Langes Warten auf Akte: Darf Zeuge andere manipulierte Personen aufsuchen?

25. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Marcel 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Langes Warten auf Akte: Darf Zeuge andere manipulierte Personen aufsuchen?

Guten Tag,ich habe eine Frage zu einem laufenden Ermittlungsverfahren. Die Akteneinsicht wurde vom Rechtsanwalt vor über zwei Monaten bei der Staatsanwaltschaft beantragt, liegt aber bisher noch nicht vor. Die Mühlen der Justiz mahlen hier offenbar sehr langsam.In dem Fall gibt es den begründeten Verdacht, dass wichtige Zeugen im Vorfeld durch gezielte Falschinformationen von Dritten manipuliert wurden, um eine falsche Sachverhaltsdarstellung zu erzeugen. Die betroffenen Personen wissen teilweise gar nicht, wie sie instrumentalisiert wurden.Wenn man als wichtiger Zeuge/Betroffener diese Personen privat aufsucht, um ihnen den tatsächlichen Sachverhalt und Beweise zu zeigen, damit sie offiziell aussagen: Setzt man sich damit rechtlichen Konsequenzen aus? Gilt dies im deutschen Recht bereits als unzulässige Zeugenbeeinflussung, oder muss trotz der langen Wartezeit auf die Akte jeder Schritt zwingend über die beauftragte Kanzlei laufen?Vielen Dank für eine juristische Einschätzung der Lage.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130969 Beiträge, 41621x hilfreich)

Zitat (von Marcel 123):
Wenn man als wichtiger Zeuge/Betroffener diese Personen privat aufsucht, um ihnen den tatsächlichen Sachverhalt und Beweise zu zeigen, damit sie offiziell aussagen

Das wäre dann aber weit weg von "privat aufsuchen"



Zitat (von Marcel 123):
Setzt man sich damit rechtlichen Konsequenzen aus?

Da käme dann die ganze Bandbreite ins Spiel - also Verdacht der Beeinflussung, Beweisverbot, Glaubwürdigkeitsverlust, Nötigung, versuchte Strafvereitelung etc.



Zitat (von Marcel 123):
muss trotz der langen Wartezeit auf die Akte jeder Schritt zwingend über die beauftragte Kanzlei laufen?

Nö, das ist kein "muss". Aber was für einen Sinn ergibt es, Spezialisten (teuer) zu bezahlen und dann nicht nutzen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Marcel 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre dann aber weit weg von "privat aufsuchen"


Einer der Betroffenen ist mein direkter Nachbar. Ich lebe seit 20 Jahren hier. In dieser gesamten Zeit hatten wir noch nie einen Konflikt. Die Probleme begannen erst, nachdem ich eine offizielle Stelle über erhebliche Unregelmäßigkeiten bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen informiert habe. Kann ich unter diesen besonderen Voraussetzungen das persönliche Gespräch mit ihm im Wohnhaus suchen?


Das Ziel des Gesprächs wäre es, der Person die Wahrheit aufzuzeigen. Es liegen ärztliche Unterlagen für das Gericht vor, die belegen, dass die gesamte Familie unter denselben gesundheitlichen Symptomen leidet. Ändert das Vorliegen dieser medizinischen Beweise etwas an der rechtlichen Bewertung bezüglich eines Gesprächs?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41224 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Marcel 123):
der Person die Wahrheit aufzuzeigen.
Welche Wahrheit? Die Frage nach der Wahrheit ist so alt wie die Menschheit.
Mein dringender Rat: Dem Nachbarn nichts aufzeigen, deine eigenen Wahrheiten für dich behalten.
Akteneinsicht abwarten.
Evtl. wird noch ermittelt und deshalb noch keine Akteneinsicht.
Den tatsächlichen Sachverhalt und Beweise zu zeigen, ist garantiert nicht Aufgabe eines Nachbarn/Zeugen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130969 Beiträge, 41621x hilfreich)

Zitat (von Marcel 123):
Kann ich unter diesen besonderen Voraussetzungen das persönliche Gespräch mit ihm im Wohnhaus suchen?

Können kann man vieles, wesentlich relevanter wäre jedoch das "dürfen" bzw. "sollen".



Zitat (von Marcel 123):
Das Ziel des Gesprächs wäre es, der Person die Wahrheit aufzuzeigen.

Das sollte man versierten Fachleuten überlassen, keinesfalls sollten es juristische Laien oder gar Betroffene / in den Fall Involvierte im Alleingang machen.



Zitat (von Marcel 123):
Ändert das Vorliegen dieser medizinischen Beweise etwas an der rechtlichen Bewertung bezüglich eines Gesprächs?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43112 Beiträge, 14822x hilfreich)

Das noch keine Akteneinsicht gewährt wurde, muss nichts mit dem langsamen Mahlen der Justiz zu tun haben. Häufig wird die Akte aus ermittlungstechnischen Gründen erst nach Abschluss der Ermittlungen Dritten - also Anwälten, Versicherungen z.B. - vorgelegt. Eben damit Zeugen ohne Kenntnis der Aussagen anderer Zeugen oder Gutachten unbefangen aussagen und man so ein reales Bild von dem bekommt, was vorgefallen ist. Durch Aktionen, wie Du sie planst, also versuchte Beeinflussungen können auch zutreffende Aussagen wertlos werden, weil man nicht weiß, ob und in welchem Umfang der Zeuge bewusst oder unbewusst Erlebtes und Eingeredetes vermischt.

Es ist nicht die Aufgabe eines Zeugen, die Ermittlungsbehörden "auf die Sprünge" zu helfen. Es geht ausschließlich darum, eigene Erkenntnisse weiterzugeben, und nicht die Erkenntnisse, die ihm eine dritte Person als die einzig Wahre rüber gebracht hat. Die mag dieser Zeuge/Betroffene selbst rüber bringen, bei den Ermittlern. Ganz schlimm wird es, wenn es um einen Beschuldigten geht, der versucht, mögliche Zeugen durch Beeinflussung/Aufklärung auf den ihn genehmen Weg zu bringen. Da kann es nämlich ganz schnell passieren, dass der Beschuldigte wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft kommt. Und - etwas Vertrauen kann man durchaus in die ermittelnden Profis haben. Nichts ist für Ermittler schlimmer als Involvierte, die durch so Aktionen ganze Verfahren zum kippen bringen, schon weil dadurch die Zeugenaussagen wertlos werden. Glaub mir, auch Polizisten, Gutachter, Staatsanwälte können Atteste und andere Dokumente lesen und bewerten. Die bedürfen Deiner Unterstützung durch Aufklärung nicht.

Also, Finger weg, lass die Fachleute ihren Job machen, im Interesse der ordnungsgemäßen Abwicklung der Angelegenheit.

wirdwerden

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34516 Beiträge, 17817x hilfreich)

Die Probleme begannen erst, nachdem ich eine offizielle Stelle über erhebliche Unregelmäßigkeiten bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen informiert habe. Und die Kenntnis über diese verdeckten Ermittlungen hatten Sie jetzt woher?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(874 Beiträge, 339x hilfreich)

Zitat (von Marcel 123):
Die Akteneinsicht wurde vom Rechtsanwalt vor über zwei Monaten bei der Staatsanwaltschaft beantragt, liegt aber bisher noch nicht vor. Die Mühlen der Justiz mahlen hier offenbar sehr langsam.


2 Monate sind in der Justiz überhaupt nicht lange
bei mehr als 1 Million Ermittlungsverfahren, überlasteten und fehlendem Personal und den Aktenbergen in den Abteilungen sind 2 Monate noch moderat

wenn du in weiteren 2 - 3 Monaten keine Akteneinsicht bekommen hast dann sollte der Anwalt druck machen

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43112 Beiträge, 14822x hilfreich)

"Druck machen" wird aber auch nur dann Sinn machen, wenn aus ermittlungstaktischen Gründen eine Akteneinsicht nicht erst nach Abschluss der Ermittlungen angesagt ist. Und das kann noch viel länger dauern.

wirdwerden

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