Ladung bei Polizei ---komm mir vor wie im falschem Film

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go564542-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung bei Polizei ---komm mir vor wie im falschem Film

Hallo..
Ich brauche mal einen Rat...
Ich ganz kurz vorm explodieren... :bang:
Ich fange mal von vorne an...
Mir wurde ein verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen(ich wäre Auto gefahren ohne Versicherungsschutz)... soweit so gut
Aus diesem Grund erhielt ich Zuhause besuch von der Polizei...
Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause... Meine Freund welche nicht bei mir gemeldet ist öffnete die Haustür..

Man gab ihr eine Ladung für mich in die Hand ...Dieser Ladung bin ich gefolgt..hab meine Aussage bei der Polizei gemacht..konnte an Hand von Handy bilder und Whatsappverlauf auch zweifelsfrei beweisen das ich den oben genannten Verstoss nicht begangen habe.......Soweit so gut..
Jetzt kommt es; Vorgestern bekamm meine Freundin einen Anruf von der Polizei sie müsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Zeugenaussage machen.......
Nochmal .. Sie hat mit der Sache gar nichts zu tun ausser das sie meine Haustür geöffnet hat...
Der Polizist meinte am Telefon er hatte einen fehler gemacht und im schreiben an die Staatsanwaltschaft als Zeuge aufgeführt..... :bang: :bang:


Da mein Vertrauen dadurch in die Polizei solangsam auf Null ist... hab ich ihr geraten als meine Lebensgefährtin einfach von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch zu machen...
sie rief wieder bei der Polizei an und erklärte das sie von ihrem Zeugenverweigerungsrecht gebraucht macht... Wurde auch vom Polizisten so hingenommen...
Und jetzt gerade hab ich in meinem Briefkasten eine ZeugenLadung für sie gefunden
" Sie wohnt ja nicht mals bei mir".

Was haltet ihr von dem allem.....???? Das einzige was sie damit zu tun hat ist das sie die Haustür geöffnet hat.....
Sind wir jetzt wirklich so weid wie damals in der DDR das Familien angehörige einfach so zu irgendwelchen Sachverhalten befragt werden dürfen.. mit welchen sie gar nichts zu tun haben ????????

Wie sollen wir uns verhalten ????? Ich möchte nicht einfach nur nachgeben und aussagen

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

hab ich ihr geraten als meine Lebensgefährtin einfach von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch zu machen... Sie hat gar kein Zeugnisverweigerungsrecht - dazu müßten Sie schon verlobt sein.
Ich möchte nicht einfach nur nachgeben und aussagen Das wäre allerdings die klügste Variante.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go564542-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
hab ich ihr geraten als meine Lebensgefährtin einfach von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch zu machen... Sie hat gar kein Zeugnisverweigerungsrecht - dazu müßten Sie schon verlobt sein.
Ich möchte nicht einfach nur nachgeben und aussagen Das wäre allerdings die klügste Variante.


Hallo Danke für deine Antwort...
Ich weiß ja auch das dieses der klügste wäre aussagen.. und fertig...
Mir geht es es um die Metode wie vorgegangen wird...
Sie hat die Haustür geöffnet ..also wird sie befragt...
Was ist das nächste was folgt.... befragen sie vielleicht auch noch meine Mutter oder Oma oder meine Kinder.... möglich das diese irgendwas wissen...Ironie
Ich ärgere mich einfach über die vorgehensweise

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Ehrlich gesagt verstehe ich deinen Ärger nicht wirklich.
Was ist so schlimm, wenn deine Freundin zur Polizei geht und im Zweifel aussagt, dass sie von allem nichts weiss?
Auch wenn das vielleicht auf einem Fehler einer Polizisten beruht, so ist gleich dein Vertrauen in die gesamte Polizei gleich Null? In deinem Dunstkreis möchte ich mich aber nicht bewegen, wenn man keine Fehler machen darf. Auch Polizisten sind Menschen und keine Roboter!

Ein Zeugnisverweigerungsrecht für deine Lebensgefährtin besteht übrigens nicht. Es sei denn ihr verlobt euch oder heiratet bis dahin.

Zitat (von go564542-92):
Sind wir jetzt wirklich so weid wie damals in der DDR das Familien angehörige einfach so zu irgendwelchen Sachverhalten befragt werden dürfen.. mit welchen sie gar nichts zu tun haben ????????

Warum sollte man nicht jeden befragen dürfen? Wenn die Person nichts zur Sache aussagen kann, kann dies ja mitgeteilt werden.
Aus deiner Situation eine DDR ähnliche Situation herbeizureden ist eine Beleidigung für alle die unter dem dortigen Unrechtsregime gelitten haben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Sind wir jetzt wirklich so weid wie damals in der DDR das Familien angehörige einfach so zu irgendwelchen Sachverhalten befragt werden dürfen.. mit welchen sie gar nichts zu tun haben ???????? Abgesehen davon, dass sie keine Familienangehörige ist - der Staatsanwalt weiß nicht, dass sie in der Sache gar nichts aussagen kann. Also sollte sie hingehen und ihm das sagen.

-- Editiert von muemmel am 27.11.2020 14:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go564542-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Ehrlich gesagt verstehe ich deinen Ärger nicht wirklich.
Was ist so schlimm, wenn deine Freundin zur Polizei geht und im Zweifel aussagt, dass sie von allem nichts weiss?
Auch wenn das vielleicht auf einem Fehler einer Polizisten beruht, so ist gleich dein Vertrauen in die gesamte Polizei gleich Null? In deinem Dunstkreis möchte ich mich aber nicht bewegen, wenn man keine Fehler machen darf. Auch Polizisten sind Menschen und keine Roboter!

Ein Zeugnisverweigerungsrecht für deine Lebensgefährtin besteht übrigens nicht. Es sei denn ihr verlobt euch oder heiratet bis dahin.

Zitat (von go564542-92):
Sind wir jetzt wirklich so weid wie damals in der DDR das Familien angehörige einfach so zu irgendwelchen Sachverhalten befragt werden dürfen.. mit welchen sie gar nichts zu tun haben ????????

Warum sollte man nicht jeden befragen dürfen? Wenn die Person nichts zur Sache aussagen kann, kann dies ja mitgeteilt werden.
Aus deiner Situation eine DDR ähnliche Situation herbeizureden ist eine Beleidigung für alle die unter dem dortigen Unrechtsregime gelitten haben.



Stehen wir also alle grundsätzlich unter Generalverdacht ?????
Ich weiß nicht ob du mitfühlen kannst wie es sich anfühlt das ein geliebter Mensch unter Strafandrohung dazu gezwungen wird gegen einen liebenden Mensch aus zusagen.... finde sowas widerlich

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von go564542-92):
Stehen wir also alle grundsätzlich unter Generalverdacht ?????

Nein. Du stehst aber anscheinend immer noch unter Verdacht eine Straftat begangen zu haben.

Zitat (von go564542-92):
Ich weiß nicht ob du mitfühlen kannst wie es sich anfühlt das ein geliebter Mensch unter Strafandrohung dazu gezwungen wird gegen einen liebenden Mensch aus zusagen.... finde sowas widerlich

Ich sehe da kein Problem. Wenn der Zeuge wahrheitsgemäß aussagt und der Beschuldigte unschuldig ist, ist doch alles gut.
Sollte der Beschuldigte schuldig sein hat dieser den Zeugen in die unglückliche Situation gebracht und nicht die Ermittlungsbehörden.

Ps. Es genügt ein Fragezeichen. Zudem macht man vor einem Fragezeichen, genauso wie bei jedem anderen Satzzeichen auch, kein Leerzeichen.

-- Editiert von Ballivus am 27.11.2020 15:14

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Also sollten grundsätzlich keine Zeugen mehr befragt werden, wenn sie den "Täter" kennen und deshalb die Gefahr besteht, dass sie von einem kurzen "kann ich nichts zu sagen, tut mir leid" umgehauen werden?
Du übertreibst maßlos.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go564542-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von go564542-92):
Stehen wir also alle grundsätzlich unter Generalverdacht ?????

Nein. Du stehst aber anscheinend immer noch unter Verdacht eine Straftat begangen zu haben.

Zitat (von go564542-92):
Ich weiß nicht ob du mitfühlen kannst wie es sich anfühlt das ein geliebter Mensch unter Strafandrohung dazu gezwungen wird gegen einen liebenden Mensch aus zusagen.... finde sowas widerlich

Ich sehe da kein Problem. Wenn der Zeuge wahrheitsgemäß aussagt und der Beschuldigte unschuldig ist, ist doch alles gut.
Sollte der Beschuldigte schuldig sein hat dieser den Zeugen in die unglückliche Situation gebracht und nicht die Ermittlungsbehörden.

Ps. Es genügt ein Fragezeichen. Zudem macht man vor einem Fragezeichen, genauso wie bei jedem anderen Satzzeichen auch, kein Leerzeichen.

-- Editiert von Ballivus am 27.11.2020 15:14



Ok.... Bin ich halt überempfindlich gebe auf... Soll sie halt aussagen und fertig... möglich das es an Corona liegt,
Und ich die Schnauze voll habe von den ganzen neuen Gesetzen ,Verordnungen und bevor mundungen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von go564542-92):
Sind wir jetzt wirklich so weid wie damals in der DDR das Familien angehörige einfach so zu irgendwelchen Sachverhalten befragt werden dürfen.

Was für ein Blödsinn ...

Potentielle Zeugen befragen, das durfte die Polizei schon immer. Die dürften sogar die Nachbarn befragen, den Metzger, den Tankwart, ...



Zitat (von go564542-92):
Stehen wir also alle grundsätzlich unter Generalverdacht ?????

Nö, davon ist hier auch nirgendwo etwas zu lesen.
Man will hier zu einem ganz konkreten Straftatvorwurf befragen und nicht nach sämtlichen Straftaten die im StGB stehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go564542-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Also sollten grundsätzlich keine Zeugen mehr befragt werden, wenn sie den "Täter" kennen und deshalb die Gefahr besteht, dass sie von einem kurzen "kann ich nichts zu sagen, tut mir leid" umgehauen werden?
Du übertreibst maßlos.


Natürlich sollen immer Zeugen befragt werden......
Aber das einzige was sie überhaupt damit zu tun hat ist das sie meine Ladung der Polizei entgegen genommen hat mehr nicht...
ist man also Zeuge in einem Ermittlungsverfahren wen man eine Ladung entgegen nimmt ?


-- Editiert von go564542-92 am 27.11.2020 15:45

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go564542-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go564542-92):
Sind wir jetzt wirklich so weid wie damals in der DDR das Familien angehörige einfach so zu irgendwelchen Sachverhalten befragt werden dürfen.

Was für ein Blödsinn ...

Potentielle Zeugen befragen, das durfte die Polizei schon immer. Die dürften sogar die Nachbarn befragen, den Metzger, den Tankwart, ...


Aber das einzige was sie überhaupt damit zu tun hat ist das sie meine Ladung der Polizei entgegen genommen hat mehr nicht...
ist man also Zeuge in einem Ermittlungsverfahren wen man eine Ladung entgegen nimmt ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4599 Beiträge, 554x hilfreich)

Und woher soll die Behörde das wissen? Das Glaskugelamt ist geschlossen, das Ressort Hellseherei ebenfalls.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von go564542-92):
Und ich die Schnauze voll habe von den ganzen neuen Gesetzen ,Verordnungen und bevor mundungen...
Ah ... daher weht der Wind ... #querdenken

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von go564542-92):
Aber das einzige was sie überhaupt damit zu tun hat ist das sie meine Ladung der Polizei entgegen genommen hat mehr nicht...


Das weiß man aber bei der StA nicht und Du weißt auch nicht, was genau man sie fragen will. Naheliegend wäre die Frage, ob sie -als immerhin Deine Freundin- mal mitbekommen hat, ob Du ohne Versicherung gefahren bist.

Zitat (von go564542-92):
konnte an Hand von Handy bilder und Whatsappverlauf auch zweifelsfrei beweisen das ich den oben genannten Verstoss nicht begangen habe.......


Wie kann man das anhand von Bildern und WhatsApp-Verläufen zweifelsfrei beweisen?

Was zeigen die Bilder denn und was sagen die WhatsApp-Verläufe aus, woraus sich das zweifelsfrei ergibt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4599 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):


Wie kann man das anhand von Bildern und WhatsApp-Verläufen zweifelsfrei beweisen?

Was zeigen die Bilder denn und was sagen die WhatsApp-Verläufe aus, woraus sich das zweifelsfrei ergibt?


Das frage ich mich auch zumal es doch
Um das Führen eines nicht Versicherten Fahrzeuges gehen soll :???:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß nicht ob du mitfühlen kannst wie es sich anfühlt das ein geliebter Mensch unter Strafandrohung dazu gezwungen wird gegen einen liebenden Mensch aus zusagen....


Da ist ja dann die Frage, WAS der geliebte Mensch eigentlich Belastendes aussagen könnte? Wäre man wirklich unschuldig, könnte man sich doch einfach entspannt zurücklehnen...

-- Editiert von muemmel am 27.11.2020 18:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von go564542-92):
ist man also Zeuge in einem Ermittlungsverfahren wen man eine Ladung entgegen nimmt ?

In dem Falle schon. Ist ja auch nicht wirklich lebensfern, das die Freundin da was mitbekommen haben könnte.



Zitat (von muemmel):
Wäre man wirklich unschuldig, könnte man sich doch einfach entspannt zurücklehnen...

Es geht wohl weniger um die Unschuld, als ums "Prinzip" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ist man also Zeuge in einem Ermittlungsverfahren wen man eine Ladung entgegen nimmt ?
Wie kommst du denn darauf, dass sie irgendetwas zur Entgegennahme der Ladung aussagen soll? Dazu gibt es doch einen einwandfreie Zeugen.
Sie soll imho sicher als deine Freundin befragt werden, offenbar reichen deine Beweise nicht aus dich zu entlasten; und dass ihr eine enge Beziehung habt habt ihr selber eingeräumt (durch die Aussageverweigerung).

Zitat:
befragen sie vielleicht auch noch meine Mutter oder Oma oder meine Kinder....
Das ist sogar die Regel, wenn die Fahrereigenschaft unklar ist. Nachbarn und Arbeitskollegen könnten auch noch dran sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es geht wohl weniger um die Unschuld, als ums "Prinzip" ...


Wohl wahr.
Zitat (von go564542-92):
Und ich die Schnauze voll habe von den ganzen neuen Gesetzen ,Verordnungen und bevor mundungen...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

In Ergänzung: es geht hier nicht um irgendwelche "neue" Gesetze und Verordnungen. Dass Staatsanwaltschaft und Polizei ausermitteln, das ist schon seit etwa 140 Jahren so, geschah bei so Straftaten selbst in den deutschen Unrechtsstaaten, jedenfalls seit 1949 unter jetzigen Bedingungen. Also, go ........ 92, auf welchen Gesetzesstandart willst Du zurück? Auf den der Jäger und Sammler?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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