Ladendiebstahl (zum 2. Mal)

15. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
carassius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl (zum 2. Mal)

Hallo, hoffe auf Hilfe:
bin bei einem Ladendiebstahl erwischt worden, Wert ca. 3 Euro, Anzeige und Hausverbot natürlich.
Im jugendlichen Alter ist mir das schonmal passiert, Verfahren wurde damals eingestellt.
Womit dürfte ich nun aller Voraussicht nach zu rechnen haben? Gelte ich als Ersttäter oder nicht? Muss ich mit Strafe rechnen?
Und zuguterletzt was ganz praktisches: wie lange dauern so Geschichten in der Regel/ kann man das beschleunigen?
Danke für jede Hilfe, Gruss c.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wie alt sind Sie denn jetzt und wann war "im jugendlichen Alter"?
Wie lange es dauert, ist extrem unterschiedlich und hängt vor allem von der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts und der Staatsanwaltschaft ab. Zwischen 2 Monaten und einem Jahr.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
desten
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

ein Freund von mir hat auch mal mit 18 einen Ladendiebstahl im Wert von 2-3 Euro oder so begangen. Folgen waren natürlich Hausverbot und (angeblich) ne Anzeige. Allerdings hat er nie irgendwas von Polizei und Staatsanwaltschaft gehört und inzwischen sind mehr als 1.5 Jahre vergangen.

Es kann also auch sein, dass die einem erst damit Angst machen und dann doch nicht anzeigen, weil sich, denke ich mal, der ganze Aufwand für die 2-3 Euro nicht lohnt.

Aber als Ersttäter zählst du, glaube ich, nicht.

Lg, desten

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn Sie mittlerweile älter als 21 sind, dann wird das Verfahren vermutlich ohne Konsequenzen eingestellt werden. Strafrechtlich haben Sie höchst wahrscheinlich nichts zu befürchten.

Der Laden kann aber zivilrechtlich Schadensersatz in Form einer Fangprämie (max. 50,-) verlangen.

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#4
 Von 
desten
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 55x hilfreich)

Was hat es denn mit den 21 Jahren auf sich?

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#5
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 285x hilfreich)

Ab 21 Jahre gilt zwingend Erwachsenenstrafrecht.

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn Sie mittlerweile älter als 21 sind, dann wird das Verfahren vermutlich ohne Konsequenzen eingestellt werden. Strafrechtlich haben Sie höchst wahrscheinlich nichts zu befürchten. <hr size=1 noshade>

Aber auch nur, weil die Staatsanwaltschaft vermutlich findet, dass läge nun lange genug zurück, so dass sie eine Einstellung nach §153 StPO mit gutem Gewissen vornehmen kann. Bis Vollendung des 24. Lebensjahres ist die Eintragung noch im Erziehungsregister, erst danach erfährt die Staatsanwaltschaft nichts mehr von der vorangegangenen Tat...

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#7
 Von 
carassius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

bin mittlerweile 30, die andere sache war glaube ich mit 17.
komisch, von "fangprämie" war gar nicht die rede, könnte das noch kommen? Naja, ist eher nebensächlich.
kann man solche Vergehen eigentlich tatsächlich aus dem Personalausweis (der Nummer oder so) herauslesen? Der Detektiv behauptete sowas...

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
kann man solche Vergehen eigentlich tatsächlich aus dem Personalausweis (der Nummer oder so) herauslesen? Der Detektiv behauptete sowas...


Detektive übertreffen regelmäßig alle Rekorde im Unsinn-Erzählen... ;)


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