hallo ....habe leider gegen meine bewährungsauflagen verstossen (geldstrafe zahlen) und nun kam die ladung zum haftantritt,habe ich trotzdem noch eine möglichkeit diesen zu umgehen,wenn ich die gesamte geldstrafe bezahle?bin eine mutter von 3 kindern und möchte mit sicherheit verhindern das meine kids ohne mutter sind......ja ich weiss das hätte ich mir eher überlegen müssen aber es wahr einfach alles zu viel im moment fristlose kündigung der wohnung .....naja es wahren eigentlich zu viele sachen die um mich wahren und ich das mit der bewährungsauflage immer vor mich hingeschoben habe bis ich nun die quittung bekam.möchte aber hinzufügen das ich keine neue straftat begangen habe .bitte um rat da ich leider nur noch 10 tage zeit habe diese sache aus dem weg zu räumen mfg
-----------------
""
Ladung zum Haftantritt - gegen meine Bewährungsauflagen verstoßen
Hi,
tja, "vorher überlegen" wäre die richtige Methode gewesen. Es handelt sich hier nicht um eine Ersatzfreiheitsstrafe, die man in der Tat durch Zahlung der Geldstrafe abwenden kann, sondern um eine rechtskräftig widerrufene Bewährung. Insofern haben Sie keine Möglichkeit, die Haft zu umgehen.
Gruß vom mümmel
So ist es. Abgesehen davon, dass Sie sich an die Auflage hätten halten sollen, hätte es danach noch mindestens 2 Möglichkeiten gegeben zu reagieren: 1. Als die Anhörung zur Widerruf kam und 2. hätte man auch gegen den Widerruf selbst noch Beschwerde einlegen können. Nun wo der Widerruf rechtskräftig ist (und das muß er sein, sonst könnte es keine Ladung zum Strafantritt geben) ist es zu spät. Auch eine komplette Zahlung rettet einen da nicht mehr. Wobei ich mich auch immer frage, wie dann plötzlich eine Komplettzahlung möglich ist, wenn vorher nicht mal die Raten gezahlt werden konnten.
Aber –wie Sie ja selbst durchblicken lassen- ist es ja wohl einer der Fälle, wo man den Bogen so weit überspannt, bis er eben reißt… Schade !
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
13 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten