Ladung zum Strafantritt (Ersatzfreiheitsstrafe).

18. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
dankbar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung zum Strafantritt (Ersatzfreiheitsstrafe).

Hallo alle lieben Leute.

Ich muss 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ableisten, weil ich ohne Fuhrerschein gefahren bin und abgesehen davon noch etwas Marihuana im Auto war.
Diese geschichte ist schon ein Jahr her, ich habe mich leider in der ganzen Zeit nicht darum gekümmert.

Nun meine Frage, werde ich auch wenn ich z.B. von Paris oder Amsterdam irgedwohin fliegen möchte auch festgehalten bzw. den deutschen Behörden ausgeliefert?

Besten Dank im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Wie Du gesucht wirst, das können wir hier nicht wissen. Das ist Entscheidung der Vollstreckungsbehörde.

wirdwerden

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""

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Sie der Ladung zum Strafantritt keine Folge leisten, wird der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft natürlich einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Und der erscheint natürl. auch bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei am Flughafen, die disen Haftbefehl dann vollstrecken wird. Wenn Sie dann also nicht direkt die komplette Geldstrafe auf den Tisch des Hauses legen, werden Sie in die nächste JVA überführt.

Auch eine "schengenweite" Ausschreibung zur Festnahme dürfte -spätestens nach einiger Zeit- stattfinden. Müsste man mal die entspr. Bestimmungen zum SIS und IRG ergoogeln.

Was hat Sie denn daran gehindert eine Ratenzahlung mit der StA zu vereinbaren und somit die Ladung zu vermeiden?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"



-- Editiert !!Streetworker!! am 18.10.2013 12:11

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#3
 Von 
dankbar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war zeitweise im Ausland und daher habe ich meine Briefe auch erst später erhalten bzw. eingesehen.
Nun ist es bedauerlicherweise soweit gekommen.

Vor 3 Monaten bin ich aus dem Ausland ebenfalls in die EU (Niederland) eingereist und es war problemlos nun möchte ich auf dem gleichen weg wieder ausreisen bin mir jedoch unsicher ob mittlerweile die Behörden das EU weit ausgeweitet bzw. ausgeschrieben haben oder nicht.

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