Ladung zum Gericht

12. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
emkaymickey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung zum Gericht

Hallo...
Ich habe eine Ladung als Zeuge erhalten. Weiß aber nicht worum es geht? Da steht nur Zeugenaussage gegen ... wegen Diebstahl. Ich kenn die besagte Person nicht einmal. Das Problem ist auch, dass das Gericht wo ich hin muss nicht mal in meiner Nähe ist (200km entfernt). Kann man diese Ladung absagen, da es dem Gericht ja mehr Kosten verursachen würde als Nutzen.
Danke




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Grundsätzlich ist ein Zeuge zum Erscheinen verpflichtet. Sie können natürlich vorab bei Gericht anrufen und versuchen, Ihr Erscheinen abzuwenden. Aber irgendwie müssen Ihre Personalien ja in die Akten gekommen sein. Wirksam wehren können Sie sich gegen die Ladung nicht. Letztlich müssen Sie der Ladung folgen oder mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1000,00 € rechnen.

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#2
 Von 
emkaymickey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort.
Noch geh ich von einen Fehler aus. Welche Möglichkeiten gibt es denn zum Abwenden? Wie gesagt, kann ich nichts dazu sagen.
Kommen solche Ladungen nicht per Einschreiben? Bei mir wurde es einfach im Briefkasten geworfen.

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#3
 Von 
anduinbln
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

es benötigt kein Einschreiben. Auf dem gelben Umschlag wird ein datum und das Aktenzeichen notiert. Das ist Nachweis für Sie daaas es an dem tag angekommen ist. Das gericht erhält einen Auszug aus dem gelben schein den der Zusteller entfernt bei einwurf in den Briefkasten. Auch dort ist Aktenzeichen und Datum notiert. Dies genügt. Ein soclhes schreiben gilt dann vor dem gesetz als "Zugestellt"

Wei nicht ob es bei zeugenladung so aufwendig betrieben wird, aber im Regelfall ist es dieser Weg

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Ladungen werden aus Kostengründen oftmals nicht per Zustellungsurkunde (= gelber Schein) sondern mit einfacher Post verschickt.

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