Hallo, und danke für das Interesse an diesem Beitrag
Ich hoffe das man mir hier helfen kann, denn leider finde ich keine Informationen die mir helfen würden. Immer wieder treffe ich auf sehr wage Andeutungen, was ein Formfehler sein könnte.
Ich möchte die Situation kurz anreißen: Ich habe etwas auf eBay-Kleinanzeigen verkauft und mich leider auf einen Versand anstatt die hier übliche Abholung eingelassen. Der Käufer hat den Kaufbetrag ohne Versandkosten überwiesen. Da die Versandkosten nicht unerheblich sind und bei ca. 20% des Kaufpreises liegen habe ich mich geweigert den Artikel zu versenden. Auf Rückfragen zur Übersendung von Kontodaten zur Rücküberweisung habe ich keine Antwort erhalten, sodass der Status quo ist: Ich habe die Ware, will sie wegen der Kosten nicht versenden und vom Käufer habe ich keine Antwort über die Rücküberweisungs-Daten erhalten.
Das ganze endete nun darin das ich heute eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten habe, in der mir ein Betrug
zur Last gelegt wird. Das ganze ist ein wenig verwirrend. Auch weil der Ladung zum Gerichtstermin ein nicht unterschriebener Strafbefehl der Staatsanwaltschaft beigefügt ist, bei der bereits eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten festgesetzt wurde die zur Bewährung ausgesetzt wird (der Absatz ist zwar durchgestrichen worden, aber er ist ja nun einmal da. Interessanterweise ist der nachfolgende Satz "Gemäß $ 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt" nicht gestrichen). Ein Blatt weiter finde ich einen Beschluss vom Amtsgericht in dem es heisst: "Es soll nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden".
Nun bin ich weder Jurist, noch stand ich jemals vor einem solchen Problem. Ich nehme die Ladung jedoch sehr ernst, sodass ich auch aufgrund der eher verwirrenden Dokumente jede Möglichkeit in Betracht ziehe.
Meiner Meinung nach ist schon der Umstand etwas auf dem "Internetauktionshaus ebay" (Wortlaut aus "Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt") eingestellt zu haben faktisch falsch, denn eben genau das ist nicht passiert.
Ich habe eine Kleinanzeige auf dem Kleinanzeigen-Portal unter der "eBay-Marke" erstellt.
Es gibt in der Funktionsweise vom Internetauktionshaus eBay und eBay-Kleinanzeigen gravierende Unterschiede:
Allem voran ist bei eBay-Kleinanzeigen eben kein Versand angedacht, während das "richtige" eBay dem Kaufpreis IMMER die Versandkosten hinzurechnet. Beim (Internet-Auktionshaus) eBay ergibt sich der Endpreis immer aus Kaufpreis + Versand, während bei es bei eBay-Kleinanzeigen weder zu einer Auktion, noch zu einem "Endpreis" im Sinne von: Kaufpreis + Versand kommt.
Mir wird sogar vorgeworfen das ich nicht willens gewesen wäre die angebotene Ware überhaupt zu versenden oder das erhaltene Geld zurückzuerstatten.
Über zweckdienliche und nützliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.
LG
mm-de
-- Editiert von Moderator am 14.03.2016 15:03
-- Thema wurde verschoben am 14.03.2016 15:03
Ladung zur Verhandlung (Betrug)
Erstmal müssen die Rahmenbedingungen geklärt werden:
Um welchen Betrag / Wert der Ware geht es?
Liegen bei Ihnen Vorstrafen oder andere Vorbelastungen vor?
Ansonsten sieht so aus, als ob die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Sie geplant hatte, das zuständige Amtsgericht den Fall aber nicht als geeignet für einen Strafbefehl ansah. Deshalb hat das Amtsgericht den Strafbefehl nicht umgesetzt (daher Haben Sie den auch nie bekommen) sondern gleich eine Gerichtsverhandlung umgesetzt. Der ursprünglich geplante Strafbefehl ist jetzt quasi die Ankalgeschrift für die Gerichtsverhandlung.
Zitat:Nun bin ich weder Jurist, noch stand ich jemals vor einem solchen Problem. Ich nehme die Ladung jedoch sehr ernst, sodass ich auch aufgrund der eher verwirrenden Dokumente jede Möglichkeit in Betracht ziehe.
Ernst nehmen ist richtig. Es findet ja eine Gerichtsverhandlung statt, wo Sie der Angeklagte sind.
Zitat:Meiner Meinung nach ist schon der Umstand etwas auf dem "Internetauktionshaus ebay" (Wortlaut aus "Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt") eingestellt zu haben faktisch falsch, denn eben genau das ist nicht passiert.
Ich habe eine Kleinanzeige auf dem Kleinanzeigen-Portal unter der "eBay-Marke" erstellt.
Es gibt in der Funktionsweise vom Internetauktionshaus eBay und eBay-Kleinanzeigen gravierende Unterschiede:
Allem voran ist bei eBay-Kleinanzeigen eben kein Versand angedacht, während das "richtige" eBay dem Kaufpreis IMMER die Versandkosten hinzurechnet. Beim (Internet-Auktionshaus) eBay ergibt sich der Endpreis immer aus Kaufpreis + Versand, während bei es bei eBay-Kleinanzeigen weder zu einer Auktion, noch zu einem "Endpreis" im Sinne von: Kaufpreis + Versand kommt.
Das können Sie dann ja alles in der Gerichtsverhandlung richtig stellen. Dafür ist die Gerichtsverhandlung ja da. Es ist ja nun nicht wirklich etwas besonderes, wenn vor Gericht herauskommt, dass ein Sachverhalt doch etwas anders war, als die Staatsanwaltschaft sich das in der Anklgeschrift vorgestellt hat.
Ich gebe aber zu bedenken, dass der Vorwurf ist "Geld kassiert zu haben, ohne die Ware überhaupt liefern zu wollen". Und dafür ist es eher unwichtig ob es eine ebay-Auktion, eine ebay-Kleinanzeige oder eine Kleinanzeige in der örtlichen Tageszeitung war.
Natürlich muss das richtig gestellt werden. Wichtiger ist es aber herauszustellen, dass Sie die Ware (a) tatsächlich hatten, (b) die Ware auch liefern wollten, (c) die Lieferung NUR daran gescheitert ist, dass keine Einigung über die Versandkosten erzielt wurde und (d) Sie versucht haben, das Geld zurückzuzahlen.
Vielen Dank für die Antwort.
Zitat :Erstmal müssen die Rahmenbedingungen geklärt werden:
Um welchen Betrag / Wert der Ware geht es?
Liegen bei Ihnen Vorstrafen oder andere Vorbelastungen vor?
Der Verkaufswert lag bei 110 EUR.
Vorbestraft bin ich nicht.
Zitat :Es ist ja nun nicht wirklich etwas besonderes, wenn vor Gericht herauskommt, dass ein Sachverhalt doch etwas anders war, als die Staatsanwaltschaft sich das in der Anklgeschrift vorgestellt hat.
Offen gestanden finde ich das sehr irritierend. Es kann doch nicht sein, dass sich die StA etwas aus den Fingern saugt und man sich plötzlich in einer Situation wie der meinen wiederfindet.
Zitat :Wichtiger ist es aber herauszustellen, dass Sie die Ware (a) tatsächlich hatten, (b) die Ware auch liefern wollten, (c) die Lieferung NUR daran gescheitert ist, dass keine Einigung über die Versandkosten erzielt wurde und (d) Sie versucht haben, das Geld zurückzuzahlen.
Tatsächlich werde ich die Ware gleich zum Gerichtstermin mitbringen.
Allerdings ergibt sich die Frage wie ich belegen soll, dass ich die Ware tatsächlich liefern wollte und versucht habe das Geld zurückzuzahlen. Ich habe mit dem Käufer telefoniert und um Übersendung der Bankdaten gebeten. Das ist allerdings nie geschehen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Der Verkaufswert lag bei 110 EUR.
Vorbestraft bin ich nicht.
Dann mutet die Sache in der Tat sehr merkwürdig an.
Zitat:Offen gestanden finde ich das sehr irritierend. Es kann doch nicht sein, dass sich die StA etwas aus den Fingern saugt und man sich plötzlich in einer Situation wie der meinen wiederfindet.
Ganz aus den Fingern gesogen ist es ja nicht. Die Anklage beruht ja im Wesentlichen auf der Anzeige des Geschädigten.
Zitat:Tatsächlich werde ich die Ware gleich zum Gerichtstermin mitbringen.
Das ist sicher keine schlechte Idee.
Zitat:Allerdings ergibt sich die Frage wie ich belegen soll, dass ich die Ware tatsächlich liefern wollte und versucht habe das Geld zurückzuzahlen. Ich habe mit dem Käufer telefoniert und um Übersendung der Bankdaten gebeten. Das ist allerdings nie geschehen.
Einzelverbindungsnachweis noch vorhanden?
Zitat :Einzelverbindungsnachweis noch vorhanden?
Das ist das Problem. Das erste mal das ich meinen Flatrate-Tarif verfluche. Hier gibt es keinen EVN mehr, da die Prüfung entfällt.
Ich müsste ggf. mal prüfen ob mein Smartphone die Anrufliste auf den Google-Servern speichert. Allerdings vermute ich das ich dieses Feature -soweit vorhanden- zunächst aktivieren muss, denn die Sache liegt bereits so lange zurück das mein Handy selbst die Anrufliste nicht mehr gespeichert hat.
Hallo,
Nein, das ist nicht korrekt.Zitat:Allem voran ist bei eBay-Kleinanzeigen eben kein Versand angedacht, während das "richtige" eBay dem Kaufpreis IMMER die Versandkosten hinzurechnet.
Auch auf Ebay-Kleinanzeigen ist es sehr wohl üblich die Ware zu versenden, eigentlich ist das mittlerweile sogar Standard. Für Privatanbieter ist Ebay-Kleinanzeigen praktisch das neue Ebay (wer heutzutage seinen gebrauchten Kram noch auf Ebay anbietet muss imho einen Knall haben, wegen der der Provision natürlich - von bestimmten Ausnahmen mal abgesehen).
Und beim richtigen Ebay gibt es natürlich auch die Möglichkeit, die Ware abzuholen (bzw. als Verkäufer das zu verlangen).
Fazit: Das Argument des nicht üblichen Versand würde ich nicht bringen.
Sehe ich auch so. Es wirft sich die Vermutung auf, dass der Käufer eine etwas andere Beschreibung der Sache zu Protokoll gegeben hat.Zitat:Dann mutet die Sache in der Tat sehr merkwürdig an.
Vielleicht könnte sich aus diesem Grund ein Anwalt lohnen, denn der könnte mal in die Akte schauen.
Fragen:
- was steht/stand in dem Angebot bezüglich Versand/Versandkosten?
- hast du den Text noch?
- wie wurde kommuniziert? Ausschließlich per Telefon?
- wie kommst du auf über 20 Euro Versandkosten? Ist die Ware so sperrig oder schwer?
Dein Problem könnte sein, dass der Käufer seine Leistung (die Überweisung) leicht nachweisen kann, du aber weder die Differenz beim Betrag noch die nicht mögliche Rücküberweisung.
Zugute kommt dir aber, dass man dir die vorgeworfene Straftat nachweisen müsste (Vermutung reicht nicht). Solange du einigermaßen glaubhaft machen kannst, dass es so wie von dir geschildert war (der Preis war marktüblich - und zwar ohne Versand, die Ware ist auch eher nicht zum Versenden geeignet [bei über 20 Euro kommt mir das so vor], die Bankverbindung des Käufers stand nicht auf dem Kontoauszug u.s.w.), kann dir eigentlich nicht viel passieren - aber vor Gericht weiß man nie ...
Jedoch schuldest du zivilrechtlich natürlich noch immer die Ware. Sie mit zum Gericht zu bringen halte ich nicht für sinnvoll, denn was soll der Richter damit? Vielmehr sollte endlich der Käufer beliefert werden.
Einzige Ausnahme: Der Käufer ist als Zeuge geladen. Dann würde ich nach Möglichkeit direkt vor(!) dem Termin übergeben; mit Quittung natürlich.
Noch was zum Einzelverbindungsnachweis: Der würde fast gar nichts beweisen, schließlich zeigt er nicht was besprochen wurde. Und das es die Anrufe gab bestreitet der Käufer sicher gar nicht (warum sollte er? - damit könnte er ja schnell auf die Schnauze fallen, denn er weiß ja nicht, dass du keinen EVN hast).
Stefan
Zitat :Fragen:
- was steht/stand in dem Angebot bezüglich Versand/Versandkosten?
- hast du den Text noch?
- wie wurde kommuniziert? Ausschließlich per Telefon?
- wie kommst du auf über 20 Euro Versandkosten? Ist die Ware so sperrig oder schwer?
Versand war gar nicht angedacht und wurde erst auf Nachfrage des Käufers thematisiert.
Es wurde zum Teil schriftlich und per Telefon kommuniziert.
Es handelt sich um einen Blitzkopf, der a) tatsächlich etwas schwerer ist, aber vor allem b) gut verpackt werden muss, damit er während des Transportes nicht kaputt geht. Wenn ich noch einmal überschlage sind 20% etwas zu grob Geschätzt gewesen. Ich käme auf etwa 15-16 EUR Verpackung- und Versandkosten.
Zitat :Einzige Ausnahme: Der Käufer ist als Zeuge geladen. Dann würde ich nach Möglichkeit direkt vor(!) dem Termin übergeben; mit Quittung natürlich.
Ich hatte zunächst überlegt das noch mit in den Text aufzunehmen und dachte mir dann aber, dass es üblich wäre das die Gegenseite als Zeuge geladen wird und habe daher auf diesen Hinweis verzichtet. Ja, der Käufer ist als Zeuge geladen.
Hallo,
OK, das ist wohl schon mal ganz gut. Das Gericht wird nicht davon ausgehen dürfen, dass es den nicht angebotenen Versand gratis gibt. Ergo passt der überwiesene Betrag nicht.Zitat:Versand war gar nicht angedacht und wurde erst auf Nachfrage des Käufers thematisiert.
Nochmal: Hast du die Kleinanzeige noch?
Schriftlich ist bedeutend besser (falls du die Nachrichten noch hast natürlich). Denn an Telefongespräche kann man sich in der Regel nur grob erinnern, schriftlich ist hingegen Wort für Wort identisch.Zitat:Es wurde zum Teil schriftlich und per Telefon kommuniziert.
Also alles ausdrucken und mitnehmen.
Das ist nun doch ein Artikel der sehr oft versendet wird würde ich mal sagen; aber egal, es wäre halt nur ein Argument mehr gewesen (Beispiel: Du verkaufst ein Auto und der Käufer klagt, dass es nicht geliefert wurde - das wird vor Gericht wohl kaum als vereinbart vermutet, außer der Käufer könnte es beweisen).Zitat:Es handelt sich um einen Blitzkopf ...
Ja, da hast du recht, natürlich wird die Gegenseite fast immer geladen.Zitat:Ich hatte zunächst überlegt das noch mit in den Text aufzunehmen und dachte mir dann aber, dass es üblich wäre das die Gegenseite als Zeuge geladen wird und habe daher auf diesen Hinweis verzichtet
Wie gesagt würde ich dann die Ware mitbringen (und zur Sicherheit auch noch den Geldbetrag, je nach dem was ihr besprochen habt könnte es nämlich sein, dass du einer Vertragsauflösung bereits zugestimmt hast - ich würde es jedenfalls dem Käufer überlassen, ob er nun Ware oder Geld möchte, ein solches entgegenkommen könnte sich imho auch auszahlen).
Insgesamt sehe ich die Sache als relativ einfach vom Tisch zu bekommen. Solange aber nicht bekannt ist was von der anderen Seite genau ausgesagt wurde kann man sich natürlich nicht festlegen.
Wenn es wirklich einfach ist brauchst du auch keinen Anwalt (er schadet dann aber auch nicht). Wenn aber die Gegenseite irgendwas erfunden hat und/oder dir das Gericht nicht glaubt dann könnte es sein, dass du auch mit Anwalt nicht freigesprochen wirst (mit der Folge noch höherer Kosten, denn dein Anwalt muss ja auch leben).
Das ist die klassische Zwickmühle in solchen Fällen, am Ende ist man immer schlauer.
Ich persönlich würde aber zu einem Anwalt tendieren, weil der den Zeugen viel besser auseinander nehmen kann als du.
Stefan
Zitat :Das ist nun doch ein Artikel der sehr oft versendet wird würde ich mal sagen;
Wir reden von einem Stubioblitzkopf, nicht von einem Aufsteckblitz
Hier ist im Speziellen die Schwierigkeit das es keine Schutzkappe für die Blitzröhre gibt, sodass ich diese nicht einfach abdecken kann (üblicherweise kann man den Reflektor abnehmen und für den Transport eine Schutzkappe aufsetzen). Tatsächlich ist dies aus der Anzeige auch zu erkennen, da stattdessen ein Blech-Kreuz auf den Reflektor gesteckt wird. Im Alltagsgebrauch durchaus tauglich (wenn man ein wenig vorsichtig ist), für einen Versand jedoch eher ungeeignet.
Zitat :Nochmal: Hast du die Kleinanzeige noch?
Nein, ich habe gerade noch einmal nachgeschaut: In der Bestätigungsmail über die Veröffentlichung ist keine Kopie enthalten und separat gespeichert habe ich sie nicht.
Hallo,
Das ist natürlich schade, aber auch nicht so wild. Denn der Käufer wird sie sicher noch haben (müssen) - eigentlich kann ich mir gar nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft ganz ohne solche Belege eine Anklage erhebt (die sind ja auch nicht blöd und wissen, dass es nur mit Aussage gegen Aussage* schwierig wird).Zitat:Nein, ich habe gerade noch einmal nachgeschaut: In der Bestätigungsmail über die Veröffentlichung ist keine Kopie enthalten und separat gespeichert habe ich sie nicht.
*mal wieder die Anmerkung: Ja, "Aussage gegen Aussage" gibt es sehr wohl (vor allem im Zivilrecht, aber durchaus auch im Strafrecht). Der Richter wird letztendlich vielleicht nicht sicher sagen können, wem er glaubt (u.U. haben auch beide Seiten recht, jeder ein bisschen, und der Rest ist falsch in Erinnerung, sowas kommt sogar recht häufig vor). Jedenfalls gilt für den Angeklagten grundsätzlich "in dubio pro reo".
Stefan
PS: Berichte doch bitte zu gegebener Zeit, wie es ausgegangen ist.
Kam das schreiben in einem gelben Brief? Ruf mal bei Gericht an und frag, ob unter dem Aktenzeichen wirklich was vorliegt.
10 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für einen angebl. eBay-Betrug, ohne Vernehmung/Vorladung der Polizei etc. klingt arg nach "Ich mach jetzt selbst Druck!".
Zitat:das ich heute eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten habe, in der mir ein Betrug zur Last gelegt wird
Es wäre mir neu, daß bei solchen relativen "Peanuts" erstens überhaupt eine Hauptverhandlung (und nicht ein normaler Strafbefehl) kommt und zweitens alles völlig ohne daß du während der Ermittlungen überhaupt angehört wurdest.
Also entweder hast du ein vorheriges Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht bekommen oder da ist irgendwas anderes faul.
10 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für einen angebl. eBay-Betrug, ohne Vernehmung/Vorladung der Polizei etc. klingt arg nach "Ich mach jetzt selbst Druck!". Es sind 10 Monate mit Bewährung. Aber auch die wären im Strafbefehlsverfahren unzulässig, wenn der Verurteilte nicht anwaltlich vertreten ist - und dann ist er ja offenbar nicht. Insofern würde ich mit der Meinung anschließen, daß da was faul ist.
So ist es...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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