Ladendiebstahl zu unrecht beschuldigt! Vorbestraft

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
mariwel01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ladendiebstahl zu unrecht beschuldigt! Vorbestraft

Hallo,
wer kann mir und meiner Frau mit ein Paar Ratschlägen helfen??
Ich versuche mal die Sachlage zu schildern.
Meine Frau und ich waren im August in Beyern im Urlaub. Wir gingen in einen Schlecker und wollten einkaufen. Dabei hat uns eine Detektivin beobachtet und später dann behauptet ich hätte etwas gestohlen. Dem war aber nicht so. Ich versuche die Sachlage mal zu schilder. Ich bezahlte eine Flasche Spülmittel und ging aus dem Geschäft, meine Frau trödelte wie immer und verweilte vor einigen Warenregalen. Ich stand vor dem Laden (wie ich später dann merkte, die ganze Zeit neben der Detektivin) und wartete auf meine Frau. Als meine Frau dann den Laden verlies hielt und die Dedektivin an, wir sollten mal mit ins Büro kommen. Auf die Frage warum sagte Sie nur: "das werden wir gleich klären". Im Büro angekommen sagte Sie ich (der Mann)hätte Waren in meiner Jacke verschwinden lassen. Ich bot der Detektivin daraufhin an mich zu dursuchen. Das gleiche auch bei meiner Frau. Das tat Sie auch und es wurde nichts gefunden, genau so auch bei meiner Frau. Dann bestellte Sie die Polizei hinzu. Diese kam dann auch. Meine Frau,Ich & unser KFZ wurden dann von der Politei duchsucht und es wurde nichts gefunden. Ich denke, die Detektivin vermutet gesehen zu haben, dass ich Waren in meiner Jacke versteckte oder darunter tat. Ich sagte Ihr & der Polizei dann auch, dass ich die Ware nicht einsteckte sondern nur unter die Achselklemmte um die Hände frei zu haben. Ach ja, die Polizei fragte dann noch wo die Ware sei die ich in der Hand bzw. unter der Achsel hatte. Ich suchte mit dem Polizist den Laden ab und fand diese dann auch (1XFeuchttücher, 1XOb`s & 1 Akneproduckt). Ich habe die Ware dann wieder abgelegt, weil wir vergessen hatten Geld einzustecken & man bei Schlecker nicht mit EC-Karte bezahlen kann. Dies sagte ich auch der Polizei. Das war es dann auch und wir durften gehen, nach Feststellung unserer Personalien. Heute kam ein Brief von der Polizei an mich & meie Frau, in dem stand, dass wir des gemeinschaftlichen Diebstahls beschuldigt werden & wir zur Protokollaufnahme zum Polizeirevier kommen sollen. Ich (der Ehemann) rief dann gleich bei der Polizei an wieso das dies jetzt nötig sei. Der Polizist berichtete mir nach meiner Schilderung (Ihm habe ich die Sachlage genauso geschildert wie hier auch) dass in dem Laden nach dem wir weg waren, versteckte Ware gefunden worden sei und dieses uns jetzt zur Last gelegt wird. Näheres wolle er uns bei der Vernehmung sagen. Was sollen wir nun machen bzw. bei der Vernehmung sagen? Ich muss gestehen, vor ca. 4 Jahren wurde ich wegen Diebstahls (u.a. auch bei Schlecker) zu 6 Monaten Haft verurteilt & hab diese auch abgesessen. Bewährung habe ich keine mehr.
Vielen Dank im Vorraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke unter diesen Voraussetzungen wäre es dringend zu empfehlen einen Anwalt einzuschalten und bei der Polizei nicht auszusagen. Die Polizei wird ohnehin nicht genau sagen, was sie gegen Euch in der Hand hat, aber wenn Ihr im Verhör etwas bestätigt, was die hören wollen, kann das im Nachhinein schwerwiegende Folgen haben. Zu einer polizeilichen Vorladung muß man im übrigen als Beschuldigter nicht erscheinen!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da kann ich nur zustimmen ----> keine Aussage machen. Sollte das Verfahren -wider erwarten- nicht nach § 170 StPO eingestellt werden, solltet Ihr einen Anwalt einschalten.

Selbst wenn man Euch das Verstecken der Ware nachweisen könnte (was man ja offensichtlich nicht kann, die Sachen wurden ja erst später gefunden, es hätte also sonstwer gewesen sein können) läßt sich daraus kaum mehr als eine "Vorbereitungshandlung" machen; und die ist straflos.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich bin entsetzt, was man sich so alles gefallen lassen muß. Und in Bayern wohl ganz besonders...

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Man muss sich in Bayern nicht mehr gefallen lassen als anderswo!


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Da hab ich hier im Forum aber schon ganz andere Meinungen gehört.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anwaelte-thomas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Dringend einen Anwalt einschalten, der dann bei der Polizei oder StA Ihre Verteidigung anzeigt. Dann muß die Ermittlungsakte angefordert werden. Bis dahin keine Angaben zum Tatvorwurf machen.

MfG!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mariwel01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
wir bedanken uns schon mal für Eure Zuschriften und würden uns über weitere Meinungen von Euch freuen!

Einige Frage hätten wir aber dann doch noch. Morgen am Freitag wäre der Termin zur Vernehmung bei der Polizei. Sollten wir da hingehen oder nicht? Was passiert wenn wir nicht hingehen? Kommt es dann gleich zu einer Gerichtsverhandlung oder bekommen wir schriftlich die Möglichkeit uns zu äußern?
Hat jemand von Euch ne Vermutung was im schlimmsten Fall passieren könnte?

Vielen Dank nochmals für Eure Zuschriften!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Was passiert wenn wir nicht hingehen? Kommt es dann gleich zu einer Gerichtsverhandlung...

Dann geht die Akte ohne Eure Aussage zur Staatsanwaltschaft, und die entscheidet ob sie das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben will.

... oder bekommen wir schriftlich die Möglichkeit uns zu äußern?

Nein, durch die Vorladung habt Ihr ja Gelegenheit Euch zu äußern. Nehmt Ihr die nicht war, geht es ohne Eure Aussage weiter.


Hat jemand von Euch ne Vermutung was im schlimmsten Fall passieren könnte?

Wenn Eure Beschreibung des Hergangs so stimmt, wäre alles andere als eine Verfahrenseinstellung ein Hammer (der nicht akzeptiert werden sollte.)

Ich persönl. würde nicht zur Polizei gehen. Wie schon gesagt, hier kommt m.E. nur eine Einstellung in Frage.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mariwel01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Bob,

Sie haben eben geschrieben,

....Wenn Eure Beschreibung des Hergangs so stimmt, wäre alles andere als eine Verfahrenseinstellung ein Hammer (der nicht akzeptiert werden sollte.).....

Wenn man so etwas liest, macht es einem wieder etwas Mut!

Wir sind ja unserer Beschreibung sicher das es so gewesen ist. Ich denke aber, dass das die Dedektivin Ihrer Beschreibung/Aussage auch ist, sonst wäre es ja nicht so weit gekommen, dass wir zur Polizei müssen.
Die Angst ist halt da, dass der Detektivin, wenn es eine Verhandlung gibt mehr geglaubt wird wie uns.

Ich denke wir werden es so machen, dass wir dem Polizist den Termin morgen absagen und nicht zur Vernehmung gehen.

Vielen Dank....

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Angst ist halt da, dass der Detektivin, wenn es eine Verhandlung gibt mehr geglaubt wird wie uns.

Was will die denn aussagen!? Dass Ihr Ware "unter dem Arm" hattet, mehr auch nicht. Diese Ware habt ihr wieder abgelegt und fertig (wurde ja auch gefunden von der Polizei) --> keine Strafbarkeit.

Die später aufgefundene "versteckte Ware" kann Euch nicht zugeordnet werden. (die hätten alle möglichen Leute verstecken können).



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die Vorladung zur Polizei hat nichts damit zu tun, ob diese die Angelegenheit ernstnimmt. Wenn ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft nicht einstellt wird, so muß nach §163a STPO der Beschuldigte spätestens zum Abschluß des Verfahrens beim Staatsanwalt vernommen werden oder wenigstens eine Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung bekommen. Wenn es keinen Grund gibt, dass Verfahren vor dem Beschuldigten geheimzuhalten, kümmert sich meistens schon die Polizei darum.

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