Ladendiebstahl zugeben ?

16. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Bernd W
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl zugeben ?

Mir wird Ladendiebstahl (2 Portemonnaies im Gesamtwert von 30 €) vorgeworfen.
Sachverhalt:
Mein Kaufhaus macht zu. Die derzeitigen Waren werden teilweise in "Wühlboxen" verbilligt angeboten. Ich kaufe mehrere unterschiedliche Dinge im Wert zwischen 5 und 20 €
und gehe mehrmals zur Kasse und habe deshalb mehrere Kassenbons. Beim Verlassen der Kaufhausabteilung piept es mehermals laut; ein Kaufhausdetektiv fordert mich auf alle Artikel auszupacken. Die von mir (gegelaubt) gekauften Portemonnaies finden sich nicht auf den Kassenbons (ich habe definitiv keinen Bon verloren alle anderen Dinge sind auf den Bons und die Portmonnaies wurden nicht separat sondern mit anderen Artikeln gekauft).
Ich werde jetzt des Ladendiebstahls bezichtigt - ich habe dazu nur die eine Erklärung, daß die Kassiererin (ggf. Aushilfskraft im Ausverkauf) die Potemonnaies nicht registriert hat obwohl sie auf dem Ladentisch gelegen haben.
Mich erwartet jetzt der Anhörungsbogen der Polizei. Ich wäre, wenn dann überhaupt - "Ersttäter".
Wie soll ich mich verhalten ? Den Diskussionsbeiträgen habe ich entnommen, daß "Zugabe" und Reue im Anhörungsbogen
eine Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen beinhalten, ein Festhalten an der Wahrheit aber 40-60 Tagessätze bedeutet.
Wie kann ich mich wehren und wie sollte ich mich verhalten ? Kommt meine Rechtsschutzversicherung für einen Rechtsanwalt auf ? Bin arbeitslos und möchte wenn schon, denn schon den "billigsten" Weg wählen.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein die Rechtschutzversicherung zahlt nicht bei Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat.

Was den "Diebstahl" betrifft kommt jetzt wieder die "fehlende Zueignungsabsicht" zum tragen, aber die wird regelmäßig keinem geglaubt.

Ich würde's zugeben. (auch wenn's eigentl. nicht richtig ist)

Du kannst natürl. die Verkäuferin als Zeugin vernehmen lassen. Bestätigt die die Story, bist Du aus dem Schneider.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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