Ladendiebstahl was passiert

21. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
johannes12312
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl was passiert

Guten Tag,
meine Freundin wurde gestern im Laden erwischt wie sie Klamotten im Wert von 57 Euro gestohlen hat, sie ist 22 Jahre alt und das war das erstemal. Sie hat die tat vor Ort direkt zugegeben, weiß jemand was für eine Strafe auf sie zukommen wird ? Wird es einen eintrag ins erweitertere Führungszeugnis geben ? Macht es Sinn das ich mit dem Laden nochmal rede ob sie die Anzeige zurückziehen würden ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2001 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von johannes12312):
Macht es Sinn das ich mit dem Laden nochmal rede ob sie die Anzeige zurückziehen würden ?


Diebstahl ist ein Offizialdelikt. Wenn also die Strafverfolgungsbehörden von einem Diebstahl (egal wie) erfahren, sind sie von Amts wegen verpflichtet zu ermitteln. Ob der Bestohlene (der Laden) das möchte oder nicht, ist dabei grundsätzlich egal. Dieser kann eine Anzeige daher auch nicht zurückziehen.

Sofern also bereits Anzeige erstattet ist, ist das komplett sinnlos.


Zitat (von johannes12312):
Sie hat die tat vor Ort direkt zugegeben, weiß jemand was für eine Strafe auf sie zukommen wird ?


Irgendwas von Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld, evt. mit einer Geld- oder Arbeitsauflage, bis zu einem Strafbefehl mit einer Geldstrafe im unteren Bereich. Im Führungszeugnis (auch im erweiterten) dürfte das nicht landen. Eine Geldstrafe über 90 Tagessätze hist absolut nicht realistisch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Wenn also die Strafverfolgungsbehörden von einem Diebstahl (egal wie) erfahren, sind sie von Amts wegen verpflichtet zu ermitteln. Ob der Bestohlene (der Laden) das möchte oder nicht, ist dabei grundsätzlich egal.
Da möchte ich höflich auf den 248a StGB hinweisen, dessen entsprechende Grenze nach den bisherigen Schilderungen aber knapp überschritten sein dürfte.

Zitat (von johannes12312):
Macht es Sinn das ich mit dem Laden nochmal rede ob sie die Anzeige zurückziehen würden ?
Das ergibt rglm. wenig Sinn, da in den mir - zwar nicht repräsentativ, aber zahlreich - bekannten Fällen die Polizei bestellt wird, um die Durchsuchung der Person vorzunehmen (im Falle weiteren Diebesgutes) und die Anzeige aufzunehmen. Ein "Widerruf" der Strafanzeige ist hier nicht nur nicht möglich, sondern die Motivation der Marktleitung dürfte dazu, die rglm. wg. solcher Fälle Überstunden ableisten darf (weil die Menschen nicht dazulernen, sondern im Gegenteil die Ladendiebstähle eher zunehmen) verschwindend gering sein.

Zitat (von johannes12312):
weiß jemand was für eine Strafe auf sie zukommen wird
Nach geständiger Einlassung bei der Vernehmung tippe ich auf eine Einstellung nach 153a StPO gg. Zahlung von um die 120,- EUR oder 15 Std. lang Straße fegen. Ein Eintrag im FZ erfolgt nicht.

-- Editiert von User am 21. August 2023 23:49

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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