Ladendiebstahl zugeben oder leugnen

8. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
tasso
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl zugeben oder leugnen

Hallo,
mal angenommen: habe Waren von ca. 125€ offen im Kinderwagen liegen, will noch weiter einkaufen, da fängt das Kind an totalen Terror zu machen und ist durch nichts zu beruhigen. Da sieht es vor der Tür eine Hund, man geht mit ihm dahin (verläßt den Laden), es schaut diesen sich an, beruhigt sich endlich und als man gerade im Begriff ist den Laden wieder zu betreten steht der Kaufhausdedektiv vor einem und und bittet mitzugehen. Natürlich glaubt er die Aussage, dass mazurückkommen wollte, nicht und spricht ein Hausverbot aus und sagt das eine Anzeige folgen wird.
Ist es denn sinnvoll den (nichtbeabsichtigten) LAdendiebstahl abzustreiten oder macht es sich besser alles zuzugeben. (Ersttäter, über 21) Da ich momentan im Erziehungsurlaub bin bekomme ich kein Geld nur etwa 60€ Monatich von einer Bekannten dafür das ich ihr Kind öfter betreue, habe darüber keien Belege, wird dieser Betrag als Einkommen angerechnet odr der Verdienst von meinem MAnn ca. 1600€ (2 Kinder zu Unterhalten, eines lebt in unserem Haushalt). Besteht eien Chance zur einstellung des Verfahrens (Hessen), was könnte ich dafür tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Einstellung ist nicht unwahrscheinlich. Den Anhörungsbogen der Polizei ausfüllen, die Sache so schildern wie sie war und dabei erwähnen, daß das Verlassens des Ladens (aus welchem Grund auch immer) ohne zu bezahlen ein Fehler war; und wohl auch den TB des Diebstahls erfüllt. (Jetzt kommt wieder die ganze Latte bezügl. fehlender Zueignungsabsicht usw.) Aber ihc würde erstmal eine Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) anstreben, und auch im Anhörungsbogen "anregen".

Läßt sich die StA nicht darauf ein, besteht immer noch die Möglichkeit gegen einen folgenden Strafbefehl Rechtsmittel einzulegen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Tasso,

ich schließe mich an. Ich bin immer für die Wahrheitsvariante. Wenn es so wahr, dann solltest Du es auch so erzählen.

Viel Glück

H

-----------------
"don´t believe the hype"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Wenn es so "war".

nicht das powerseller wieder rummotzt, wegen der rechtschreibung...

;)

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