Ladendiebstahl zum 2. Mal - Mit einer Einstellung gegen Geldauflage bin ich einverstanden

23. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Carmen C.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl zum 2. Mal - Mit einer Einstellung gegen Geldauflage bin ich einverstanden

Hallo,
erst mal ein großes Danke an dieses Forum!
Obwohl ich die Beiträge durchgelesen habe, konnte ich keine Antwort auf mein Problem finden...

Ich bin 23 Jahre alt, studiere im 6.Sem. Lehramt und habe letztes Jahr einen großen Fehler begangen. Ich habe gestohlen, wurde zu 30 Tagessätzen verurteilt und musste 600 Euro bezahlen. Wie ich den Beiträgen entnhemen konnte, bin ich nun wohl im BZR vermerkt, oder?

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, beging ich vor 2 Wochen in einem Supermarkt nochmal einen Diebstahl in Höhe von 12,75 Euro. Das Vorgehen ist unentschuldbar.. Der Dedektiv nahm meine Daten auf und ich habe 100 Euro Fangprämie bezahlt. Heute kam ein Anhörungsbogen der Polizei. War es richtig, "Mit einer Einstellung gegen Geldauflage bin ich einverstanden" anzukreuzen?
Könnt ihr mir sagen, was ich nun befürchten muss? Bin ich nun vorbestraft oder kann ich hoffen, dass nur eine Geldstrafe und kein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt? Sollte ich mein Studium besser aufgeben, da es mit Referendariat und Verbeamtung bestimmt enorme Probleme geben wird??
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mit einen kleinen Ratschlag geben könntet!
Ich weiß, dass es keinen Sinn mehr hat, zu beteuern, wie leid mir das ganze tut. Ich bereue es wirklich zutiefst und es gibt dafür keine Entschuldigung. Ich schäme mich so sehr, dass ich mich am liebsten nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigen möchte. Zur Zeit gehe ich durch die Hölle, also bitte keine weiteren Vorwürfe.

Vielen Dank im voraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo Carmen.

Jau, das ist natürl. ne blöde Geschichte.

Es war auf jeden Fall richtig, die Einstellung anzukreuzen. Jetzt kannst Du nur noch hoffen, daß auch eingestellt wird. Dann gibt es keinen Eintrag.

Falls nicht, wirst Du einen Strafbefehl bekommen (soundsoviel TS á X EUR). Dagegen würde ich dann mit anwaltlicher Hilfe Einspruch binnen 1 Woche einlegen. evtl. kann der RA im Nachhinein noch eine Einstellung erwirken. Schmeiß bloß nicht voreilig das Studium hin, sondern warte erst mal ab, was dabei rauskommt. Ist ein FZ-Eintrag unvermeidbar, kannst Du es Dir immer noch überlegen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carmen C.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kannst du mir ungefähr sagen was es kostet, wenn ich einen RA einschalten muss?
Habe ich mit einem FZ-Eintrag überhaupt noch eine Chance in der Lehrerlaufbahn?
Gruß Carmen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Carmen,

die Gebühren für den RA bestimmen sich nach der Gebührenordnung. Vielleicht hat ja einer der Kollegen gerade eine zur Hand. Die Beauftragung eines RA erscheint in Ihrem Fall wegen der möglichen Konsequenzen für eine Beamtenlaufbahn als angemessen, da dieser, wie Bob schon sagte, das Verfahren eventuell zur Einstellung bringen kann. Bei eingestellten Verfahren wird kein FZ-Eintrag vorgenommen.

Natürlich haben Sie noch eine Chance in der Beamtenlaufbahn auch mit einem FZ-Eintrag. Es kommt natürlich auch drauf an, was für ein FZ-Eintrag dieses ist. Jedoch sehe ich bei Ihnen bei einem Ladendiebstahl in Höhe von circa 12 Euro weniger Probleme. Natürlich muss man aber auch berücksichtigen, dass dieses einen schlechten Eindruck macht und FZ-Einträge für eine Karriere als Beamter hinderlich sind.

Ich empfehle Ihnen auch, dass Sie erstmal die Antwort der Staatsanwaltschaft abwarten, bevor Sie voreilige Schluesse bezüglich Ihres Studiums ziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

ja, Anwaltskosten richten sich entweder nach BRAGO, oder sind frei verhandelbar. 500,-EUR würde ich aber schon min. einplanen, wenns ohne Hauptverhandlung abgeht, also im Vorverfahren (bzw. im "Strafbefehlseinspruchverfahren") zur Einstellung kommt. Am besten RA anrufen und fragen, was er haben will.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Carmen C.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Bin jetzt ein kleines bisschen erleichert, dass ich mit jemanden "sprechen" konnte.
Nochmal ein ganz großes Kompliment an dieses Forum! Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Carmen C.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich bin es nochmal...
Könnt ihr mir evtl. sagen wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Verfahren eingestellt wird?
Ich befürchte dass ich mir einen Anwalt nicht leisten kann.
Gruß Carmen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das kann man i.d.F. beim Besten Willen nicht sagen. Genauso gut könntest Du Deinen Kaffeesatz danach fragen.

Versuch mit dem Anwalt Ratenzahlung zu vereinbaren.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Carmen,

ja, das würde ich Ihnen auch empfehlen. Fragen Sie einfach bei einem Anwalt nach dessen Gebühren nach und nach den voraussichtlichen Kosten und Chancen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Carmen C.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dankeschön. Ich hoffe so sehr, dass es gegen Geldstrafe eingestellt wird!
Würde bei einem FZ-Eintrag eigentlich nur der 2. Vorfall eingetragen werden oder erscheinen dann beide Taten?
Schöne Grüße, Carmen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

In diesem Fall: Beide!

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Franzi_666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HI!

Das ist echt ne üble Sache. Es war korrekt die Geldauflage, durch ein ankreuzen, in kauf zu nehmen.

Ich hoffe das es für dich gut ausgeht, aber ein drittes mal würde ich das nicht abziehen!!

CU

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Carmen C.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Franzi,
danke für deinen Beitrag.
Ich habe inzwischen mit einem RA geredet und hoffe, dass er eine Einstellung erreichen kann.
Noch einmal kommt so etwas ganz gewiss nicht vor, auch wenn das viele sagen. Aber ich bin mir wirklich sicher. Weiß bis heute nicht, was da in mich gefahren ist!Denn so schlecht wie es mir z. Zt. geht, so etwas will ich nie wieder erleben und wünsche es auch keinem...

Gruß
Carmen

0x Hilfreiche Antwort

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