Ladendiebstahl wg Angst

27. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl wg Angst

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich war gestern bei Wehmeier und habe dort 4 T - shirts im Gesamtwert von 60,- Euro eingesteckt.
Beim Verlassen des Ladens sprach mich dann eine Ladendektitivin an - ich hätte T- shirts gestohlen. sie hätte genau beobachtet wieviel ich mit hinein genommen habe und dass ich weniger herausgebracht habe. Ich zeigte ihr die T - shirts und sagte in meiner Panik , dass sie von mir seien und ich die Größen verglichen hätte. Ich ging mit rauf ins Büro. Die Ediketten waren in der Kabine - welche eine Mitarbeiterin auch dort fand. Die Detektivin ist die Einzige , die alles beöachtet hat - zuviel Ware weniger wieder raus und auch uin welcher Kabine ich war.
Die Polizei wurde gerufen.
Nun kommt der wahre " absurde, blödsinnge Grund WARUM ich geklaut habe.
Ich habe eine Borderlinsstörung, verbunden mit sehr starken Angstgefühlen - die jedoch verschwinden wenn ich mich in Gefahr begebe. Ich nehme die Sachen - egal was und lege sie später wieder zurück. Es geht mir nur um den " Nervenkitzel" , weil ich dann meine Angst nicht mehr spüre. Natürlich hätten die mir das nicht geglaubt. Meine Therapeutin und mein Sozialarbeiter wissen Bescheid. Hatten bisher aber auch noch keinen Vorschlag, was ich dagegen tun könnte. Es kommt einfach so über mich, besonders in Stresszeiten.
Und da ich die Sachen ( idiotischerweise ??? ) wieder zurückbringe - besteht ein doppeltes Risiko.
Ich weiß nun nicht was ich tun soll?
Vielleicht weiß einer von euch einen Rat!
Danke,
Grüße,
Chamuel

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36 Antworten
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#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wenn sich diese psychische Anomalie und deren Folgen für Ihr Verhalten wissenschaftlich fundiert nachweisen lassen, sehe ich keinen Grund, wieso nicht eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB (und mithin eine Straflosigkeit) in Betracht kommen sollte.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig, aber "auf dieser Schiene" (Schuldunfähigkeit) zu fahren, ist ein 2schneidiges Schwert. Denn bei anhaltender Delinquenz und evidenter Wiederholungsgefahr ist die "Gefahr" einer Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB gegeben.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal ein großes Danke für eure Antworten!!!
Ich klaue" eigendlich " nur " wenn ich in super Stresssituationen gerate. Das war ein Benzoentzug unter anderem und ich arbeite zur Zeit auch daran eine andere Möglichkeit für den Spannugsausgleich und die Angst zu finden. Nehme ein neues Medikament , was die Angst mildern soll - zunächst aber in der Eingewöhnugsphase erst einmal die Angst verstärkt.
Und?
Danke!!!!
Grüße,
Chamuel

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie heiß das Medikament denn ? (aus berufl. Interesse? ;) )

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich finde das eine ziemlich interessante Art der "Übersprungshandlung". Das Medikament würde mich auch interessieren, bei Borderlinern gibt es ja so viele Möglichkeiten nicht.
Gruss
miniway

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#6
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Medikament heißt Bespar , bzw. Busp von Buspironhydrochlorid.
Seid ich es nehme geht es mir eher schlechter - ok, die Ärztin sagte in den ersten 2 Wochen könnte das so sein.Trotzdem... :-((

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#7
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@miniway

Bei Borderlinern gibt es jede Menge Medikamente. Ich kenne ja einige Borderliner und weiß was sie nehmen. Ich schätze mal so 20 bis 25 - Antidepressiva, Neuroleptika, Benzodiazepine , etc.
Alleine ich habe bisher ca. 10 Stk. ausprobiert.
Wie kommst du darauf, dass es nur wenige gibt? Kennst du Borderliner?
Grüße,
Chamuel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi
Busp ist ein anxiolytikum (non Benzodiazepin aber mit unklarem Wirkungsbild), wird meines Wissens nach eher selten verabreicht, da die pharmakokinetischen (Verhältnis von Dosis zu Wirkung) Eigenschaften nicht sehr günstig sind (empf. Dosis 15-30mg pro Tag), wird an Patienten mit Angststörungen (was denn sonst)vergeben. An den pharmakokinetischen Eigenschaften liegt es auch, dass die Wirkung erst nach Tagen einsetzt, hohe Anforderungen an die Regelmässigkeit der Einnahme müssen aber gestellt werden.
Hier kommen wir zu deiner Frage.
@Chamuel
Wenn auf 20 verschiedenen Packungen 20 mal was verschiedenes draufsteht, heisst das nicht das auch was anderes drin ist. Die Therapiemöglichkeiten bei Borderline sind sehr eingeschränkt, hauptsächlich werden Benzodiazepine verschrieben : welches zum Beispiel wäre: Bromazepam. Jetzt gehts los anstatt Bromazepam kannst du aber auch Bromazenil, Bromazep, Lexostad, Bromazenil ....... und und und vergeben. Die Substanzmöglichkeiten innerhalb der Gruppe der Anxiolytika/Benzos ist beschränkt, da hast du schon fast mehr Möglichkeiten bei Kopfschmerzen (verschärft ausgedrückt). Jeds hat andere Nebenwirkungen oder Dosierungen, am Ende sind sie aber alle fast gleich. Zu deinem schlechten Gemütszustand, mach dir keine Sorgen, sollte in ein paar Tagen vorbei sein, Busp wird sehr schnell in der Leber extrahiert, Eliminationszeit 2-4 Stunden, das führt dazu, dass die Wirkung erst spät einsetzt, aber dann gehts besser. Regelmässigkeit bitte einhalten.
Gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@miniway

Danke für deine ausführliche Antwort. Sie ist zwar nicht ganz korrekt, was die Anzahl der Medikamente betrifft., aber es ist dein Standpunkt.
Zu deinem Beispiel:Bei Kopfschmerzen gibt es sehr viele verschiedene Wirkstoffe. Acetylsalezylsäure ( ich glaub das schreibt sich etwas anders ), Paracetamol ( schwer Leber schädigend ) , Iboprofen, Tramal ( mit fällt die Substanz nicht ein) , Novalgin ( auch hier komm ich nicht auf den eigentlichen Namen, etc. - jeder dieser Stoffe wirkt sich unterschiedlich aus.
Bei mir wirken z.B. Tramal und Novalgin überhaupt nicht, obwohl es sehr starke Schmerzmittel sind. Iboprofen nützt mir nur bei Regelschmerzen.
So reagiert jeder Körper anders.
Meine Mitbewohnerin ist Krankenschwester und kennt sich bestens aus - ich mittlerweile ( aus Interesse ) auch. Unter anderem aber auch , weil ich schon einigeverschiedene Wirkstoffe verschrieben bekommen habe.
Ich frage in der Apothke stets nach dem WIRKSTOFF, nicht nach Aspirin oder Urem z.B.
Aber darum sollte es in meinem anfänglichen Beitrag garnicht gehen. Ich möchte die Diskussion hier auch nicht weiterführen, weil es nicht hier hin gehört.. Du kannst mir gerne eine E - Mail schreiben.
Grüße,
Chamuel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja - ich vergaß.
Es ist keine " Übersprungshandlung" . Übersprungshandlungen sind Aktivitätern, die zum größten Teil Tiere ausführen, wenn sie sich in einer Situation nicht recht entscheiden können was zu tun ist.
Es ist eher eine " Kanalisation der Angst " oder auch eine "positive Wirkung ", ( ich kann mich heute Nacht nicht ausdrücken..tzzzz....) welche durch die Endorphine, die ausgeschüttete werden, bzw. Adrenalin - das Glücksgefühl und die anschließende Erleichterung nicht erwischt worden zu sein.
Jetzt aber genug zum Thema: Psyche
Schönes Wochenende,
Chamuel

-- Editiert von Chamuel am 29.02.2004 00:47:17

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#11
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

@chamuel
"kanalisation d. Angst" und "positive Wirkung" sind nette Umschreibungen aus Sitzungen aber keine psychologischen Definitionen. Eine Übersprungshandlung wäre zum Beispiel wenn du vor einer Menge einen Vortrag halten sollst aber weil kein Wort aus deinem Mund kommt fängst du an (unbewusst) Fingernägel zu kauen, oder dir wie wild durch die Haare zu fahren. Oder wenn du etwas machen willst, es aber nicht kannst aufgrund moralischer oder ethnischer Wertvorstellungen und daraufhin etwas ganz anderes tust welches in keinem zusammenhang mit seiner ursprünglichen Intention zusammenhängt.
Meine Kenntnisse auf diesem Gebiet beruhen sich darauf, dass ich diesen ganzen Kram schon seit langem lernen muss, ich vermute auch arg das meine Kenntnisse ein bißchen weitreichender sind als die von deiner Mitbewohnerin.
Ich wünsch dir auf jeden Fall süsse Träume
Gruss
miniway

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#12
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@miniway
Erst mal Danke für die "süßen Träume" :)
Aber ich schlaf und träume eigentlich immer recht "gut" ;) war nicht immer so - aber in letzter Zeit hab ich damit keine Probleme. Dann noch ein abschließendes Wort zu diesem Thema - worum es in meinem Beitrag garnicht gehen sollte. Schade, dass keiner auf meine "wirkliche" Frage antwortet - aber ok. Man kann nicht mehr schreiben , als man weiß.
Zu deinem Beispiel - Menschen, Haare raufen - da kann ich dir nur zustimmen. Ich sagte auch, dass es hauptsächlich bei Tieren vorkommt und nicht ausschließlich.
Dennoch passt der Begriff " Übersprungshandlung" nicht zu meinem Verhalten.
Deine Vermutung, dass du auf diesem Gebiet mehr Kenntnisse hast ist wirklich nur eine Vermutung - woher auch immer du diese nimmst, da du meine Mitbewohnerin überhaupt nicht kennst.
Zu deinen Kenntnissen - hm - wenn du denkst sie sind richtig und umfangreicher, dann denke es. Mehr kann und möchte ich dazu hier nicht sagen, da ich wirklich mehr an meiner Frage interessiert bin , als meine anscheinenden Defizite in Sachen Medizin, Psyche etc. zu erweitern.
Ich hoffe das ist für dich in Ordnung so.
Wie gesagt, du kannst mir gerne per Mail weiter schreiben!
Schönes WE!
Chamuel

P.S. Schreib nichts mehr hier hinein ( kannst du natürlich trotzdem!! ) - aber ich werde versuchen in einem anderem Forum Hilfe zu bekommen.
Privat kannst du mir gerne mailen - aber hier schau ich erst mal nicht mehr rein.
Noch ein Dank an Alle, die auf meine eigentliche Frage geantwortet hatten! :)
Grüße,
Chamuel

-- Editiert von Chamuel am 29.02.2004 08:42:13

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo Chamuel. (falls Du doch noch mal reinschaust)

Ich dachte, Deine Frage wäre durch die Antworten von bob.vila und mir hier, sowie meine Antwort im Unterforum "Strafrecht" beantwortet?!

Ich fasse noch mal zusammen:

Wenn das Dein "erstes Erwischtwerden" war, ist eine Verfahrenseinstellung (ohne Weiteres) nach §§ 153 , 153a StPO durchaus möglich.

Sollte es nicht dazu kommen, wird zu 98% ein Strafbefehl erlassen werden, zu 2% ein Gerichtstermin anberaumt.

In diesem Fall könnte man wie von bob.vila vorgeschlagen vorgehen. Jedoch ist dabei auch die "Gefahr" die ich nannte zu bedenken.

Falls noch eine Frage offen ist, stell sie einfach :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Bob,

ich bin nochmal hier - konnte mir doch nicht so rechtvorstellen, dass niemand mehr auf meine eigendliche Frage eingeht.
Ich wóllte hier nur nicht weiter über Medikamente diskutieren - dafür gibt es Mails oder andere Foren.
Zu deiner Befürchtung - " Klappse" - es war das ca. 5 / 6 mal innerhalb von 7 Jahren und ich hab alles , bis auf eine Sache - ein Stofftier - wieder zurück gebracht - was mir natürlich niemand glauben wird - auch wenn meíne Ärztin u. mein Sozialarbeiter davon wissen. Könnte ja jeder behaupten. Obwohl sie könnten mein Zimmer durchsuchen und würden nichts finden. ..hm...
Ich hab immer "nur" geklaut / "geliehen" wenn ich super viel Stress hatte und das hatte ich in den letzten Tagen.
Ein Strafbefehl - was passiert dann? Bekomme ich Tagessätze? Ich bin erwerbsunfähig und in EU Rente. Länger als 1 Std. bin ich nicht belastbar - selbst wenn ich in der Freizeit am Pc arbeite oder zeichne, schreibe etc. Müsste ich dennoch arbeiten gehen? Ich darf garnicht dran denken. Ich bekomm jetzt schon Panik. Ich weiß , das klingt albern - ist aber so :( ((
Bevor ich in Eu Rente geschict wurde war ich Abteilungsleiterin und hab mitunter am Tag 12 Std.gearbeitet und jetzt schaff ich grad mal 1 Std.
Ich sag erst mal gute Nacht und Danke für deine Antwort!
Grüße,
Chamuel

Ach ja - sollte ich denn besser sagen, das es das erste Mal war?
Ich will aber auch nicht lügen...

-- Editiert von Chamuel am 29.02.2004 19:48:31

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, wenn Du bei den anderen Dingern nie erwischt wurdest besteht kein Grund sie zu offenbaren.

Ein Strafbefehl wäre eine Geldstrafe in Tagessätzen (die Du auch in Mini-raten von Deiner EU-Rente abzahlen könntest). Umwandlung in Arbeit kommt bei Dir dann ja nicht in Frage (wird gegen Deinen Willen auch nicht gemacht).

Aber -wie schon gesagt- da das (offiziell)das "erste mal" war, wird es mit zieml. Sicherheit in einer Verfahrenseinstellung enden. Mit Pech wird eine kleine Geldauflage dazu verhängt (aber auch die ist in kleinen Raten abzahlbar)

Deine Krankengeschichte würde ich erstmal außen vor lassen. Wenn nicht eingestellt wird, kann man die immer noch ins Feld führen. Das sollte aber dann ein Anwalt in Zusammenarbeit mit Deiner Ärtzin machen. Aber soweit wird es m.E. gar nicht kommen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#16
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Bob,

ich danke dir für deine ausführliche Antwort.
Gott sei Dank ist mir nach diesem Erlebnis die " Lust" am Klauen / "Leihen" gründlich vergangen. Ich verspüre keinen Drang mehr dazu - komisch...
Ich berichte , was aus allem geworden ist.
Schönen Tag noch,
Chamuel

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#17
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo, Chamuel,
noch eine medizinische Anmerkung: Novalgin kann dir bei Kopfschmerzen auch nix helfen. Dies Medikament ist für Hammerschmerzen wie z.B. Nierenkoliken und ähnliche Scherze. Da Kopfschmerzen oft relativ diffuse Ursachen haben können (z.B. Verspannungen, Erkältungen ..), wirkt Novalgin da nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Amtsmeier,

ich wollte hier zwar nichts medizinisches mehr schreiben - aber da keiner auf mein Angebot mir eine Mail zu schreiben eingeht , eine letzte Antwort zu diesem Thema: Novalgin hilft manchen Leuten ( 1 Freundin bei Migräne , einer anderen bei hin und wieder auftretenden Kopfschmerzen ) bei Kopfschmerzen - es ist nur wie " Mit Kanonen auf Spatzen schießen".
So und jetzt Schluß ( zumindest für mich ) mit dem Medizinkram...oder wie gesagt : per Mail!
Grüße,
Chamuel

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen.
wie lange dauert es bis so ein Strafbefehl ( oder wie auch immer das heißt ) zugesendet wird. Ist jetzt 8 Tage her.
Danke!
Grüße,
Chamuel

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

Strafbefehle ergehen üblicherweise drei bis sechs Monate nach der Tat. Gesetzlich festgelegte Fristen gibt es dafür aber nicht (außer der Verjährungsfrist natürlich). Übrigens landet der Strafbefehl nicht in Deinem Briefkasten, sondern Du kriegst einen gelben Zettel, auf dem "Benachrichtigung über die Niederlegung eines Schriftstücks" steht. Damit gehst Du zur Post und da gibts den Strafbefehl. Variante zwei: Der Postbote klingelt und überreicht Dir den Strafbefehl persönlich.
Rein psychologisch gesprochen solltest Du jetzt aber nicht fortwährend auf den Strafbefehl lauern, sondern möglichst wenig dran denken, sonst zermürbst Du Dich nur.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

So ist es :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Hm...leicht gesagt " nicht zu grübeln" ...aber 3 - 6 Monate grübeln hilft auch nicht...jedenfalls bin ich irgendwie " geheilt " -klingt besvheuert - ist aber so . Nicht weil ich Angst habe noch einmal erwischt zu werden - der Reiz ist einfach weg. Was gut so ist - allerdings ist die Angst noch da ( weswegen ich es überhaupt getan hatte ) Trinke jetzt mehr und habe bescheuerterweise angefangen zu rauchen ( saublööööd - mit 40 - war immer Nichtraucher...)
Dieses Mittel Bespar greift immer noch nicht :Ich hoffe es tritt bald eine Wirkung ein!
Kann ich in der Zwischenzeit etwas tun? Ich kann so schlecht mit " Nichts " umgehen -brauche eine Handlungsgrundlage.
Warum wird man erst " vernünftigt " wenn es einen erwischt? Aber was heißt vernünftig - jetzt sucht sich meine Angst einen anderen Weg. :( Auch nicht besser...schadet zwar nicht der Allgemeinheit ( obwohl - ich hätte es ja zurückgebracht - was mir allerdings Niemand geglaubt hätte, was ich auch gut verstehen kann...)
Aber ich schade mir....
Sorry für das lange Palavern...ich bin einfach etwas daneben seitdem...
Grüße,
Chamuel

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nee, in der rechtlichen Hinsicht kannst Du nicht tun, außer abwarten. Das geht jetzt seinen Gang.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#24
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm???
Meine Frage ist weg...
also nochmal - Könnten die mit nem Hausdurchsuchungs( besuch ) befehl meinte ich - kommen? Ich hab zwar nix zu verbergen, aber natürlich nicht mehr von allen Dingen des Kassenbon.
Habe gestern den Strafbefehl erhalten.
Grüße,
Chamuel

-- Editiert von Chamuel am 07.03.2004 12:18:48

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gestern schon ? Und wie lautet er ?

Eine Hausdurchsuchung kommt dann garantiert nicht mehr, da das Verfahren abgeschlossen ist.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#26
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Ladendiebstahl bei Wehmeyer vom 06.03.2004

plus einem Anhörungsbogen.

Reicht das als Info?

Grüße,
Chamuel

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Verfahren wurde eingestellt.
Ich werde aber wohl noch ein Bußgeld zahlen müssen, oder?
Grüße,
Chamuel

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Langsam langsam :)

Wir reden hier jetzt von 3 verschiedenen Sachen

1. Anhörungsbogen
2. Einstellungsverfügung
3. Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist es garantiert nicht, denn eins geht nur entweder eingestellt oder Strafbefehl (außerdem ist es für einen Strafbefehl zu schnell gekommen)

Es könnte a) ein Anhörungsbogen sein (der sagt aber noch nichts über den Ausgang der Sache aus) Darauf deutet Deine 1. Antwort vom 07.03. hin.

oder b) eine Einstellungsverfügung (einer solchen liegt aber kein Anhörungsbogen bei, sondern nur ein Vordruck auf dem Du Dich mit der Einstellung einverstanden erklären kannst)

Hast Du 2 Schreiben bekommen (eins am 07. und eins am 10.) ?

Was steht denn da drin (im Kern) Steht da irgendwo "Das Verfahren wurde eingestellt" oder "Es wird beabsichtigt das Verfahren einzustellen" ?

Außerdem müßte ein § angegeben sein. Entweder § 170 StPO , oder § 153 StPO , oder § 153a StPO .



-----------------
" >>falsa demonstratio non nocet<<
Gruß, Bob"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Chamuel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte von meiner Freundin einen Brief / Anhörungsbogen zur Polizei bringen lassen und der Beamte sagte: Das Verfahren würde eingestellt - ich würde dies noch schriftl. bestätigt bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ach so, ich hoffe für Dich daß das wirkl. passiert. Das entscheidet näml. nicht die Polizei, sondern die StA (und auch erst dann, wenn sie den Anhörungsbogen vorliegen hat.) Manche Polizisten meinen sich da immer etwas weit aus dem Fenster lehnen zu müssen. Es kann aber auch sein, daß er mit der StA telefoniert hat, und der etwas entsprechendes gesagt hat. Kommt auch drauf an, ob das ein x-beliebiger Polizist war, oder der Sachbearbeiter.

Wirkl. sicher gehen kannst Du erst, wenn Du die Einstellungsverfügung auf dem Tisch hast.

Tut mir leid, wenn ich Dich verunsichere, aber sonst wärst Du aus allen Wolken gefallen, wenn doch nicht eingestellt würde.

-----------------
" >>falsa demonstratio non nocet<<
Gruß, Bob"

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