Ladendiebstahl (wird Arbeitgeber informiert)

23. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
johanna g
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Ladendiebstahl (wird Arbeitgeber informiert)

Hallo, habe einen riesigen Fehler begangen den ich wirklich sehr sehr bereue und seit dem ich keine ruhige Minute mehr habe (Bauchweh, Kopfzerbrechen etc). und zwar hab ich am Samstag ein T-shirt für 19,60 Euro aus einem Laden entwendet (Ersttäter) welches -natürlich- sofort von einem Detektiv registriert wurde. Bin (leider) schon 31 jahre und angestellt. Nun meine Frage: wird der Arbeitgeber benachrichtigt? Habe leider diesbezüglich keine Antwort im Forum gefunden....

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"Ladendiebstahl (Arbeitgeber)"

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

nur wenn Du im öff. Dienst arbeitest, sonst nicht.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

LEIDER wird er, wie schon gesagt, nur dann informiert wenn du im öffentl. dienst arbeitest ...

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
johanna g
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

danke schön für deine NETTE antwort! wieso bist du denn so böse?? ich bereue es ja sowieso schon (hab doch auch nicht auf der arbeit etwas mitgenommen). bestimmt hast du auch schon einmal etwas blödes gemacht und wärst dann auch nicht erfreut wenn dir dann jemand auch noch ein messer in die wunde bohrt, oder???

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"Ladendiebstahl (Arbeitgeber)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

ich bin nicht böse nur hab ich erst gerade wieder die erfahrung machen müssen, dass ein angestellter mehrfach kriminell war und es stand nix im führungszeugnis ... nunja er hat jetzt auch angefangen hier in der fa. zu klauen... ich frag mich warum es dann überhaupt ein führungszeugnis gibt ???

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#5
 Von 
johanna g
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

tut mir wirklich leid für dich als arbeitgeber aber ich pass WIRKLICH nicht in das profil eines mehrfachtäters. und wenn man hier im forum eine neutrale antwort erwartet und dann dieses LEIDER lesen muss, ist man erstmal ziemlich vor dem kopf gestossen. natürlich kann ich dich auch verstehen, aber das heißt NICHT das man alle über einen kamm scheren darf!!! mir war es jedenfalls eine lehre!!!!!!!!!! hoffe du hast mit deinen anderen mitarbeitern mehr glück und läßt deinen frust nicht an ihnen aus ;)

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"Ladendiebstahl (Arbeitgeber)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Wenn jeder Arbeitgeber Einsicht in jedes Führungszeugnis hätte, wo bliebe dann die Chance für den Täter, eine neue Arbeit zu finden und vor allem - sich zu bessern. Von der Seite muß man es auch betrachten. Ich hab auch schon viel Mist gebaut in der Vergangenheit aber es ist besser, wenn das der Arbeitgeber nicht weiß - zumal ich inzwischen gereifter bin (sich auf die Schulter klopf).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
johanna g
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

genau so ist es!!!!!!!!!!!!!!! jeder hat eine zweite chance verdient.

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"Ladendiebstahl (Arbeitgeber)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

noch eine gute Nachricht: Angesichts der geringen Schadenshöhe wird das Verfahren wohl eingestellt werden, da Du Ersttäterin bist.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

die leute sollten vorher überlegen was sie machen ... natürlich hat jeder eine 2te chance verdient aber wenn dann ehrlich ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
johanna g
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

im grunde genommen ist alles ganz einfach: macht keinen mist leute und basta!! ich bin jedenfalls froh das ich (hoffentlich) so glimpflich davon kommen werde. und für alle arbeitgeber in diesem land: wenn eure mitarbeiter klauen, dann solltet ihr ihnen entweder mehr geld geben ;) oder vielleicht in einem persönlichen gespräch versuchen zu klären WARUM sie dieses tun (vielleicht probleme in der familie etc). es kann schließlich auch ein hilfeschrei sein? ein nettes wort kann manchmal wunder wirken.

-- Editiert von johanna g am 25.08.2004 16:34:23

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#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

"Aber wenn dann ehrlich"
Ist natürlich richtig, aber Du hast ja selbst gesagt, daß Du keinen Mitarbeiter willst, der schlechte Eintragungen im Führungszeugnis hat. Also wo bliebe dann die Möglichkeit zur 2. Chance? Vielleicht könnte man darüber nachdenken, ein Gesetz zu entwickeln, das dem ganzen soweit entgegenkommt, daß man erst bei Wiederholungstätern Eintragung ins Führungszeugnis macht, da hier eine offensichtliche Neigung zum Klauen besteht (kein "Ausrutscher") Gibt ja Leute, die es wirklich nicht lassen können. Und davor sollte der Arbeitgeber dann vielleicht doch gewarnt werden? Aber ich bin ja nicht Justitia.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

jo das wär ne vernünftige entscheidung ...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Dankeschön. Ich glaub ich werd Anwalt.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

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