Ladendiebstahl zugeben?

15. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
harold
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl zugeben?

Hallo allerseits

Ich wurde heute nach dem Passieren der Ladenkasse vom Herrn Detektiv gestoppt, weil er neben der bezahlten Ware (zu Recht) noch vier Päckchen Kaugummi in meiner Hosentasche wähnte und diese auch mittels einer Taschenkontrolle zu Tage förderte.
Ich gab zwar meine Personalien an, verzichtete aber darauf, mich zur Tat weiter zu äußern. Auch die 50 Euro "Fangprämie" bezahlte ich nicht.
Der Detektiv, dem die Angelegenheit fast noch peinlicher zu sein schien, als mir, kündigte an, dass die Sache nun zur Anzeige gebracht werden und ich in Kürze Post von der Staatsanwaltschaft erhalten würde.

Ich bin 28, Student, Ersttäter und (abgesehen von einem Bußgeldbescheid über 88 Euro wegen Überfahrens einer roten Ampel) nicht vorbestraft.

Meine Fragen:
1. Wie verhalte ich mich im weiteren Verlauf?
2. Ist es sinnvoll, bei meiner Aussageverweigerung zu bleiben?
3. Wirkt sich die Tatsache, dass ich die Fangprämie nicht bezahlt habe, negativ auf die Beurteilung des Staatsanwaltes aus?
4. Besteht bei einem Warenwert von ca. 2,5 Euro Anlass zur Hoffnung, dass die Sache eingestellt wird (wohne zwar leider in Bayern, aber wenigstens im Rot regierten München)?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

1.) Da die Sache ja klar ist (Dedektiv =Zeuge), kannst Du den Diebstahl auch zugeben.

2.) Nein.

3.) Nein.

4.) Ja, aber dazu würde ich "gestehen" und "bedauern" und in dem folgenden Anhörungsbogen eine Einstellung nach § 153 StPO anregen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Ein Entschuldigungsschreiben an den Geschäftsführer ist auch immer ein Pluspunkt. Dieses dann als Kopie beilegen beim Anhörungsbogen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ganz genau!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
harold
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, vielen Dank soweit. Dann werde ich Eure Ratschläge mal berücksichtigen und das Beste hoffen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anonymus CK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

aus versehen beging ich ladendiebstahl, da ich durch mein klingelndes handy in die peinliche situation versetzt wurde lediglich eine tafel schokolade in meine latztasche zu stecken. in gedanken und hektik stellte ich nur die cola aufs band und vergaß die schokolade! über der kasse war eine kamera installiert die mich im visier hatte, jedoch wurde ich durch niemanden am ausgang des supermarktes aufgehalten. was kann mir wenn überhaupt passieren, da man ja, gesetz dem fall die kamera lief, mein bild hat aber keinerlei personalien und ich in diesem fall als ersttäter und auch ungewollt auftreten würde? vorstrafe, überhaupt anzeige?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Kennt Dich denn jemand persönlich in dem laden? Nehmen wir mal an, das wäre so dann würde eine Tafel Schokolade wohl die Geringwertigkeitsgrenze nicht überschreiten. Wenn Du keine einschlägige Vorbelastung hast, gibt es nach Erwachsenenrecht entweder eine Einstellung oder eine Geldstrafe zu Tagessätzen. Die "Ausrede" mit dem Handyklingeln wird aber wohl keiner so recht glauben.
Egal: warte ab was passiert, so schlimm kann es nicht werden. Vielleicht war die Kamera auch eine Attrappe, sonst hätte Dich wohl gleich jemand geschnappt alles aufzeichnen und irgendwann nochmal angucken, ich glaub da hat kein Detektiv Zeit zu.

Denke aber nächstes Mal dran.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anonymus CK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

hm gut, das handyklingeln ist aber tatsächlich keine ausrede, auch wenn es sich danach anhört, das weis ich selber. in dem laden kennt mich keiner. und das mit der kamer aist das einzige, was mich zum grübeln bringt, aber was wollen sie mir denn? keine personalien, niemand hat mich angehalten, ich werde dort nie wieder reingehen und wenn mich doch heute niemand geschnappt hat, wann will man mir das noch nachweisen? ist es denn nicht viel mehr so, dass wenn sie mich nicht gleich schnappen sie ihre "cance verspielt haben"? wenn es nur um das bezahlen der schokolade ging, dann würde ich drüber schmuinzeln, ich möchte aber die ganzen unanehmlichkeiten einer anzeige und dem ganzen drum udn dran vermeiden...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

nein, es ist nicht so, dass wenn man sich nicht "in flagranti" erwischt, also auf frischer Tat, dass dadurch die Strafverfolgung nicht mehr möglich ist. Dieses ist erst z.B. nach Verjährung der Fall.

Im Übrigen schliesse ich mich Sinje an.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anonymus CK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

hm gut, hättenw ir das geklärt, dennoch haben sie keinen Namen, keine Adresse, mich kennt dort niemand, ich war das letzte mal dort, wohne auch nicht in der nähe, sodass ich denen noch überd en weg laufen könnte... sie haben lediglich ein bild... wie sollte das denn aussehen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Bobo sprach von der Rechtslage. Das Du in der Praxis wohl wenig zu befürchten hast, sieht er mit Sicherheit ebenso.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anonymus CK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

gut danke, diesen satz wollte ich hören.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen