Wie groß ist der Zeitraum von Erhalt der Ladung bis zum Gerichtstermin ?
Ladung
28. September 2004
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Frage vom 28. September 2004 | 10:43
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung
#1
Antwort vom 28. September 2004 | 12:10
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1499x hilfreich)
Da gibts bei Zeugen keine Regel. Manche Richter verfügen die Ladung mit dem Eröffnunsbeschluss, dann kommt die Ladung ein halbes Jahr oder länger vor dem Termin, andere verfügen, dass kurz vor dem Termin geladen werden soll. Und wenn sich die Notwendigkeit der Vernehmung erst in der Hauptverhandlung herausstellt kann sogar mündlich zum selben Tag geladen werden.
Für Angeklagte gibt es eine Ladungsfrist von zwei Wochen.
#2
Antwort vom 28. September 2004 | 13:12
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
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