Ladung als Zeuge und gleichzeitig Geschädigter...

16. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Emilio0815
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladung als Zeuge und gleichzeitig Geschädigter...

Hallo Foris

Mal kurz anbei eine Frage. Bin vor einigen Monaten mit meinem Nachbar aneinandergeraten, welcher mich wüst beschimpft und beleidigt hatte. Aber egal, wäre nicht so wild gewesen. Allerdings war mein Fehler, den Kerl achtlos schimpfend stehen zu lassen ( ...sowas kann ich dann einfach nicht für voll nehmen ), da er die Gelegenheit nutzte um mir von hinten eins drüber zu ziehen. Na ja, blöd gelaufen. Hab ich halt Anzeige erstatten müssen, da eine Woche krank geschrieben und die Krankenkasse natürlich auch Rückforderungen stellen dürfte.

Nun bekomme ich vom Gericht eine Vorladung zum Verhandlungstermin als Zeuge gegen den Nachbar in Sachen "Beleidigung u.a."

Eigentlich würde ich selbst gern Schadensersatz / oder Schmerzensgeld vom Nachbarn gerichtlich einfordern. Immerhin hatte ich einiges an Aufwendungen, Kosten usw. Meine Frage wäre nun eigentlich, ob ich mich drum kümmern müsste als Nebenkläger aufzutreten oder ob es aureicht, gegebenenfalls nach Abschluss des Verfahrens ( von einer Verurteilung gehe ich mal aus ) selbst über meinen Rechtsanwalt Zivilklage einzureichen.

Bitte nicht falsch verstehen, mir geht es nicht darum jemanden abzuzocken oder so. Und ich gehöre auch nicht zu denen, die wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei rennen. Aber mich beleidigen und dann noch hinterücks niederschlagen lassen geht auch mir entschieden zu weit und ist für mich nicht entschuldbar. Zuweilen es bis heute auch keine Entschuldigung gegeben hatte...

EMILIO

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie können beides machen, müssen sich aber entscheiden.

Sie können entweder dem Strafverfahren als Nebenkläger beitreten und im Wege einer sogenannten Adhäsion direkt Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen (Darüber entscheidet dann der Strafrichter) oder Sie können anschließend vor dem Zivilgericht eine entsprechende Klage einreichen. Für beides würde ich einen Anwalt empfehlen. Jenachdem, wann die Verhandlung ist, ist es für eine Adhäsion vielleicht schon zu spät. Rein rechtlich geht das zwar noch, aber viele Strafrichter schätzen Adhäsionen nicht, wenn sie ganz kurz vor der Verhandlung kommen.

Gehen Sie zu einem Anwalt und lassen Sie sich beraten (noch vor der Verhandlung)

Gruß Justice

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