Ladendiebstahlanzeige - wie kann ich mich wehren?

21. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
morellato
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahlanzeige - wie kann ich mich wehren?

Hallo, liebe Community!

Heute Abend war ich einkaufen. Mit den Einkäufen aus einem Laden habe ich den anderen betreten (diese hatte ich im Ranzen, den ich an den Einkaufswagen drangehändt habe). Während des Einkaufs habe ich den Ranzen auch kurz geöffnet, um mein Jäckchen rauszuholen (ich war mit dem Fahrrad unterwegs und in dem Laden war es kühl). Nachdem ich den neuen Einkauf bezahlt habe und aus dem Laden raus bin, kam ein Mann mir hinterher. Er zeigte mir ein Kärtchen, ohne dass ich die Möglichkeit hatte das Foto oder den Namen zu erkennen. Er forderte mich in schlechtem Deutsch auf meine Tasche aufzumachen. Auf meine Bitte mir seinen Ausweis zu zeigen, hat er gesagt, dass er das nicht macht. Ich war entsprechend besorgt und habe ihm gesagt, dass er Polizei holen soll, da ich ihm meine Sachen nicht zeige. Dann hat er gesagt, dass ich sie auch seiner Chefin in dem Laden zeigen kann. Das war kein Problem für mich, das habe ich gemacht. Die Sachen (Lebensmittel) im Gesamtwert von ca. 14 Euro gibt es nach Angaben der Verkäferin auch bei denen. Eine Quittung aus dem Laden 1 habe ich nicht mitgenommen. So kam die Polizei und hat meine Personalien aufgenommen, nun soll ein Brief mit der Anzeige kommen. Videoüberwachung gibt es im Laden nicht (wie der Detektiv der Polizei gegenüber gesagt hat) , also steht es Aussage (er sagte, er hat gesehen, dass ich alles da reingesteckt habe), gegen meine Aussage, oder? Bei meinem ersten Einkauf wurde ich von einem Freund gesehen.

Meine Einkäufe musste ich im Laden lassen (das haben mir die Polizisten gesagt).

Ich sage, dass der Ladendetektiv bei mir eine günstige Gelegenheit sah, um sich als nützlich zu zeigen und etwas zu verdienen (er hat mir auch angeboten 50 Euro zu zahlen und dann keine Polizei zu rufen). Kann ich ihn wegen falscher Anschuldigung anzeigen?

Und dann auch noch wegen meiner Sachen, die ich da lassen musste, kann ich das der Anzeige hinzufügen?

Ich weiss, viel Text , aber ich habe mich wirklich sehr erschroken und bin sehr aufgeregt. Ich möchte auch mich gegen die Anzeige von der Seite des Ladendetektiv wehren, welche Tipps habt ihr für mich? (Ausser Einkäufe an der Kasse lassen, das mache ich in der Zukunft, diesmal war es kurz vorm Ladenschluss und ich war zu faul um hinundherzulaufen.....)

Vielen Dank an alle im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
gibt es nach Angaben der Verkäferin auch bei denen
Gibt es alle Sachen, die in Ihrer Tasche waren, in beiden Läden? Warum haben Sie diese Sachen nicht auch erst im zweiten Laden gekauft? Gab es die Sachen, die Sie im zweiten Laden gekauft haben, auch im ersten?

Kann man sich im ersten Laden ggf. noch an Sie erinnern?

Zitat:
gegen die Anzeige von der Seite des Ladendetektiv wehren
Sie werden voraussichtlich in den nächsten Wochen einen Brief von der Polizei erhalten. Entweder sollen Sie dann persönlich dort erscheinen oder Sie sollen schriftlich antworten. In beiden Fällen können Sie auch ganz schweigen und in beiden Fällen können Sie ein (schriftliches) Schreiben einreichen, in dem Sie Stellung zu dem Vorwurf nehmen (und den Namen des Freundes angeben, der Sie beim Einkaufen in dem anderen Laden gesehen hat).

Wenn Sie und die Staatsanwaltschaft es unbedingt so weit kommen lassen wollen, dann treffen Sie sich am Ende vor Amtsgericht wieder. Auch dort könnten Sie sich nochmals zu dem Vorwurf äußern. Insbesondere wird dort ein Richter die Aussage des ladendetektiv intensiv prüfen. Nur ganz beispielsweise würde der danach fragen, was genau der Detektiv gesehen haben will, ob Sie nur ein Mal oder mehrmals etwas in den Rucksack gesteckt haben sollen, ob Sie ggf. zuvor die anderen Waren auf dem Arm getragen haben sollen, usw. Auch Sie könnten solche Fragen stellen oder auf Lücken/Widersprüche in der Aussage des Detektivs hinweisen.

Am Ende steht es nunmal "Aussage gegen Aussage". Wem der Richter dann lieber glauben möchte, darf er sich weitgehend aussuchen. Wenn er der Meinung sein sollte, dass der Detektiv die Wahrheit sagt und Sie gelogen haben, dann haben Sie ebenhalt Pech gehabt. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren aber lange vorher eingestellt.

Zitat:
Kann ich ihn wegen falscher Anschuldigung anzeigen?
Ja! Die Frage ist, was das bringen soll. Solange nicht klar ist, wer von Ihnen beiden die Wahrheit gesagt hat (also ob Sie die Sachen eingesteckt haben oder nicht), kann auch nicht klar sein, ob dieser Mann gelogen hat oder nicht (und schon gar nicht, ob er ggf. wissentlich gelogen oder sich geirrt hat). Das würde also nicht viel bringen. Sie würden zum jetzigen Zeitpunkt eher ein Risiko schaffen, dass noch auf Sie zurückfallen könnte. Ist nämlich später ein gericht von Ihrem DIebstahl überzeugt (das kann man nie wissen), dann hätten Sie auf diesen Diebstahl nur noch eine Schüppe drauf gelegt, indem Sie dem Ladendetektiv nochmals nachdrücklich eine Lüge (oder gar eine Straftat) unterstellt hätten.

Zitat:
Und dann auch noch wegen meiner Sachen, die ich da lassen musste, kann ich das der Anzeige hinzufügen?
Können Sie. Das bringt aber im Zweifelsfall auch eher nichts. Jedenfalls dann, wenn der Ladendetektiv wirklich davon ausging, dass die Sachen dem Laden gehörten, dann liegt hier keine Straftat vor.

Wenn Sie die Sachen wieder haben wollen, dann müssen Sie den Laden verklagen (das ist möglich, aber die Erfolgsaussicht ist ungewiss).

Besonderheit:
Wenn die Polizei dazu aufgefordert hat, die Sachen dort zu lassen, dann könnte man darin auch eine Beschlagnahme sehen, über die Sie sich dann mit der Polizei vor dem Verwaltungsgericht streiten können.

Auf jeden Fall würde mit sowas warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Zitat:
Ich weiss, viel Text , aber ich habe mich wirklich sehr erschroken und bin sehr aufgeregt.
Mein Tipp lautet vor allem, dass Sie einige Nächte darüber schlafen und versuchen sollten, sich zu beruhigen. Es ist verständlich, dass Sie dieser Vorfall jetzt beschäftigt. Objektiv betrachtet droht Ihnen hier der Verlust der Waren im Wert von 14€. Zudem könnte der Laden auf die Idee kommen, hier die 50€ (sogenannte Fangprämie) von Ihnen einzufordern/einzuklagen. Die strafrechtlichen Folgen für einen Diebstahl dieser Art wären ohnehin sehr überschaubar, womöglich wird das ohne "echte" Strafe eingestellt.

Wie sieht es bei Ihnen mit Alter, Vorstrafen, Beruf und Einkommensverhältnissen aus?

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
morellato
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich bin 30, hab run Kind und studiere I'm letztem Jahr auf Bachelor (Forensik), Einkommen mit einem Werkstudentinjob ist nicht sehr hoch, genauso sieht es bei meinem Freund aus, zusammen kommen wir nun auf 1500-1700 monatlich.

Ich fahre viel mit Fahhrad , auch zum Einkaufen, daher überhaupt der Rücksack (dass ich Ranzen geschrieben habe finde ich selbst fast schon lustig, vlt kommt da doch zum Vorschein, dass ich keine Muttersprachlerin bin ). Es ist ja Sommer und es war eine ganz dünne Jacke, also Jäckchen...

Vor ca. 4 Jahren wurde ich in einem anderen Laden wegen Stehlen angezeigt, ich hatte eine Pralinendchachtel in meinem Korb vergessen, war ganz müde. Ich habe die Tat nicht gestanden, hab zwar ne Rechnung über 50€ Fangprämie bekommen aber nicht bezahl und das Verfahren wurde eingestellt. Sonst sind mir keine Vorstrafen von mir bekannt.

Ich fühle mich im Recht und denke, dass der Typ mir was anhängen will, daher der Wundch mich zu wehren. Einmal würde ich Opfer einer Straftat (leichte Körperverletzung), aber die Beschuldigte hat alles abgestritten und mich wegen Sachbeschädigung angezeigt(das sagte meine Anwältin, Post dazu bekam ich nie). Meine Anwältin sagte damals, sie würde sich so vehement wehren, dass sich ein Verfahren nicht lohnt. Also dachte ich mir, das wäre die richtige Strategie

Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Nun ja, die Angelegenheit ist doch ganz einfach. Wenn es zum Verfahren kommt, muss man erklären

1. wieso man sich die Mühe machet, bei wohl fast identischen Angeboten von Supermarkt A zu Supermarkt B geht

2. wieso man bei diesem Plan auf den Kassenbon verzichtet

3. wieso man seinen vollgepackten Rucksack nicht abgibt am Tresen


Wenn man dafür eine nachvollziehbare lebensnahe Erklärung hat, dann ist doch alles in Butter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von morellato):
Bei meinem ersten Einkauf wurde ich von einem Freund gesehen.
Bringt nichts, ich sehe ständig Leute, weiß aber nicht, was die alles (noch) einkaufen.

Zitat (von morellato):
Ausser Einkäufe an der Kasse lassen, das mache ich in der Zukunft, diesmal war es kurz vorm Ladenschluss und ich war zu faul um hinundherzulaufen.....
? Sie kommen nach dem Einkauf doch wieder an der Kasse vorbei.... Aber sei's drum.
Zitat (von wirdwerden):

1. wieso man sich die Mühe machet, bei wohl fast identischen Angeboten von Supermarkt A zu Supermarkt B geht

2. wieso man bei diesem Plan auf den Kassenbon verzichtet

3. wieso man seinen vollgepackten Rucksack nicht abgibt am Tresen




Exakt meine Gedanken.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
morellato
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

1) Weil nach dem Einkauf im Laden A mir einfiel, dass ich noch was vergessen habe (Küchenrolle)
Es regnete also nahm ich mit dem Fahrrad den Bus, und dieser hält auf dem Weg vom Laden A zu uns direkt vor der Tür des Ladens B

2) Kassenbon vom Laden A habe ich mitgenommen , da ich zu dem Zeipunkt glaubte alles geholt zu haben

3) es war kurz vor Ladenschluss, ich war zu faul erst zu Kasse zu gehen, außerdem hatte ich im Rücksack meine Schlüssrl, Portmonee etc. und ich bin mir ganz sicher, dass da keiner wirklich auf meine Sachen aufpasst.

Ist jetzt so wie es ist. Man hätte es sicherlich anders machen sollen, ich war müde (Klausurphase) und faul...

Mit dem Freund haben wir uns im Laden A über meinen Einkauf unterhalten, da wir sie heute zu Besuch haben und ich wissen wollte ob deren kleine sowas gerne mag

0x Hilfreiche Antwort

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