Ladung Strafverhandlung Landgericht

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung Strafverhandlung Landgericht

Hallo,

Ich bin als Zeuge geladen, bei einer Strafverhandlung (Landgericht)
Berufung.

Ich habe folgendes Problem, ich besuche momentan die Meisterschule, die auch viel Geld kostet und wir haben an dem Tag der Verhandlung einen Dozenten, der das letzte mal BWR Wiederholung vor der Prüfung und für die Prüfung macht.

wäre es möglich mich aufgrunddessen vom Termin freizustellen vom Richter?
oder is das kein ausreichender Grund?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kommt drauf an. Wenn mehr als nur 1 Verhandlungstag angesetzt ist, wäre sicherlich Umladung auf einen der anderen Tage möglich. Wenn nicht, wirds schwierig. Muss man mit dem Richter besprechen, ob die Aussage unbedingt gebraucht wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
einen Dozenten, der das letzte mal BWR Wiederholung vor der Prüfung und für die Prüfung macht.

Eine Prüfungsvorbereitung zur Meisterprüfung kann durchaus ein Grund sein, das man nicht vor Gericht erscheinen muss. (Auch Richter brauchen Meisterbetriebe welche Ihre Anlagen instandsetzen können :) )

Aber "kann" bedeutet nicht "muss".


Einfach einen Antrag stellen, das Problem schildern und idealerweise einen Nachweis beilegen der das geschriebene stützt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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