Ladung zum Haftantritt (Diebstahl)

31. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
sn89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ladung zum Haftantritt (Diebstahl)

Hallo,

ich habe vor 2 Wochen eine Ladung zum Haftantritt erhalten und hätte Fragen diesbezüglich.
Ich schildere kurz meinen Fall:

Ich habe 2010 Diebstahl in einem Kaufhaus begangen, hatte dann eine Ladung zum Gericht wo ich dann hinging und zugegeben habe das ich im Kaufhaus gestohlen habe.
Diese haben mir dann Sozialstunden aufgetragen die ich nicht gemacht habe. Daraufhin folgte wieder eine Ladung, diesesmal sollte ich dann die Strafe zahlen, was ich Teils tat aber nicht ganz.
Jetzt haben wir 2012 und ich habe halt vor 2 Wochen einen Brief zum Haftantritt erhalten.
Das Schreiben verwirrt mich allerdings, weil ich möchte natürlich wenn es möglich ist nicht antreten.

Auf dem schreiben steht:

Sie werden aufgefordert, die folgende Strafe in der oben bezeichneten Justizvollzugsanstalt binnen zwei Wochen nach Erhalt dieser Ladung anzutreten.

(Umrandet im Kasten)
(vor Bindestrich linkes Kästchen, nach Bindestrich rechte Kästchen hälfte)

Nach der vollstreckbaren Strafentscheidung - Entscheidung des Amtsgerichts XXX vom XX.xx.xx

haben Sie insgesamt zu verbüßen - 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe

Die sofortige Zahlung des nebenstehenden - 300,00 €
Betrages auf das in der Fußzeile benannte - unter Angabe des Kassenzeichens XXX
Konto befreit von der Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe:
Außerdem sind noch zu zahlen: - 134,00 € Verfahrenskosten

Summe aller Forderungen beträgt 434,00 €



Ist jetzt damit gemeint, das ich die Strafe abwenden kann wenn ich den Betrag an das Angegebene Konto überweise?
Oder muss ich dann trotzdem noch antreten?

-----------------
""




7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ja, ich weiß auch nicht, was an dem Satz unverständlich ist?!

quote:
Die sofortige Zahlung des nebenstehenden - 300,00 €
Betrages auf das in der Fußzeile benannte - unter Angabe des Kassenzeichens XXX
Konto [color=red]befreit[/color] von der Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe :


-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sn89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Information Balkontester...
Ein Glück gibt es hier eine Userwertung und deine scheint genau zu dir zu passen.

@ Tao, ich habe Heute den Betrag überwiesen, falls jetzt die Polizei oder ein Brief kommen sollte, kann ich doch einfach meine Quittung zeigen von der Überweisung oder?
Ich weiß das es da drin stand, hab dennoch schon ein bischen Panik. Ja ich weiß, ich war selber so dumm und hab es so kommen lassen. :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
ich habe Heute den Betrag überwiesen, falls jetzt die Polizei oder ein Brief kommen sollte, kann ich doch einfach meine Quittung zeigen von der Überweisung oder?


Ein Brief kommt jetzt nicht mehr. Wenn dann kommt die Polizei mit einem Haftbefehl. Und in dem Fall würde es reichen, die (Original-!!)Quittung oder den (Original-!!)Kontoauszug auf dem die Buchung steht, vorzuzeigen, ja.

Man kann das alles aber auch einfach vermeiden, indem man den Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin, der/die die Ladung zum Strafantritt unterschrieben hat, kurz anruft und mitteilt, dass man den haftbefreienden Betrag überwiesen hat.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 31.05.2012 22:11

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sn89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Info, werd gleich morgen früh anrufen.

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Wenn Sie aus dem Haus gehen nehmen Sie vorsichtshalber die Quittung bzw. den Einzahlbeleg mit. Sollte sich etwas überschneiden und der HB raus sein, wäre es sinnvoll, im Falle einer Festnahme den Beleg im Original dabei zu haben.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.