziehungsregister hinauslaufen. Dort haben nur extrem wenige potenzielle Arbeitgeber Einsicht, z.B. die Justiz/der Justizvollzug. Oder solche, wo für den Beruf eine Waffen- oder Sprengstoffrechtliche Erlaubnis notwendig ist. Wobei im letzteren Fall dann auch nicht der AG direkt Einsicht hätte, sondern die Erlaubnisbehörde.
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Wie sieht die Gerichtsverhandlung aus? Staatsanwalt liest Anklageschrift vor, Richter stellt Fragen, Staatsanwalt plädiert, Sie dürfen auch noch was sagen, Urteil.
Muss ich meinen Eltern bescheid geben? Nein. Allerdings werden die wohl von der Jugendgerichtshilfe angeschrieben werden.
#4
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatAllerdings werden die wohl von der Jugendgerichtshilfe angeschrieben werden. :
Ab Volljährigkeit nicht mehr, es sei denn die JGH würde sie selbst befragen wollen, was aber extrem selten vorkommt und wo -wenn dann- auch andere Kaliber im Raum stehen, als ein erster LADI. Die JGH bräuchte dann auch die Zustimmung des Heranwachsenden dafür.
#5
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 15:53
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatAllerdings werden die wohl von der Jugendgerichtshilfe angeschrieben werden. :
Ist das heutzutage bei Volljährigen der Fall?
Zitatseit 2 Monaten 18 Jahre alt :
Update: Streetworker hat es zwischenzeitlich beantwortet - danke!
-- Editiert von Osmos am 23.10.2019 15:54
#6
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 16:03
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Ist das heutzutage bei Volljährigen der Fall? Ich ging davon aus, dass das bei Heranwachsenden in der Tat der Fall ist. Aber offenbar war ich da nicht auf dem neuesten Stand...
Und jetzt?
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