Ladung zum Strafantritt - Wie Geldstrafe bezahlen?

17. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
123user123123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung zum Strafantritt - Wie Geldstrafe bezahlen?

Hallo an alle,
ich habe vor ca. 2 Wochen eine Ladung zum Strafantritt als Ersatzfreiheitsstrafe erhalten und habe jetzt den Betrag der Geldstrafe komplett zusammen und könnte bezahlen. Im Schreiben steht, ich müsste mich innerhalb von 2 Wochen bei der JVA stellen. Gestern waren rechnerisch 14 Tage seit Zustellung des Schreibens rum. Da jetzt aber Wochenende ist und die Überweisung nicht vor Montag ankommt, weiß ich nicht wie ich mich am besten verhalten sollte. Das Geld bar abheben, um es parat zu haben falls die Polizei vor der Türe steht oder akzeptieren die auch Kartenzahlung? Oder reicht denen auch ein ausgedruckter Überweisungsbeleg wenn ich das jetzt online abschicke? Ich könnte auch heute noch beim Polizeirevier vorbeifahren, um das Geld direkt dort abzuliefern...

Viele Grüße an alle

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Gestern waren rechnerisch 14 Tage seit Zustellung des Schreibens rum. Dann ist es recht unwahrscheinlich, dass jetzt schon jemand zum "Abholen" kommt. Die JVA muss Ihr Nichterscheinen der Staatsanwaltschaft melden und der zuständige Rechtspfleger da muss Ihre Inaftierung veranlassen - das dauert alles seine Zeit und findet am WE wohl schlicht nicht statt.

-- Editiert von User am 17. Dezember 2022 19:04

-- Editiert von User am 17. Dezember 2022 19:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von 123user123123):
Gestern waren rechnerisch 14 Tage seit Zustellung des Schreibens rum.

Dann floppt das erst mal Montag bei der Staatsanwaltschaft hoch.
Vermutlich sind schon viele im Weihnachtsurlaub, der Rest wird sich um wichtigeres zu kümmern haben. Dazu kommt dann noch die Tradition des Weihnachtsfriedens.

Es ist also damit zu rechen das der Haftbefehl erst am 02.01 ausgestellt wird - ja nach Auslastung auch eher später.

Wenn dann die örtlich zuständige Polizeistation den Haftbefehl bekommt, werden die auch nicht nit allen Einsatzkräften vorstellig werden. Je nach Auslastung und Region kommt dann auch erst mal der Auftrag, "fahrt mal vorbei und klingelt".

Dumm halt nur, wenn man nach Ausstellung des Haftbefehls in eine Polizeikontrolle kommt, dann ist "Schicht im Schacht".



Zitat (von 123user123123):
Oder reicht denen auch ein ausgedruckter Überweisungsbeleg wenn ich das jetzt online abschicke?

Da so ein "Beleg" keinerlei Aussagekraft hat, liegt es im Ermessen der Beamten was sie glauben.



Zitat (von 123user123123):
Ich könnte auch heute noch beim Polizeirevier vorbeifahren, um das Geld direkt dort abzuliefern...

Steht denn da, das eine Einzahlung bei jeder Dienststelle möglich ist?
Geht wohl auch morgen noch, die sind ja 24 / 7 da.

Und das dürfte dann auch der beste Weg sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1433 Beiträge, 290x hilfreich)

Zitat (von 123user123123):
Oder reicht denen auch ein ausgedruckter Überweisungsbeleg wenn ich das jetzt online abschicke?
Beim 459e StPO geht es m.E. insofern immer um einfache Fälle als dass die Justiz - insbesondere die Vollstreckungsbehörde - praktisch kein Interesse daran hat, den säumigen Verurteilten einzukassieren. So kaufen sich ja auch bereits Inhaftierte regelmäßig frei (oder reduzieren zumindest die Ersatzstrafe), sobald sie den Geldbetrag aufbringen können. @Harry van Sell hat die Unwägbarkeiten wie immer trefflich geschildert, aber nach meiner bescheidenen Erfahrung dürfte der Überweisungsbeleg in diesem Fall genügen.

-- Editiert von User am 18. Dezember 2022 01:17

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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