Hallo, hoffe auf Hilfe:
bin bei einem Ladendiebstahl erwischt worden, Wert ca. 3 Euro, Anzeige und Hausverbot natürlich.
Im jugendlichen Alter ist mir das schonmal passiert, Verfahren wurde damals eingestellt.
Womit dürfte ich nun aller Voraussicht nach zu rechnen haben? Gelte ich als Ersttäter oder nicht? Muss ich mit Strafe rechnen?
Und zuguterletzt was ganz praktisches: wie lange dauern so Geschichten in der Regel/ kann man das beschleunigen?
Danke für jede Hilfe, Gruss c.
Ladendiebstahl (zum 2. Mal)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie alt sind Sie denn jetzt und wann war "im jugendlichen Alter"?
Wie lange es dauert, ist extrem unterschiedlich und hängt vor allem von der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts und der Staatsanwaltschaft ab. Zwischen 2 Monaten und einem Jahr.
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Hallo,
ein Freund von mir hat auch mal mit 18 einen Ladendiebstahl im Wert von 2-3 Euro oder so begangen. Folgen waren natürlich Hausverbot und (angeblich) ne Anzeige. Allerdings hat er nie irgendwas von Polizei und Staatsanwaltschaft gehört und inzwischen sind mehr als 1.5 Jahre vergangen.
Es kann also auch sein, dass die einem erst damit Angst machen und dann doch nicht anzeigen, weil sich, denke ich mal, der ganze Aufwand für die 2-3 Euro nicht lohnt.
Aber als Ersttäter zählst du, glaube ich, nicht.
Lg, desten
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn Sie mittlerweile älter als 21 sind, dann wird das Verfahren vermutlich ohne Konsequenzen eingestellt werden. Strafrechtlich haben Sie höchst wahrscheinlich nichts zu befürchten.
Der Laden kann aber zivilrechtlich Schadensersatz in Form einer Fangprämie (max. 50,-) verlangen.
Was hat es denn mit den 21 Jahren auf sich?
Ab 21 Jahre gilt zwingend Erwachsenenstrafrecht.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn Sie mittlerweile älter als 21 sind, dann wird das Verfahren vermutlich ohne Konsequenzen eingestellt werden. Strafrechtlich haben Sie höchst wahrscheinlich nichts zu befürchten. <hr size=1 noshade>
Aber auch nur, weil die Staatsanwaltschaft vermutlich findet, dass läge nun lange genug zurück, so dass sie eine Einstellung nach §153 StPO mit gutem Gewissen vornehmen kann. Bis Vollendung des 24. Lebensjahres ist die Eintragung noch im Erziehungsregister, erst danach erfährt die Staatsanwaltschaft nichts mehr von der vorangegangenen Tat...
bin mittlerweile 30, die andere sache war glaube ich mit 17.
komisch, von "fangprämie" war gar nicht die rede, könnte das noch kommen? Naja, ist eher nebensächlich.
kann man solche Vergehen eigentlich tatsächlich aus dem Personalausweis (der Nummer oder so) herauslesen? Der Detektiv behauptete sowas...
quote:
kann man solche Vergehen eigentlich tatsächlich aus dem Personalausweis (der Nummer oder so) herauslesen? Der Detektiv behauptete sowas...
Detektive übertreffen regelmäßig alle Rekorde im Unsinn-Erzählen...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
26 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
32 Antworten