Ladung zur Verhandlung

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
sirdynamite
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung zur Verhandlung

Hallo,
ich bin zu einer Verhandlung als Zeuge eingeladen.

Folgendes:
Mir wurde vor 1 jahr etwas gestohlen. Ich war mir ziemlich sicher wer es war und habe einfach bei der plizei die Aussage gemacht, dass der Beschuldigte es zu 100% war, da sonst keiner ausser ihm anwesend war. Zudem habe ich gesagt, dass der gegenstand aus einer tasche entfernt worden sei, was nicht der fall war....der gegenstand stand auf dem tisch.

nun bin ich als zeuge eingeladen.Termin für die GErichtverhandlung noch über 2 Monate

1. auf der einladung steht, dass ich nicht zur hauptverhandlung anwesend sein darf und draussen warten soll.....heisst das, dass noch andere Sachen gegen den Beschuldigten laufen ???

2. Ist es möglich, die Aussage zurückzuziehen?
3. oder zu ändern???

4. was kommt auf mich zu, wenn ich meine Aussage ändere???


noch ein Problem:
ich weiss leider nicht mehr, wie alles gelaufen ist...kann ich an die Sache fast gar nicht mehr erinnern....nur noch zu 10% wenn überhaupt.....was nun??? kann man irgendwo nachfragen, was man damals bei der Polizei als Aussage gemacht hat.??


danke für die Hilfe

-- Editiert von sirdynamite am 03.04.2008 16:48:32




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

1. Nein, es ist lediglich so, dass Zeugen den bisherigen Verhandlungsverlauf vor ihrer Aussage nicht mitbekommen sollen, da dort die Sache ja bereits erörtert wird.

2. Nein

3. Sie sollen nun bei Gericht die Wahrheit aussagen, unabhängig davon, was Sie früher mal gesagt haben.

4. Wenn Sie die Wahrheit sagen, evtl. gar nichts, da Ihre fehlerhaften Angaben seinerzeit bei der Polizei -wohl- noch nicht den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt haben.

5. Sie sollen das aussagen, woran Sie sich an dem Tag Ihrer Aussage noch erinnern. Nicht mehr und nicht weniger.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34444 Beiträge, 17809x hilfreich)

Hi,

wenn Sie sagen, Sie erinnern sich gar nicht mehr, wird Ihnen allerdings Ihre Aussage bei der Polizei vorgelesen (sog. Vorhalt). Aber darauf sollte man es nicht anlegen...

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
sirdynamite
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke

das Problem ist so:
ich hatte bei der polizei gesagt:
-er und ich sind alleine im raum.
ich bin auf die toilette und als ich zurück kam, war er weg und meine tasche stand offen und der gegenstand war weg.


richtig ist es so:
der gegenstand war nicht in der tasche, sondern auf dem tisch.
ich habe den diebstahl erst 1 tag später bemerkt.


was mach ich denn nun? ich habe panische angst....ich will nicht, dass ein unschuldiger wegen mir strafe bekommt, nur weil ich eine falschaussage gemacht habe.

was kann auf mich zukommen, wenn das raus kommt.....
soll ich das direkt am anfang zugeben???

bis zur verhandlung sind es ja noch 2 monate....kann ich nicht jetzt direkt meine aussage ändern und alles richtig stellen?????

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34444 Beiträge, 17809x hilfreich)

Hi,

gehen Sie zu der Verhandlung und sagen Sie die Wahrheit. Wenn Sie Glück haben, stört sich keiner an der Differenz zu Ihrer alten Aussage. Und falls Sie doch ein Verfahren wegen falscher Beschuldigung bekommen (unwahrscheinlich: Sie hielten den doch für den Täter und haben also niemand wider besseres Wissen beschuldigt), so ist das weniger schlimm als eine Falschaussage vor Gericht (Mindeststrafe drei Monate Haft!).

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Machen Sie es so, wie mümmel sagt...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Dem Rat kann ich mich auch nur anschließen. Wenn Sie jetzt vor Gericht die Wahrheit sagen, ist die Aussage bei der Polizei nicht so tragisch...

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#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
sirdynamite
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es war eine digitalkamera.....

ich weiss auch gar nicht, ob es zu der verhandlung nur wegen MIR kommt.....es sollen wohl noch andere sachen gegen die person laufen.....

anzeige zurückziehen geht nicht...oder?`???


also euer Rat: erst vor gericht die wahrheit sagen.....
kann ich denn nicht jetzt schon die wahrheit sagen, sodass es nicht zu einer verhandlung kommt???

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

nein, denn die verhandlung wurde ja bereits terminiert und wird nicht wegen einer zeugin aufgehoben. außerdem haben Sie ja selbst gesagt, dass auch andere Sachen verhandelt werden.

Sie haben keine andere Möglichkeit, als hinzugehen und die Wahrheit zu sagen.


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#10
 Von 
sirdynamite
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

1.ich weiss ja nicht, ob andere sachen noch verhandelt werden...
nur als ich damals vor über 1 jahr bei der polizei die anzeige gestellt hatte, da hatten die gesagt, dass noch andere sachen gegen ihn laufen , die viiieeeeeeeeel schlimmer seien...

und als dann noch auf der Ladung stand: "sie kommen aus rechtlichen Gründen nicht an der Hauptverhandlungteilnehmen" .... dachte ich, dass noch andere Sachen verhandlet werden...

ist meine vermutung richtig???


2.
also kann ich jetzt nicht zum staatsanwalt gehen und ihm alles sagen....oder geht das?

3. was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ichvor Gericht jetzt doch die Wahrheit sage, wie es genau war???

4. kann ich bestraft werden, dass ich damals vor der polizei was falsches gesagt habe?

5. muss ich micht rechtfertigen, wieso ich damals sowas gesagt habe?

6. muss ich die Gerichtskosten tragen???
ich bin harz 4 empfänger

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#11
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Deine Fragen wurden doch schon beantwortet.

2. Nein
3. Vefahren wegen falscher Verdächtigung
4. Ja
5. Nein
6. Nein

Aber das wird bei Dir nicht passieren, also mach dir mal keine Gedanken. Du solltest nur nicht das Gericht anlügen. Wenn Du Deine Aussage nicht unterstützen willst, sagst Du Du weißt nicht mehr genau wie es war. Wenn Dir Deine Aussage vorgehalten wird, sagst Du das die Situation Deiner damaligen subjektiven Wahrnehmung entsprochen hat, im nachhinein bist Du Dir aber nicht mehr sicher ob es auch wirklich so war.

grüße
steffi

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#12
 Von 
sirdynamite
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

bekommt man auch ein Verfahren wegen falscher verdächtigung, wenn man sich doch sicher ist, dass der beshculdigte den Diebstahl begannen hat....aber den Tatvorgang nur anders beschrieben hat ?

Zitat von Seite 1: "Wenn Sie die Wahrheit sagen, evtl. gar nichts, da Ihre fehlerhaften Angaben seinerzeit bei der Polizei -wohl- noch nicht den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt haben"

was heisst das genau???

-- Editiert von sirdynamite am 04.04.2008 11:51:54

also kann ich sagen, ich erinnere mich nicht mehr genau daran, wie es war......und wenn die mir das vorlesen, sage ich einfach: ja das kann sein, aber so genau bin ihc mir jetzt n9icht mehr sicher.....

tut mir leid, dass ich euch mit so vielen fragen störe, aber im moment kannich echt nicht ruhig schalfen

-- Editiert von sirdynamite am 04.04.2008 11:56:49

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sirdynamite
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also kann ich einfach sagen, ich kann mich nicht mehr erinnern? ist ja schon über nen jahr her....
dann kann ich immernoch sagen, ja das kann sein, aber da ich mir nicht sicher bin, will ich das jetzt nicht bestätigen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Irgendwie bringt es nichts, wenn wir Ihre Fragen nun zum 3. und 4. mal beantworten.

1. Sie sollen jetzt bei Gericht die Wahrheit !!! sagen. Nichts anderes. Nicht: 'kann ich dieses oder jenes sagen', oder 'dann kann ich ja immer noch sagen...'. Ganz einfach: Die Wahrheit! Das kann doch nicht so schwer sein.
Alles andere wäre eine uneidliche Falschaussage die mit min.(!!!) 3 Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist. Wenn Sie hier im Forum schon so 'unruhig' sind, gelingt es Ihnen vor Gericht 100%ig nicht irgendeine im voraus zurechtgelegte Geschichte glaubhauft rüberzubringen. Sagen Sie einfach die Wahrheit.

2. was heisst das genau???

Das heisst das, was ich damals geschrieben habe, näml.
dass Ihre fehlerhaften Angaben seinerzeit bei der Polizei -wohl- noch nicht den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt haben...

...da Sie offenbar niemanden falsch verdächtigt haben, sondern nur falsche Umstände geschildert haben.

Also nochmal: Vor Gericht --> Die Wahrheit ! Sonst reiten Sie sich erst richtig rein.




-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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