Laienrichter - völlig unwissende Laien, Fehlurteile vorbestimmt?

19. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)
Laienrichter - völlig unwissende Laien, Fehlurteile vorbestimmt?

Hallo.

Ich hab heute in der Dusche mal gründlich über Laienrichter nachgedacht, und musste feststellen, das ich irgendwie fast gar nix über die weiss.

Ich frage mich

Ist es nicht irgendwie verfassungswiedrig, wenn 2 völlig ungebildete Hobbyjuristen ein Urteil fällen? Sie schwören zwar, das sie nach den gesetzen der Bundesrepublik urteilen, aber als Laie, KANN man nicht alle Gesetze kennen, und alle vorschriften, wann man wie zu handeln und zu urteilen hat ect.

Alle Vorschriften und Gesetzte miteinander zu verknüpfen, lernt man nur im Studium, da hilft auch keine 2 Wöchige Grundausblidung.

Anders wäre das zum Beispiel, wenn der Berufsrichter, die beiden Laienrichter vorher aufklärt, ob ein urteil überhaupt möglich ist.

Ich nenn mal ein Extrembeispiel:

Körperverletzung:

Es liegt ein Indiez vor, mehr nicht. Eine Verurteilung, ist rechtlich nicht möglich, da fehlende Beweisgrundlage.

Die Laienrichter kennen dies Vorschrift aber nicht, und überstimmen den Berufsrichter. Klar, nächste Instanz, spätestens Bundesgerichtshof hebt dann solche Urteile auf es gibt genug davon hab ich mitgekriegt !!!)

Aber mit zwei völlig unwissenden Laien, sind doch solche Fehlurteile vorbestimmt oder??
Das entspricht nicht meinen Vorstellungen, von einem Rechtstaat und einem fairen Verfahren.

Wie gesagt, anders sähge das aus, wenn der Berufsrichter den beiden Laien ersdt mitteilt, ob eine Verurteilung in Betracht komm.

Insgesamt wäre ich dankebar für Infos zu Laienrichtern.

Gruss







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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Genau das macht der Berufsrichter: Er klärt die Laienrichter auf, damit keine unsinnigen Urteile gefällt und die Gesetze beachtet werden.
Da Urteile "Im Namen des Volkes" gesprochen werden, halte ich Laienrichter für wichtig, damit auch das Volk bei der Urteilsfindung und Strafzumessung beteiligt wird.
Jonny, auch du kannst dich als Laienrichter bewerben, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Ist äußerst interessant!
Grüße!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ich hab heute in der Dusche mal gründlich über Laienrichter nachgedacht


also Leute gibts.... ;)

Nein, Spaß beiseite: Die Frage ist durchaus berechtigt.
Die verfassungsrechtliche Grundlage ergibt sich aus Art 20 GG. Dort heißt es: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
Die Schöffen nehmen also als Vertreter des Volkes einen Teil der Staatsgewalt war, indem sie Recht sprechen.

Das fehlende Fachwissen ist hier zwar zu beachten, aber im Ergebnis kein Problem. Es ist unwahrscheinlich, daß 2 Schöffen ohne jegliche Ahnung einen Richter überstimmen. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Zusammenarbeit. Der Richter bringt sein fachwissen ein und die Schöffen bringen Ihre persönliche Eindrücke und sonstigen gesunden Menschenverstand ein.

Zudem werden ja auch Schöffen zumindest grob ausgebildet. Ich habe zwar ehrlich gesagt keine Ahnung was ein Schöffe auf seinen Schulungen lernt, aber ich könnte mir vorstellen, daß zumindest Themen wie Beweiswürdigung etc. schon eine Rolle spielen. Und um beurteilen zu können, ob jemand lügt oder nicht oder um beurteilen zu können ob jemand ein armes kleines Würstchen oder ein dicker Fisch ist, braucht man auch kein Jura-Studium. Ein Jura-Studium braucht man nur, um zu beurteilen, ob die einzelnen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen und da werden die Schöffen dem Richter kaum reinreden, auch wenn sie es könnten.

Laienrichter sind übrigens auch keine besonderheit in Deutschland. Das gibt es überall auf der Welt, vergleiche zum Beispiel das Geschworenengericht in den USA.

Insgesamt muß ich aber gestehen, daß meine Erfahrung mit Schöffen ziemlich begrenzt ist. Die meistens Schöffen, die ich erlebt habe, haben sich ziemlich zurückgehalten...

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

< Die meistens Schöffen, die ich erlebt habe, haben sich ziemlich zurückgehalten...


Das ist richtig. Der Eine oder Andere ist auch schon `mal eingenickt, wahrscheinlich aus dem Grunde, dass man ihm auferlegt hat, sich nicht aktiv an der HV zu beteiligen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Zitat: Der Eine oder Andere ist auch schon `mal eingenickt

Oder weil der Verteidiger es für nötig gehalten hat 6 Stunden zu plädieren. Ansonsten kann ich aus meiner bisherigen Erfahrung nur sagen, dass es auch wie bei Berufsrichtern solche und solche gibt. Ich habe auch schon eine Schöffin erlebt, die sich sehr aktiv an der Verhandlung beteiligt hat, und auch ihre Fragen gestellt hat.

Ansonsten halte ich das Schöffensystem auch für Sinnvoll und notwendig, und auch die Ausgestaltung in Deutschland finde ich richtig.

Wenn ich an die USA denke, wo wirklich irgendwelche Leute aus dem Volk gezogen werden, die keinerlei juristische Bildung haben und auch keine Schulung erhalten, und dann auch noch manchmal über Leben und Tod eines Menschen entscheiden sollen (Die Todesstrafe ist ja nach Rechtssprechung des Supreme Court nur *verfassungsgemäß* wenn sie von den Geschworenen, und nicht vom Richter verhängt wurde) muss ich schon sagen, dass das wohl doch sehr zu weit geht.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

<Wie werde ich Schöffin bzw. Schöffe?

Schöffen werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die im Jahr vor Beginn der neuen Amtsperiode aufgestellt und von der Gemeindevertretung mit 2/3 Mehrheit beschlossen wird. In dieser Liste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Interessierte, die sich nicht von einer Organisation vorschlagen lassen wollen, können sich selbst bei der jeweiligen Gemeinde melden. Nachdem die beschlossene Vorschlagsliste eine Woche in der Gemeinde ausgelegen hat (in der Zeit kann Einspruch gegen diese Liste eingelegt werden) wird sie an das zuständige Gericht weitergeleitet. Die Endauswahl trifft der Schöffenwahlausschuss des Gerichts (§§ 36 ff. GVG ).<

So sollte es eigentlich sein. Die überwiegende Mehrheit der Schöffen gehören aber einer Partei an, bzw. sitzen im Gemeinde- oder Stadtrat und benutzen dieses Schöffenamt, um auf der politischen Karierrenleiter nach oben zu klettern.
Es macht sich nämlich gut, wenn Eine/Einer nach oben strebt und in seiner Biographie schreiben kann, dass soundsolange er bereits Schöffe ist. Ich habe bisher noch nicht gesehen, daß ein Schöffe aus der, ich möchte es so ausdrücken, aus der Unter-oder Mittelschicht kommt. Das sind alles Besserverdienende in gehobenen Positionen.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
muss ich schon sagen, dass das wohl doch sehr zu weit geht.


Das sehe ich auch so. Das führt vor allem dazu, daß der Verteidiger nicht etwa im Sinne der Gesetze argumentiert, sondern nahezu ausschließlich die Geschworenen psychisch beeinflußt. Im Ergebnis ist es dann nur eine Frage der psychologischen Fähigkeiten eines Anwalts, ob er es schafft, die Geschworenen derart zu verwirrren, daß sie 'im Zweifel für den Angeklagten' entscheiden.

Das kann hier kaum passieren. Zwar spielt natürlich auch hier die persönliche Überzeugung eine Rolle, trotzdem bleibt man bei dem deutschen System bzgl der Beweiswürdigung näher an einer sinnvollen kombination zwischen Rechtslage und persönlicher Einschätzung, da sowohl Richter wie auch Schöffen eben erfahren sind und nicht aus heiterem Himmel im Gericht sitzen.



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Super, danke für die Antworten, waren alle gut!

Ne, ich kann mich noch nicht bewerben, weil ich erst 18 bin.... ab 25 gehts los, wenn ich dann nicht selbst Jurist schon bin.

Gruss

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