Ladung Gericht - was passiert wenn ich da nicht auftauche

2. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
hexe2281
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung Gericht - was passiert wenn ich da nicht auftauche

Hallo
habe morgen eine gerichtsverhandlung als beschuldigte. was passiert wenn ich da nicht auftauche kommen die sofort und holen mich zur verhandlung weil das auf der Ladung steht das ich dann verhaftet werde und vorgeführt werde . passiert das sofort?




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
deus
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)

kann durchaus passieren , muss aber nicht. jedenfalls bei der nächsten verhandlung wirst du um fünf uhr morgens aus´m bett geholt, verbringst ein par stunden auf der wache und wirst dann vorgeführt. ich würde sagen es lohnt sich nicht dort nicht zu erscheinen.

MfG deus

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#2
 Von 
hexe2281
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

also es kann passieren das wenn ich morgen nicht auftauche die mir sofort die bullen auf den leid hetzen um mich zu holen ?

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#3
 Von 
deus
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)

ich denke mal das das öffendliche interesse auch eine rolle spiel ob sie dich nun sofort holen. kommt darauf an was du gemacht hast. aber wieso willst du dort nicht erscheinen, wegen arbeit?

MfG deus

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#4
 Von 
hexe2281
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe 4 diebstähle in einem fitnessstudio begangen und habe panische angst dort morgen hin zu fahren weil ich auch kein geld für einen anwalt habe.

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#5
 Von 
deus
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)

mensch da gibt es doch gerichtskostenhilfe, das hättest du dich aber schon vorher drum kümmern müssen. da gehst du hin und beantragst die hilfe da wird geprüfft ob du zahlungsfähig bist und wenn nicht wird dir ein anwalt gestell.

MfG deus

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#6
 Von 
hexe2281
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt ist das ganze zu spät das wuste ich nicht.ich habe einfach nur panik vor morgen

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Na super. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Meinen Sie, nur weil Sie dort morgen nicht auftauchen, wird die Anzeige fallen gelassen. Oder meinen Sie, wenn Sie nicht erscheinen, bekommen Sie kostenlos einen Anwalt gestellt?

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#8
 Von 
deus
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)

mensch mädel, dann rufst du heute oder morgen da an sagst das es dir nicht gut geht, vielleicht wirdst aufgeschoben und dann hast du zeit wegen gerichtskostenhilfe (krankenschein nicht vergessen)

MfG deus

-- Editiert von deus am 02.12.2004 15:48:54

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Im Strafrecht gibt es keine "Gerichtskostenhilfe" (heißt im übrigen Prozesskostenhilfe).

Ich würde an Deiner Stelle hingehen. Wegen 4 Diebstählen reißt man Dir nicht den Kopf ab.

Sonst droht Vorführung oder Verhaftung ( mit Pech auch für mehrere Tage vor der Verhandlung --> Sicherungshaft)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wenn ich da mal kurz einhaken dürfte: Gerichtskostenhilfe (oder richtig: Prozeßkostenhilfe) gibt es nur in Zivilprozessen. In Strafprozessen wird dem Angeklagten uU ein Pflichtverteidiger gestellt - die Voraussetzungen dafür ergeben sich aus § 140 StPO . Diese scheinen mir hier aber nicht gegeben zu sein (sonst hätte das Gericht wohl auch schon einen Verteidiger bestellt!).

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#11
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Hi Namensvetter - da haben sich unsere Beiträge wohl überschnitten...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#12
 Von 
deus
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)

@ alle Sorry wegen Prozesskostenhilfe, hab´s verwechselt

MfG deus

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