Hallo,
gestern habe ich einen Brief vom Gericht erhalten, worin mein Sohn ( 20 Jahre) des Ladendiebstahles bezichtigt wird, welcher im Juli begangen wurde. Auf meine Frage an Ihn, gab er dieses auch zu, jedoch hat er bisher keine Aussage an Polizei oder Staatanwaltschaft gemacht. Zum Tatzeitpunkt war mein Sohn arbeitslos, welches in Halle bei 27% arbeitslosigkeit eher schon zur normalität gehört. Jetzt arbeitet er seit 2 Monaten in Bayern.
Wie kann ich nun meinem Sohn am besten helfen? Soll ich mit dem Richter sprechen, einen Rechtsanwalt einschalten oder nichts unternehmen? Danke für Eure Antworten !
Andreas
Ladendiebstahl - Wie kann ich meinem Sohn am besten helfen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ihr Sohn ist volljährig, also sollte er das schon alleine regeln. "Helfen" können Sie ihm auch nicht. Wenn er Ersttäter ist, kann er mit einer Einstellung rechnen, maximal mit einer kleinen Geldstrafe oder einer (Geld-)Auflage nach JGG (falls bei ihm noch Jugendrecht angewendet wird - bis einschl. 20 prinzipiell möglich)
Ein Anwalt kann nie schaden ! Allerdings ist er in diesem Fall nicht unbedingt notwendig. Ich weiß ja nicht, wie es finanziell bei Ihnen aussieht. Wenn Ihnnen die Anwaltskosten nicht "weh tun" würden, können Sie auch einen einschalten. Denn eine Verfahrenseinstellung wäre im Hinblick auf Bundeszentralregister-/Erzeihungsregistereinträge schon das Beste für Ihren Sohn.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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