Hallo, ich habe eine ganz wichtige Frage und hoffe eure Hilfe zu bekommen! Ich habe heute zum ersten Mal Ladendiebstahl begangen. Erst in einem Bekleidungsgeschäft. Dort entwendete ich eine Michael Kors Tasche im Wert von 325€. Danach ging ich in einen weiteren Laden, in dem ich Parfüm im Wert von ca. 150€ klaute und wurde dort auch erwischt. Ich war sehr einsichtig und es tut mir undenklich leid! Außerdem habe ich einen Entschuldigungsbrief geschrieben und zur Post gebracht. Ich bin 19 Jahre alt und habe vorher noch geklaut. Was erwartet mich jetzt?
-- Editiert von unbekannterrr am 16.07.2018 18:26
-- Editiert von Moderator am 16.07.2018 18:55
-- Thema wurde verschoben am 16.07.2018 18:55
Ladendiebstahl wert 500€
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich bin 19 Jahre alt und habe vorher noch geklaut. Ein offenes Bekenntnis... Aber relevant sind Ihre Vorstrafen und nicht, ob Sie vorher geklaut haben. Oder sollte es "noch nie geklaut" heißen? Okay - gehen wir mal davon aus, daß Sie keine Vorstrafen haben. Nun, Sie werden vor den Jugendrichter kommen, der dann aber je nach Ihren persönlichen Umständen Jugend- oder auch normales Strafrecht anwenden kann. Und abhängig davon kriegen Sie entweder Sozialstunden oder eine Geldstrafe.
-- Editiert von muemmel am 16.07.2018 19:05
Hallo vielen Dank für die Antwort! Nein ich bin sonst überhaupt nicht vorbestraft. Wie ist es eigentlich mit diesem Schreiben, was viele „Ladendiebe" unterschreiben müssen? Ich musste nämlich nichts unterschreiben und konnte uiemlich schnell wieder gehen. Ich war sofort einsichtig und habe mich mehrmals entschuldigt.
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Und wie hoch kann die Geldstrafe werden? eventuell auch Tagessätze? Ich bin gerade in einem Praktikum, in dem ich 350€ bekomme und Miete bezahlen muss. Ab august beginne ich eine Ausbildung in der ich ungefähr 630€ monatlich zur Verfügung habe
ZitatIch bin 19 Jahre alt und habe vorher noch geklaut. Ein offenes Bekenntnis... Aber relevant sind Ihre Vorstrafen und nicht, ob Sie vorher geklaut haben. Oder sollte es "noch nie geklaut" heißen? Okay - gehen wir mal davon aus, daß Sie keine Vorstrafen haben. Nun, Sie werden vor den Jugendrichter kommen, der dann aber je nach Ihren persönlichen Umständen Jugend- oder auch normales Strafrecht anwenden kann. Und abhängig davon kriegen Sie entweder Sozialstunden oder eine Geldstrafe. :
ACHSO! ES SOLLTE NOCH NIE HEISSEN
eventuell auch Tagessätze? Eine Geldstrafe des Normalstrafrechtes wird IMMER in Tagessätzen verhängt.
Ab august beginne ich eine Ausbildung in der ich ungefähr 630€ monatlich zur Verfügung habe Nun, dann wird ein Tagessatz so etwa bei 20 Euro liegen. Aber Tagessätze gibt es nur bei Anwendung des normalen Strafrechtes - es können auch Sozialstunden oder eine Geldauflage nach dem Jugendstrafrecht verhängt werden. Kurzum - so genau kann man das alles nicht vorhersagen.
-- Editiert von muemmel am 17.07.2018 12:18
Okay vielen Dank! Wie lange dauert es in der Regel bis man Post von der Polizei bekommt? Und wie hoch können Geldstrafen bei so einem Fall ausfallen?
Wie lange dauert es in der Regel bis man Post von der Polizei bekommt? Einige Wochen. Übrigens wird sich nicht nur die Polizei melden, sondern auch die Jugendgerichtshilfe.
Und wie hoch können Geldstrafen bei so einem Fall ausfallen? Mit mehreren 100 Euro ist da schon zu rechnen, falls sich der Richter nicht für Sozialstunden entscheidet.
Achso okay und können Sie eventuell einschätzen, wie viele Sozialstunden das sein könnten?
Weniger als 100.
Dankeschön! Würden sie sagen, dass ich eher nach dem Erwachsenenstrafrecht oder dem Jugensstrafrechr bestraft werde? Ich habe mir vorher noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, also bin nicht vorbestraft und erst 19 Jahre alt. Wie hoch fallen Geldstrafen in der Regel aus?
Würden sie sagen, dass ich eher nach dem Erwachsenenstrafrecht oder dem Jugensstrafrechr bestraft werde?
Woher sollen wir das wissen? Wir kennen Dich nicht und wissen 0,0 über Dich. Die Entscheidung trifft das Gericht auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe, die ein Gespräch mit Dir führen wird.
Bei Geldstrafen gibt es kein "in der Regel", da es immer auf den konkreten Fall ankommt. In einem Fall wie diesem könnten es z.B.(!!) 30, 40 oder 50 Tagessätze sein... wenn denn Erwachsenenrecht angewendet wird.
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