Ladung zur Hauptverhandlung.

25. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2011 16:28:15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladung zur Hauptverhandlung.

Hallo,

ich habe gestern eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen.
Nun hätt ich eine Frage, unzar:

In der Ladung sind keine Zeugen angegeben, aber in der Anklageschrift waren 22 Zeugen benannt.
Ist es möglich dass in Ladungen zur Jugendstrafsachen keine Zeugen angegeben sind, aber trozdem welche erscheinen?
Die HV findet vor dem Jugendschöffengericht statt.



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
G4ME
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

In deiner Ladung steht drin wer alles geladen wurde (RA, du, RA von gegenpartei, Ankläger). Werden keine geladenen Zeugen benannt, sind auch keine Vorgeladen da die Zeugen warscheinlich schon bei der Polizei ausgesagt haben.

Um "Publikum" brauchst du dir in der Regel eigentlich keine Sorgen machen,
weil deine Verhandlung eine "nicht Öffentliche-Sitzung" ist, vorrausgesetzt du warst zur Tatzeit unter 18 Jahren oder bist immernoch unter 18 Jahren. Bist du über 18 kann das Gericht frei entscheiden.

Neben der Saaltür ist aber auch nochmal ein Aushang
wer alles dabei sein muss / soll und ob es eine Öffentliche oder nicht Öffentliche-Sitzung ist.

Der Richter kann aber wärend der Verhandlung noch Zeugen hinzuziehen wenn er der Meinung ist das dies nötig sein muss.



-- Editiert am 25.06.2010 15:01

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#2
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Inwieweit die Zeugen bei der Polizei ausgesagt haben, ist ohne Bedeutung. Das Gericht wird von der Ladung dann absehen, wenn es auf eine geständige Einlassung oder eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens (Deal) hofft. Jugendschöffengericht müsste eigentlich regelmäßig Pflichtverteidigung bedeuten, was sagt denn dieser Verteidiger dazu?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2011 16:28:15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Also damals bei der Polizei hab ich alles gestanden. Aber da sind halt noch 1-2 Delikte die man mir auch vorwirft, die ich aber bestreite.
Das Thema Zeugen hat aber weder mein Anwalt noch ich angesprochen...

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn es sich nicht lohnt, wegen der 1-2 Delikte, wird das Verfahren diesbezüglich vermutlich im Laufe der Hauptverhandlung eingestellt werden.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Das klingt danach, als wenn das Gericht plant, die Sache ohne Zeugen zu erledigen. Der Verteidiger kann das sicher beim Vorsitzenden Richter/bei der Vorsitzenden Richterin tel. vorab in Erfahrung bringen. Wenn Du das vorab genau wissen willst, mach ihm Beine, dass er anruft.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Im Laufe der Hauptverhandlung könnte sich auch herausstellen, dass einige oder alle Zeugen dennoch im/in Fortsetzungsterminen gehört werden sollen.
Vermutlich hat der/die Vorsitzende die kostengünstigere Variante zunächst vorgesehen.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
In deiner Ladung steht drin wer alles geladen wurde (RA, du, RA von gegenpartei, Ankläger). Werden keine geladenen Zeugen benannt, sind auch keine Vorgeladen da die Zeugen warscheinlich schon bei der Polizei ausgesagt haben.


das ist ja rechtlich völliger Unsinn.

Die "Gegenpartei" ist im Strafverfahren der Staatsanwalt, und der lässt sich nicht von einem Rechtsanwalt vertreten, der hat nämlich selbst genug Ahnung.

Ob die Zeugen bereits bei der Polizei ausgesagt haben oder nicht, ist völlig schnuppe, da sich alle Beweismittel aus der mündlichen Verhandlung ergeben müssen. Auf Vernehmungsprotokolle darf im Grundsatz nicht zurückgegriffen werden.

Wenn keine Zeugen geladen sind, dann hält der Richter zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine Zeugen für notwendig. Dies ist allenfalls dann der Fall, wenn der Täter geständig ist.

Falls es während der Verhandlung doch noch Bedarf für zeugen gibt, wird die Verhandlung unterbrochen, die Zeugen werden dann geladen und es gibt einen neuen Termin.



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"justice"

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#8
 Von 
guest-12313.03.2011 16:28:15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die ganzen Antworten. :)

Also geh ich mal davon aus, dass in der Ladung die geladenen Zeugen auch genannt werden?

Also keine Zeugen in der Ladung = (erstma) Keine Zeugen vor Gericht?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Richtig.



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"justice"

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