Guten Abend ,
Ich habe von der Staatsanwaltschaft Köln eine Ladung zur Vernehmung als Zeuge für nächsten für Do erhalten.
Zu meinem Dillemma:
Gegen mich liegt höchwahrscheinlich bereits ein offener Haftbefehl vor ( 3 Monate Freiheitstrafe nicht Ersatzfreiheitsstrafe wg Schwarzfahren ) und habe die Haftstrafe nicht angetreten.
Muss ich damit rechnen das im Rahmen der Vernehmung als Zeuge offene Haftbefehle abgefragt werden bzw bereits abgefragt wurden?
Mir sind meine von Gesetzteswegen auferlegten Pflichten bei einer Ladung durch die Sta bekannt, aber ich möchte mich nicht freiwillig ( auf Grund der Freiheitsstrafe ) ans Messer liefern.
Hinzu kommt das ich den Verdacht hege, das die Ladung nur eine Finte ist, da mir die Beschuldigte Person in keinster Weise bekannt ist.
Ausserdem kann ich in keinster Weise Zeuge der in der Ladung aufgeführten Straftat sein, da,
1 . Ich die Person nicht kenne
2 . Ich seit über 10 Jahren nicht mehr in dieser Stadt oder gar Umgebung war.
3. Ich bestimmt nicht Zeuge eines Totschlags gewesen seien kann ( Senil bin ich noch nicht).
Danke für ihre Aufmerksamkeit
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" "
Ladung als Zeuge Sta (offener Haftbefehl)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vielleicht sollten Sie mal über Ihre Einstellung nachdenken. Sie verzapfen Mist, werden bestraft, kümmern sich nicht um Ihren Kram und haben jetzt die Hosen voll.
Eines Tages werden Sie eh verhaftet und müssen die Strafe bezahlen oder absitzen so einfach ist das.
Die StA Köln hat mit Sicherheit besseres zu tun als Sie mit gefälschten Ladungen dazu zu bringen das Sie dort erscheinen und verhaftet werden. Offensichtlich benötigt die StA Köln Ihre Mithilfe bei einem Tötungsdelikt, und was und ob Sie was dazu sagen können wissen Sie ja noch gar nicht.
Gehen Sie dahin und verhalten Sie sie wie ein Kerl, und nicht wie eine Memme.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
quote:
Mir sind meine von Gesetzteswegen auferlegten Pflichten bei einer Ladung durch die Sta bekannt, aber ich möchte mich nicht freiwillig ( auf Grund der Freiheitsstrafe ) ans Messer liefern.
Dem vorschreiber ist nichts hinzuzufügen ausser:
Wenn du nicht zur Vernehmung erscheinst, gibts den nächsten HB.
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
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Wie ist es denn nun ausgegangen?
Unterlassen Sie es bitte threads zu reanimieren, die dermaßen alt sind (hier mehr als 10 Jahre) Danke.
Und jetzt?
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